Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I:Â Â
Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der
Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II:Â Â
Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Sutrumer Straße“ (Kollwitzstraße bis einschl. Haus 105) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil D“:
 „Sutrumer
Straße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer
Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m bis 6,0 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V
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b)Â Â Â Parken:
Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
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c)   Begrünung:
Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.
d)   Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal Â
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e)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
Beschluss des Rates:
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Zu III:Â Â
Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Sutrumer Straße" (Kollwitzstraße bis einschl. Haus 105) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil D“.
S a t z u n g
über die
Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Sutrumer Straße“
(Kollwitzstraße bis einschl.
Haus 105)
der Stadt
Rheine
vom
_______________
Gem. § § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember
2011 (GV. NRW. S. 685), hat der
Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über
die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Sutrumer Straße“ (Kollwitzstraße bis einschl. Haus 105) im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil D“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Sutrumer Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
1.      Mischfläche, bestehend aus       Â
              Â
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
       grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b)   Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit
       Unterpflanzung
c)   Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
       steinpflaster
2.    betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3.   Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung „Sutrumer Straße“ hat in der Zeit vom 22.02.2012 bis zum 08.03.2012 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Rathaus stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 3 Anlieger erschienen. Es ist eine Eingabe seitens der Anlieger eingegangen. Die Eingabe ist als Anlage beigefügt.
1. Eingabe (Anlage 2):
    Verschieben
des geplanten Stellplatzes vor Haus Nr. 105
   Â
Abwägung:
Die Anlieger wünschen, dass der geplante Stellplatz vor Haus Nr. 105 um einige Meter in südwestliche Richtung verschoben wird. Denn bereits jetzt wird dort mit sehr häufigem Wechsel geparkt, was als störend betrachtet wird.
Einer Verschiebung des Parkstandes steht aus verkehrlicher Sicht nichts entgegen. Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.
Um die Einengung durch ein Beet mit Parkstand nicht auf zu großer Länge durchzuführen, wird das Grünbeet vor Haus Nr. 105 in 2,50 m Breite direkt an den Parkstand herangerückt.
Abwägungsbeschluss zu 1.:
Der Bauausschuss beschließt, den Parkstand um 2,50 m in südwestliche Richtung zu verschieben und das benachbarte Grünbeet an den Parkstand heranzurücken.
Zu II:Â Â
Festlegung der Herstellungsmerkmale
„Sutrumer Straße“ (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Die Planung
sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich
wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus
abwechselnden grauen bzw. roten Betonsteinpflasterbereichen. Dies verstärkt den
Eindruck einer optischen Bremse.
Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.
Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.
Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Kanal geregelt.
Die Befestigung in Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.
Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale der „Sutrumer Straße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Anlagen:
1. Lageplan, ohne Maßstab
2. Eingabe