Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Rat der Stadt
Rheine
1. erteilt
den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2011 Entlastung.
2. beschließt
gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 1.785.299,88
Euro wie folgt zu verwenden:
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Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird
ein Teilbetrag von 1.185.299,88 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.
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Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein
zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an den Träger im Sinne von
§ 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Begründung:
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Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Rheine für das Jahr
2011 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.180.009.573,36 Euro ab. Der
ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn beträgt 1.785.299,88 Euro.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein
Teilbetrag von 1.185.299,88 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein
zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an den Träger im Sinne von
§ 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Der Jahresabschluss 2011 sowie der Lagebericht dazu sind
von der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes
geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der
Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2012
den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.
Anlagen:
Jahresabschluss 2011