Betreff
Ausbau Schwedenstraße, 2. Stichweg (53014-0168) - Abwägung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: "Gronauer Straße/Thieberg" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
194/12
Aktenzeichen
TBR/Pl. - hes
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:  Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“:

 

 

A. „Schwedenstraße / 2. Stichweg“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 5,00 m bis 8,50 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb des aufgeweiteten Platzes, bestehend aus einer 6,00 m (5,00 m) bis 8,00 m breiten ringförmigen Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m bis 2,50 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

Pflasterung von 2,50 m bis 2,70 m breiten Parkständen (Senkrechtaufstellung) im Bereich des aufgeweiteten Platzes in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,00 m bis 3,50 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

Anlegung eines rechteckigen Grünbeetes (etwa 7m x 10m) im Bereich des aufgeweiteten Platzes mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

               

e)          Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

B. Fuß- und Radwege

 

 

a)          Bauweise:

 

Ausbau von drei Fuß- / Radwegen in Pflasterbauweise als Verbindung zum Spielplatz, zur Hünenborgstraße und zum Radweg der ehem. Bahntrasse

 

b)    Straßenbeleuchtung:

 

elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

c)    Entwässerung:

 

Entwässerungsrinne mit Straßenablauf und Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal (westlicher und südlicher Fuß-/Radweg) bzw. Entwässerung/Versickerung auf der seitlichen Grünfläche (Fuß-/Radweg in Richtung ehem. Bahntrasse)

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.

 

 

 

 

 

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg“

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 2. Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Schwedenstraße, 2. Stichweg - Verkehrsberuhigter Bereich

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)           niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und

        mit Unterpflanzung

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung „Schwedenstraße, 2. Stichweg“ hat in der Zeit vom 11.04.2012 bis 26.04.2012 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Rathaus stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 8 Anlieger erschienen. Es wurden insgesamt 8 Eingaben eingereicht, die als Anlagen 1-8  beigefügt sind. Von mehreren Anliegern wurde der Wunsch geäußert, die Grünbeetpflege zu übernehmen.

 

 

1.      Eingabe (Anlage 1):

      Verschiebung/ Wegfall der geplanten Leuchte am südlichen Radweg

                                                                                                                            

1. Abwägung:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird die Verschiebung/der Wegfall der geplanten Straßenleuchte am Radweg zwischen den Häusern Nr. 61/63 gewünscht, da der Lichteinfall auf die Gärten und Wohnräume der Anlieger als störend betrachtet wird.

 

Durch das ansteigende Gelände Richtung Spielplatz beleuchtet die bereits vorhandene Straßenleuchte durch den so entstehenden größeren Lichtkegel den Radweg in dem betreffenden Bereich ausreichend aus. Der Abschnitt des Radweges Richtung Schwedenstraße wird durch die Leuchte vor Haus Nr. 54 mit ausgeleuchtet. Daher ist ein Wegfall der Leuchte im Radweg unter den vorhandenen Bedingungen vertretbar. Die Änderung wurde in den Ausbauplan übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1:

 

Der Bauausschuss beschließt, unter den jetzigen örtlichen Bedingungen auf die geplante Leuchte am südlichen Radweg zu verzichten.

 

 

2.      Eingabe (Anlage 2):

      Verschiebung des Pollers am westlichen Radweg in Höhe von

      Haus Nr. 69, zeitliche Koordinierung des Baubeginnes

                                                                                                                           

2.1 Abwägung:

 

Da das Grundstück des Anliegers nur über eine sehr schmale abgeschrägte Zufahrt zu erreichen ist und zum Einfahren entweder die Zufahrt des Nachbarn bzw. der Radweg überfahren werden muss, wird eine Verschiebung des Pollers auf dem Radweg um etwa 2 m in westliche Richtung gewünscht.

 

Um die Anfahrbarkeit der privaten Zufahrt nicht einzuschränken, ist eine Verschiebung des Pollers um einige Meter erforderlich. Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.1.:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass der Poller am westlichen Radweg um einige Meter Richtung Westen verschoben wird.

 

2.2 Abwägung:

 

Es wird von Anliegerseite darum gebeten, dass der Ausbau der Schwedenstraße erst beginnen soll, wenn die Rohbauarbeiten auf den noch zu bebauenden Grundstücken abgeschlossen sind, um Bauschäden an der neuen Straße zu vermeiden.

