Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die auf 5 Jahre befristete Einrichtung einer Stelle für das Konversionsmanagement.
Begründung:
Â
Anlass:
Das Thema
Konversion von militärischen Liegenschaften ist bereits seit langem Gegenstand
stadtplanerischer Arbeit für die Stadt Rheine. In naher Zukunft wird dies zu
einem der zentralen Aufgaben der Stadtentwicklung. Innovative und vermarktungsfähige
Konzepte zur nachhaltigen Entwicklung von Konversionsflächen werden angesichts
der bundesweiten Zunahme dieser frei werdenden Flächen sowie anhaltender
ökonomischer Schwäche bei gleichzeitiger Abnahme der Bevölkerung immer
schwieriger.
Dabei ist in den
Blick zu nehmen, dass der bisher erfolgreiche Konversionsfall Kaserne
Gellendorf nicht als Kopie auf die anstehenden Flächen übertragen werden kann.
Allein die Dimension der noch offenen Kasernenflächen macht dies deutlich.
                             Damloup-Kaserne                             10,0 ha
                             General-Wever-Kaserne                    34,5 ha
                             Theodor-Blank-Kaserne                  285,0 ha
Darüber hinaus
bestehen veränderte wirtschaftliche und demografische Rahmenbedingungen und
schließlich auch deutlich restriktivere Zugänge zu Fördermitteln des Bundes und
des Landes. Daher ist die weitere Konversion als umfassender Stadterneuerungsprozess
aufzufassen. Hierfür ist ein eigenes strategisches Flächenmanagement
erforderlich, welches
                      a  Flächennutzung
steuert und optimiert,
                      a  orientiert
nach städtebaulichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien,
                      a  optimiert
in Bezug auf Menge, Qualität und Lage,
                      a  als
kommunikativer und kooperativer Prozess
                      a  klassische
Angebotsplanung ersetzt durch aktives, ergebnisorientiertes Handeln.
Die Steuerung von
Nachfolgenutzungen in so einem großen Ausmaße ist eine Querschnittsaufgabe im
engeren Sinne, die nicht nur über mehrere Phasen, sondern auch mit einer
Vielzahl wechselnder interner und externer Akteure zu tun hat. Daher können nur
Teile der Entwicklungsphasen durch externe DienstÂleister (nrw.urban, baubecon,
STEG oder andere Büros) erbracht werden. Letztlich ist der Erfolg nicht
unwesentlich von der Kontinuität und vom richtigen Fingerspitzengefühl der
verantwortlichen Stadt Rheine abhängig.
Nach ersten
internen Gesprächen hat sich manifestiert, dass diese Managementleistung nicht
im laufenden Geschäft und nicht mit dem bestehenden personellen Ressourcen zu
bewältigen ist. Vielmehr wird eine neue Person benötigt, die mit besonderen
fachlichen Qualifikationen ausgestattet und ausschließlich für den Konversionsprozess
verantwortlich ist.
Aufgabenprofil Konversionsmanagement:
Planungsphase
§
Ansprüche an Qualität der Planungsinhalte sichern,
ohne Umsetzbarkeit oder Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren
§
Planungsprozess gestalten, d. h. Transparenz
sichern, Beteiligtenkreis richtig festlegen, Öffentlichkeit nutzen
§
Planungsverfahren effizient ausrichten (keine
unnötigen Schleifen, zielgerichtete Ausgestaltung, die richtigen Akteure zur
richtigen Zeit)
§
Potenziale frühzeitig erkennen, aber auch
gefährdende Wechselwirkungen (Naturschutz, Nutzungsverdrängung oder
-verlagerung, Konkurrenzsituationen in Stadt und Region)
§
Varianten entwickeln und parallel angehen,
temporäre Nutzungen kritisch prüfen und bedarfsgerecht einsetzen
§
Kontakte herstellen zu Behörden, Institutionen,
Akteuren
§
eine nachhaltige Strategie der Wohn- und
Gewerbeflächenentwicklung
Ãœberzeugungsphase
§
Bürgerschaft beteiligen im Sinne einer hohen
Transparenz und Akzeptanz, aber auch als Zeugnis der Handlungsbereitschaft der
Stadt
§
private Akteure aktivieren und interessieren, um
die Flächenentwicklung auf möglichst breite Basis stellen zu können, nicht nur
lokal, sondern auch regional
§
je nach Planungsinhalten müssen
Interessenvertretungen involviert werden, z. B. IHK, EHV, DEHOGA, Haus und
Grund u. Ä.
