Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:
12.
Änderungssatzung
zur
Hauptsatzung der Stadt Rheine
vom
___. Mai 2012
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NW S. 685), hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 die folgende 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 1997 beschlossen:
§ 15
Beigeordnete
Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
Es werden 3 hauptamtliche Beigeordnete gewählt.
§
19
Inkrafttreten
Diese 12. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Mai 2012 (siehe Vorlage 162/12) dem Rat der Stadt empfohlen, § 15 der Hauptsatzung der Stadt Rheine dahin gehend zu ändern, dass statt bisher 2 zukünftig 3 Beigeordnete gewählt werden.
§ 15 der Hauptsatzung hat zz. folgende Fassung:
§ 15
Beigeordnete
Es werden 2 hauptamtliche Beigeordnete
gewählt. Eine bzw. einer der Beigeordneten wird durch Beschluss des Rates zur
allgemeinen Vertreterin bzw. zum allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin/des
Bürgermeisters bestellt. Sie bzw. er führt die Amtsbezeichnung "Erste Beigeordnete"
bzw. "Erster Beigeordneter".
Satz 1 ist entsprechend dem Beschlussvorschlag zu ändern.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 7
Abs. 3 Satz 3 GO Änderungen der Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen
Zahl der Mitglieder beschlossen werden können.