 

Eine terminliche Koordinierung der verschiedenen Bauarbeiten – soweit möglich - wird seitens der Verwaltung immer angestrebt, um spätere Bauschäden zu vermeiden. Die Eingabe wird an die Bauleitung weitergeleitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.2.:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

3.      Eingabe (Anlage 3):

      Verschiebung oder Wegfall des geplanten Grünbeetes vor

      Haus Nr.  48/50

                                                                                                                           

Abwägung:

 

Da ein Anlieger das o.g. Grundstück nun bebaut und dort rechts und links jeweils Zufahrten eingeplant sind, wird um eine Verschiebung des Grünbeetes, das sich im geplanten Zufahrtsbereich befindet, gebeten.

 

Um die Fahrbahn wechselseitig einengen zu können, schlägt die Verwaltung vor, das Grünbeet vor Haus Nr. 48/50 beizubehalten. Damit ein Zufahren der westlichen Grundstücksseite ermöglicht wird, soll das Beet um etwa 5,0 m in östliche Richtung verschoben werden. Da die Einengung durch die Beete das Befahren der Straße nicht zu sehr beeinträchtigen soll, werden das o.g. Grünbeet und das gegenüberliegende Beet (in Höhe von Haus Nr. 57/s.a. Eingabe 7) abgeschrägt.

 

Da verkehrliche Gründe nicht gegen diesen Änderungswunsch sprechen, sind die Änderungen in den Ausbauplan eingearbeitet worden.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Grünbeet mit Baum in Höhe von Haus Nr. 48/50 um etwa 5,0 m Meter in östliche Richtung zu verschieben, die Beetgröße anzupassen und das Beet abzuschrägen.

 

 

4.      Eingabe (Anlage 4):

      Anpassung der Breite des Grünbeetes vor Haus 65 und

      Verschiebung der Leuchte nach Osten

                                                                                                                           

1.1 Abwägung:

                                                                                                                            

Die Anlieger wünschen, dass die Breite des geplanten Grünbeetes vor ihrem Haus an die Breite der vorhandenen Grünfläche auf Privatgrund angepasst wird. Weiterhin soll die Leuchte an den östlichen Rand des Beetes verschoben werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung könnte so durch Integration des Grünbeetes in die Gartengestaltung eine künftige Übernahme der Grünpflege für dieses Beet erleichtert werden. Einer Verbreiterung des Grünbeetes steht daher nichts entgegen. Das Beet wird von 3,00 m auf etwa 4,35 m verbreitert, wodurch sich die Anfahrbarkeit der Zufahrt nur geringfügig verschlechtert. Die geplante Leuchte wird zum Rand des Beetes geschoben. Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 4:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Grünbeet vor Haus Nr. 65 zu verbreitern und die geplante Leuchte an die östliche Grenze des Grünbeetes zu verschieben.

 

 

5.      Eingabe (Anlage 5):

      Wegfall eines Stellplatzes in Höhe von Haus Nr. 56 und seitliche Ver-

      schiebung des verbleibenden Stellplatzes nach Westen

                                                                                                                           

5. Abwägung:

                                                                                                                            

Der Anlieger beabsichtigt in absehbarer Zeit seine Zufahrt zu verbreitern. Daher wird der Wegfall des östlichen Stellplatzes vor dem Haus gewünscht. Weiterhin soll der westliche (linke) Stellplatz weiter in Richtung Haus Nr. 58 verschoben werden.

 

Zurzeit befindet sich eine Terrassen- und Gartenfläche an der Straßenseite, ein Teil dieser Fläche soll voraussichtlich in eine zweite Zufahrt umgebaut werden. Die jetzige Zufahrtsbreite beträgt 4,0 m. Bei der Verbreiterung der vorh. Zufahrt ist die Einplanung von zwei Stellplätzen auf der Fahrbahn nicht mehr möglich. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf einen Stellplatz zu verzichten, so dass Platz für eine breitere Zufahrt zur Verfügung steht. Der verbleibende Parkstand wird in seiner Lage beibehalten, damit die Zufahrt des Nachbarn nicht eingeschränkt wird. Zudem wird durch Erhalt eines Stellplatzes in diesem Straßenabschnitt gewährleistet, dass ein Fahrbahnversatz zur Geschwindigkeitsreduzierung bestehen bleibt.

 

Abwägungsbeschluss zu 5.:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Parkstand in Höhe von Haus Nr. 56, der mittig vor dem Grundstück eingeplant ist, entfallen zu lassen.

