Betreff
Ausbau Kollwitzstraße (53014-3508) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: " Wohnpark Dutum - Teil D" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
151/12
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung / keine Eingaben

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Kollwitzstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil D“:

 

 

 „Kollwitzstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m bis 9,5 m (Aufweitung ca. 14,00m) breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

               

e)          Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Kollwitzstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil D“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der „Kollwitzstraße“

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Kollwitzstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil D“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Kollwitzstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)           niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit

        Unterpflanzung

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung „Kollwitzstraße“ hat in der Zeit vom 22.02.2012 bis zum 08.03.2012 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Rathaus stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage ist 1 Anlieger erschienen, ein weiterer Anlieger hat sich telefonisch über die Planung erkundigt. Es sind keine Eingaben eingegangen.

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

„Kollwitzstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Parzellenbreite variiert zwischen 6,00 m im mittleren Abschnitt, 7,00 m im südlichen Bereich und 9,50 m im nördlichen Teil, wobei sich die Fahrbahn zur Neuenkirchener Straße hin aufweitet auf etwa 14,00 m. Die Mischfläche wird in einer Breite von 4,00 m bis 9,50 m erstellt und besteht aus abwechselnden grauen bzw. roten Betonsteinpflasterbereichen. Dies verstärkt den Eindruck einer optischen Bremse.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Kanal geregelt.

 

Die Befestigung in Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der „Kollwitzstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.


Anlagen:

 

1. Lageplan, ohne Maßstab