Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Entlastung der Bürgermeisterin
Vorlage
180/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 in der Fassung vom 01.03.2012. Der ausgewiesene Fehlbetrag von 18.398.426,35 € wird anteilig in Höhe von 3.365.595,07 € mit der Ausgleichsrücklage und in Höhe des verbleibenden Restbetrages von 15.032.831,28 € mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

  1. Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, der Bürgermeisterin die Entlastung für den Jahresabschluss 2009 gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW zu erteilen.

Begründung:

 

Gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.

 

Der Prüfungsumfang und –inhalt des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss richtet sich nach den Bestimmungen des § 101 GO. In Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.

 

Dabei ist gem. § 101 GO zu prüfen, ob

 

  • der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und
  • die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung in seiner Sitzung am 20.03.2012 erörtert. Im Übrigen wird auf die Vorlage 146/12 des Rechnungsprüfungsausschusses verwiesen.

Das Ergebnis der Ausschussberatung ist in dem beiliegenden, vom Ausschussvorsitzenden unterzeichneten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser Bestätigungsvermerk bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Jahresabschluss 2009 festzustellen und der Bürgermeisterin gem. § 96 Abs.1 S. 4 GO Entlastung zu erteilen.

 

Weiterhin beschließt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der in 2009 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.398.426,35 € wird anteilig in Höhe von 3.365.595,07 € mit der Ausgleichsrücklage verrechnet werden, die damit gänzlich aufgebraucht worden ist. Die Verrechnung des verbleibenden Fehlbetrages von 15.032.831,28 € erfolgt über die Allgemeinen Rücklage.

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2009 in der Fassung vom 01.03.2012

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2009