§
Entscheidungsfindung in politischen Gremien
intensiv kommunizieren und begleiten, nicht nur in der Stadt selbst, sondern
auch in der Region (Nachbarkommunen, Kreis, Bezirksregierung)
§
eine Vielzahl von externen Fachämtern frühzeitig
einbinden (Bundes- und Landesbehörden als Fach-, Genehmigungs- oder
Förderbehörden, die TBR, Stadtwerke und EWG hinsichtlich der Koordinierung von
Synergien und Folgen)
§
Inhalte innerhalb der Stadtverwaltung vermitteln
(Liegenschaftsaspekte, Schulentwicklung, Kindergartenplanung, Sozialplanung,
Freiflächenentwicklung, Verkehrsplanung, Pressearbeit)
§
die langfristigen Folgekosten für die öffentliche
Hand rechtzeitig einschätzen und berücksichtigen
Umsetzungsphase
§
inhaltliche Ausrichtung der Vermarktung
koordinieren, definierte Ziele und Alleinstellungsmerkmale beibehalten
§
richtiges Verhältnis finden zwischen einerseits
ungeeignete Nutzungen offen halten und andererseits optimale Nutzungen
verbindlich festlegen
§
Mischung aus den planungsrechtlichen Instrumenten
festlegen (Veränderungssperre, Vorkaufsrechtssatzung, Bebauungsplan,
Außenbereichs- oder Innenbereichssatzung, Erhaltungssatzung, Sanierungs- oder
Stadtumbaugebiet usw.)
§
Präsenz im Umsetzungsprozess beweisen als
Gesprächspartner (Konfliktlöser), Botschafter (Werbung durch Vorträge und
Präsentationen), aber auch mit diversen Medien (Broschüren, Internet,
Immobilienmessen u. Ä.)
§
Betreuung und Koordinierung der Genehmigungs- und
Abstimmungsverfahren gewährleisten (z. B. Baugenehmigungen, Genehmigungen gem.
BImSchG, überörtliche Straßenplanungen, wasserrechtliche Verfahren usw.)
Anforderungsprofil Konversionsmanager:
Stichwortartig
muss ein Konversionsmanager folgende Qualifikationen aufweisen:
§
Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
§
vernetztes und interdisziplinäres Denken
§
Fachkenntnisse von raumrelevanten Wechselwirkungen
und raumwirksamen Planungen
§
prozessorientiertes Denken und
§
Verwaltungserfahrung
Lösungsansatz:
Das Konversionsmanagement
berührt in vielfältiger Weise die Belange zahlreicher Akteure und Behörden und
muss gleichzeitig zwischen vielen Forderungen und Ansprüchen privater und
öffentlicher Natur vermitteln.Â
Dies kann nur
gelingen bei hoher Qualifikation, Präsenz und Vernetzung der Person. Hierfür
wird eine Person mit entsprechendem stadtplanerischem Hintergrund gesucht.
Demzufolge sollte
diese Stelle
§
eingebettet werden in die Stadtverwaltung beim
Fachbereich Planen u. Bauen, 5.1Â Stadtplanung
§
als Vollzeit ausgebildet werden
§
im gehobenen/höheren Dienst angesiedelt werden (EG
13 vorbehaltlich der endgültigen Stellenbewertung)
§
Fachkenntnisse und Erfahrungen als Stadtplaner im
Bereich Stadtentwicklung nachweisen können (Abschluss an einer TU, TH oder FH)
Finanzierung:
Im Rahmen der
Konversionsgespräche am 15. März 2012 im Rathaus wurde angedeutet, dass evtl.
eine Teilförderung der Stelle durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen möglich ist.
Hierzu sollten
weitere Erkundungen eingeholt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass
mindestens die Hälfte der Stelle durch die Stadt Rheine zu finanzieren ist.
Unter Abwägung
der großen städtebaulichen Bedeutung dieses Projektes ist jedoch die zeitlich
befristete Investition in diese Personalstelle als angemessen anzusehen.