Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II:Â Â Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Sachsstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil D“:
A. „Sachsstraße“ (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer
Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m bis 6,0 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
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b)Â Â Â Parken:
Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
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c)   Begrünung:
Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.
d)   Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal Â
              Â
e)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
B. „Stichweg Sachsstraße“
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer
Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 3,0 m bzw. 4,5 m breiten Mischfläche aus rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
Â
b)   Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal Â
              Â
c)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
Beschluss des Rates:
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Zu III:  Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Sachsstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil D“.
S a t z u n g
über die
Herstellungsmerkmale für den   Â
Ausbau der „Sachsstraße“             Â
der Stadt
Rheine
vom
_______________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), hat der Rat der Stadt Rheine durch
Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für
den Ausbau der „Sachsstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298,
Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil D“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der
z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Sachsstraße mit Stichweg
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1.      Mischfläche, bestehend aus       Â
              Â
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
       grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b)   Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit
       Unterpflanzung
c)   Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
       steinpflaster
2.    betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3.   Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung „Sachsstraße“ hat in der Zeit vom 22.02.2012 bis zum 08.03.2012 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Rathaus stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 3 Eingaben seitens der Anlieger eingegangen. Die schriftlichen Eingaben sind als Anlagen beigefügt.
1. Eingabe (Anlage 2):
    Wegfall
eines geplanten Stellplatzes vor Haus Nr. 1
   Â
Abwägung:
Um im Zufahrtsbereich 2 Kraftfahrzeuge nebeneinander ein- und ausparken zu können wird der Wegfall eines Parkstandes auf der gegenüberliegende Seite gewünscht.
Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen diesen Änderungswunsch. Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 1.:
Der Bauausschuss beschließt den Wegfall eines Stellplatzes vor Haus Nr. 1.
2. Eingabe (Anlage 3):
    Verschiebung
des geplanten Stellplatzes vor Haus Nr. 5
   Â
Abwägung:
Das zukünftig geplante Haus Nr. 5 soll auf nordwestlicher Seite eine Zufahrt erhalten. Um von dort besser ausfahren zu können, wünscht der Grundstückseigentümer, dass die gegenüberliegenden Stellplätze mit Grünbeet um einige Meter nach Südosten verlegt werden.
Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen diesen Änderungswunsch. Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 2.:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung der geplanten Stellplätze mit Grünbeet vor Haus Nr. 5 um 1,5 Meter in südöstliche Richtung.
3. Eingabe:
    Wegfall
des Grünbeetes vor Haus Nr. 8
   Â
Abwägung:
Weiterhin wurde per mündlicher Eingabe mitgeteilt, dass ein Wegfall des Grünbeetes vor dem privaten Stellplatz von Haus Nr. 8 gewünscht wird. Da die Stellplatzfläche von ca. 3 Fahrzeugen genutzt wird würden sich diese gegenseitig behindern, wenn der Ausfahrtsbereich durch ein Beet eingeengt wird.
Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen diesen Änderungswunsch. Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss zu 3.:
Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des Grünbeetes vor Haus Nr. 8.
Zu II:Â Â
Festlegung der Herstellungsmerkmale
A. „Sachsstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)
Die Planung
sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich
wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus
abwechselnden grauen bzw. roten Betonsteinpflasterbereichen. Dies verstärkt den
Eindruck einer optischen Bremse.
Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.
Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.
Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Kanal geregelt.
Die Befestigung in Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.
B. „Stichweg Sachsstraße“ (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Der befahrbare Bereich der Stichstraße wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus rotem Betonsteinpflaster.
Aufgrund der geringen Breite ist eine Einplanung von Grünbeeten und Parkständen im Stichweg nicht vorgesehen.
Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch eine Leuchte mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.
Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Kanal geregelt.
Die Befestigung in Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.
Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale der „Sachsstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Anlagen:
1. Lageplan, ohne Maßstab
2. – 3. Eingaben