Betreff
Aufhebung des kw-Vermerkes für die Stelle Nr. 0104 "Stadtkämmerer und Dezernent für den Bereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement" - Umwandlung in eine Beigeordnetenstelle (B 2)
Vorlage
162/12
Aktenzeichen
FB 7/her
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine,

      

1.1      den kw – Vermerk der Stelle 0104 „Stadtkämmerer und Dezernent für den Bereich Wohn- und Grundstücksmanagement“ aufzuheben,

1.2      § 15 der Hauptsatzung der Stadt Rheine dahin gehend zu ändern, dass statt bisher 2 zukünftig 3 Beigeordnete gewählt werden,

1.3      den Stellenplan der Stadt Rheine zu ändern und die Beigeordnetenstelle nach Besoldungsgruppe B 2 BBesG auszuweisen.

 

 

2.    Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung der neuen Beigeordnetenstelle vorzubereiten und nach Änderung der Hauptsatzung und des Stellenplanes so zeitnah öffentlich auszuschreiben, dass die Stelle Nr. 0104 unverzüglich nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers wieder besetzt werden kann.


Begründung:

 

 

1.  Allgemeine Ausgangssituation – Ausweisung von kw-Vermerken im Stellenplan

 

Im Rahmen der Diskussion um die Stellen- und Personalkostenkonsolidierung beschloss der Rat der Stadt Rheine im Jahre 2010, bei 33 altersteilzeitbedingt freiwerdenden Planstellen kw-Vermerke anzubringen; u. a. auch bei der Stelle Nr. 0104 des Stadtkämmerers und Dezernenten für den Bereich Finanzen und Wohn- und Grundstücksmanagement.

Der derzeitige Stelleninhaber, Herr Werner Lütkemeier, wird mit Beginn der Altersteilzeitfreistellungsphase am 15. Januar 2013 aus dem aktiven Dienst bei der Stadt Rheine ausscheiden. Insofern ist zeitnah über die Aufhebung des kw – Vermerkes zu entscheiden.

 

Von den ursprünglich 33 kw – Vermerken wurden inzwischen auf der Grundlage sehr detaillierter Begründungen durch den Rat der Stadt Rheine 15 kw - Vermerke aufgehoben. Die Begründungsvorlagen bestanden jeweils aus einem allgemeinen, einführenden Teil und den jeweils stellenspezifischen inhaltlichen Begründungen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird an dieser Stelle auf die allgemeinen, grundsätzlichen Ausführungen verzichtet.

Vielmehr werden nachfolgend die wesentlichen Argumente für die dringend notwendige Aufhebung des kw – Vermerkes dargelegt.

 

 

 

2. Derzeitige Funktions- und Zuständigkeitsbereiche der Stelle Nr. 0104

 

In dieser Stelle werden zurzeit 2 Grundsatzfunktionen wahrgenommen, nämlich die des Stadtkämmerers und die des Dezernenten für den Bereich Wohn- und Grundstückmanagament.

 

Einzelheiten bezüglich des globalen Zuständigkeitsbereiches der Stelle Nr. 0104 ergeben sich aus dem dieser Vorlage als Anlage beigefügten Organigramm der Stadtverwaltung.

 

 

 

 

2.1           Funktion des Kämmerers – rechtliche Verpflichtung zur Bestellung eines Kämmerers

 

Gem. § 70 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist in jeder Gemeinde ein Kämmerer zu bestellen. In kreisfreien Städten muss ein Beigeordneter als Kämmerer bestellt werden (§ 70 Abs. 4 GO NW). In der Stadt Rheine kann auch ein Laufbahnbeamter zum Kämmerer bestellt werden, wie dies seit der Bestellung von Herrn Lütkemeier nach der Abwahl des früheren Kämmerers und Beigeordneten Dr. Stegelmann der Fall ist.

 

 

 

2.2     Funktion des Dezernenten für den Bereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

 

Die in der Anlage näher dargestellten Grundsatzzuständigkeiten der Stelle Nr. 0104 als Dezernent gewinnen angesichts der aktuellen und zu erkennenden zukünftigen Bedeutung dieses Bereiches zunehmend an Gewicht. Insofern bedarf es aus Sicht der Verwaltung keiner weitergehenden Begründung, dass die Steuerungs- und Leitungsfunktionen nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers auch zukünftig durch eine Person wahrgenommen werden müssen, die in der Linienorganisation der Stadtverwaltung oberhalb der mittleren Führungsebene der Fachbereichsleitungen angeordnet ist.

 

 

 

2.3     Notwendigkeit zur Wiederbesetzung der Stelle Nr. 0104

 

Unter der Prämisse, dass keine Zweifel daran besteht kann, dass die o. g. Funktionen nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers auch zukünftig wahrgenommen werden müssen, sind verschiedene organisatorische und personelle Optionen denkbar. Eine Option wäre die Aufteilung der Funktionen auf die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und/oder die Fachbereichsleiter.

Angesichts der bereits heute vorhandenen Arbeitsbelastung der in Betracht kommenden Personen würde eine derartige Lösung nicht nur die sach- und aufgabengerechte Aufgabenerledigung unmöglich machen sondern auch eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber diesen Personen bedeuten.

Insofern kann letztlich nur die zeitnahe Wiederbesetzung der Stelle als realistische Möglichkeit in Betracht kommen.

 

 

 

3.    Aufhebung des kw – Vermerkes

Voraussetzung für die unter Ziffer 2.3 vorgeschlagene Wiederbesetzung der Stelle Nr. 0104 ist die zeitnahe Aufhebung des kw –Vermerkes und die entsprechende Änderung des Stellenplanes durch den Rat der Stadt Rheine.

 

 

 

4.    Umwandlung der A 16 - Stelle Nr. 0104 in eine Beigeordnetenstelle – Besoldungsgruppe B 2 BBesG

Nach Aufhebung des kw – Vermerkes ergeben sich verschiedene organisatorische und personalwirtschaftliche Möglichkeiten zur Wiederbesetzung der Stelle.

Unter Abwägung der relevanten Aspekte und Einflussfaktoren schlägt die Verwaltung vor, die zurzeit nach Besoldungsgruppe A 16 BBesG ausgewiesene Stelle in eine Beigeordnetenstelle der Besoldungsgruppe B 2 umzuwandeln und entsprechend der Bestimmung des § 71 Abs. 2 GO NW öffentlich auszuschreiben. Hierzu müsste zunächst die Hauptsatzung der Stadt Rheine entsprechend geändert werden.

Die Umwandlung in eine Beigeordnetenstelle ist aus Sicht der Verwaltung notwendig, da nur so die Wiederbesetzung mit einer den Anforderungen der Stelle entsprechenden Person mit einschlägiger praktischer Berufserfahrung und abgeschlossenem wissenschaftlichen Hochschulstudium (BWL oder VWL) gewährleistet werden kann.

 

 

 

5.    Finanzielle Auswirkungen

 

Die Realisierung dieses Vorschlages würde gegenüber der derzeitigen Situation Personalmehraufwendungen in Höhe von ca. 3.000 €/Jahr verursachen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage  – Organigramm der Stadtverwaltung Rheine