Betreff
12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine - Anzahl der Beigeordneten
Vorlage
193/12
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:

 

 

12. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Rheine

vom ___. Mai 2012

 

Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NW S. 685), hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 die folgende 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 1997 beschlossen:

 

 

§ 15

Beigeordnete

 

Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

Es werden 3 hauptamtliche Beigeordnete gewählt.

 

 

§ 19

Inkrafttreten

 

Diese 12. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Begründung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Mai 2012 (siehe Vorlage 162/12) dem Rat der Stadt empfohlen, § 15 der Hauptsatzung der Stadt Rheine dahin gehend zu ändern, dass statt bisher 2 zukünftig 3 Beigeordnete gewählt werden.

 

§ 15 der Hauptsatzung hat zz. folgende Fassung:

 

§ 15

Beigeordnete

 

Es werden 2 hauptamtliche Beigeordnete gewählt. Eine bzw. einer der Beigeordneten wird durch Beschluss des Rates zur allgemeinen Vertreterin bzw. zum allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters bestellt. Sie bzw. er führt die Amtsbezeichnung "Erste Beigeordnete" bzw. "Erster Beigeordneter".

 

Satz 1 ist entsprechend dem Beschlussvorschlag zu ändern.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 3 Satz 3 GO Änderungen der Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschlossen werden können.