Betreff
Stadtsparkasse Rheine - Jahresabschluss 2011
Vorlage
159/12
Aktenzeichen
VV K-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.     erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2011 Entlastung.

 

2.     beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 1.785.299,88 Euro wie folgt zu verwenden:

 

-          Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag von 1.185.299,88 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

-          Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.

 


Begründung:

 

Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2011 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.180.009.573,36 Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn beträgt 1.785.299,88 Euro.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird ein Teilbetrag von 1.185.299,88 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.

 

Der Jahresabschluss 2011 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2012 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss 2011