 

 

6.      Eingabe (Anlage 6):

      Wegfall eines Stellplatzes in Höhe von Haus Nr. 58,

      Versetzung der geplanten Leuchte auf die westl. Grundstücksecke,

      Wunsch auf Änderung der Betonsteinpflaster-Farbe

                                                                                                                           

6. Abwägung:

                                                                                                                            

Die Anlieger wünschen den Wegfall des geplanten Stellplatzes vor dem Haus Nr. 58, da sich dieser Parkstand direkt vor der Gartenterrasse befindet. Bereits jetzt wird dort häufig geparkt, was als störend betrachtet wird. Zudem wird eine Beschädigung des Zaunes befürchtet.

Weiterhin wird eine Verschiebung der geplanten Leuchte an die westliche Grundstücksecke und ein Wechsel der Farbe des Betonsteinpflasters (anthrazit) erbeten.

 

Eine Verschiebung der Leuchte an die Grundstücksecke ist aus verkehrstechnischer Sicht nicht vertretbar, da dadurch die enge Zufahrt zu dem zurückliegenden Haus Nr. 60 eingeschränkt wird.

Der Wunsch, die Fahrbahn vor dem Haus in anthrazitfarbenem Pflaster zu erstellen, ist ebenfalls nicht möglich, da die Stadt Rheine in verkehrsberuhigten Bereichen Parkflächen in dieser Farbe ausweist. Durch die im Stadtgebiet festgeschriebenen Farben lassen sich die verschiedenen Flächenfunktionen eindeutig zuordnen. Der Wechsel von rotem und grauem Pflaster dient zudem der optischen Verschmälerung der recht breiten Fahrfläche.

 

Da die eingeplante Anzahl an Stellplätzen erhalten bleiben soll, lässt sich der Wunsch auf Wegfall des Parkstandes vor Haus Nr. 58 aus Sicht der Verwaltung nur umsetzen, wenn im Zentrum des Wendebereiches ein weiterer Stellplatz in Senkrechtaufstellung als Ausgleich eingeplant wird.

Durch den Wegfall des Parkstandes vor Haus 58 verbreitert sich die Fahrgasse zum Einparken um 2,0 m. Folglich kann die Breite der Stellplätze auf etwa 2,50 m verringert werden, wodurch Fläche für einen zusätzlichen Stellplatz im mittleren Bereich des Wendehammers entsteht.

 

Abwägungsbeschluss zu 6.:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Parkstand in Höhe von Haus Nr. 58 entfallen zu lassen und zum Ausgleich einen Stellplatz in Senkrechtaufstellung in der Mitte des Wendeplatzes einzurichten.

 

 

7.      Eingabe (Anlage 7):

      Vergrößerung des Grünbeetes in Höhe von Haus Nr. 57,

     Grünbeete ohne Holzpfosten,

      Beibehaltung der eingeplanten Leuchtenstandorte

                                                                                                                           

7. Abwägung:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird gewünscht, das Grünbeet vor Haus Nr. 57 auf etwa 8,0 m x 3,0 m zu vergrößern (gem. Skizze). Dadurch erhofft sich der Anlieger eine stärkere Verkehrsberuhigung.

Ebenso wird gewünscht, auf Poller in den Beeten zu verzichten, da diese als zu wuchtig betrachtet werden. Anstelle von Bodendeckern werden heckenähnliche Pflanzen bevorzugt.

Der Anlieger legt Wert darauf, dass die geplanten Leuchtenstandorte beibehalten werden.

 

Da der Anlieger keinen direkten Zugang von der Haustür zur Straße benötigt, kann die dafür eingeplante Fläche als Grünbeet umgestaltet werden. Durch eine Abschrägung des Beetes nach Westen hin und bei Abschrägung des gegenüberliegenden Beetes (s. Eingabe 3)  kann das Beet vor Haus Nr. 57 verbreitert werden, ohne dass der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird. Dadurch lässt sich das Beet auf etwa 7,50 m Länge vergrößern. Es ist jedoch eine Reduzierung der Breite von 3,5 m auf 3,0 m notwendig, damit die benachbarten Anlieger in ihren Zufahrten nicht eingeschränkt werden.

 

Bezüglich der Aufstellung von Holzpfosten in Grünbeeten wird darauf hingewiesen, dass es aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist, in neuen Beeten anfangs Holzpfosten mit Reflektoren aufzustellen, damit die Beete/Bäume in der Dunkelheit wahrgenommen werden.

Da seitens der Verwaltung die Übernahme der Grünbeetpflege von den Anliegern angestrebt wird, kann im Falle der Übernahme die übrige Beetgestaltung / Bepflanzung vom Anlieger selbst mitgestaltet werden.

Die Standorte der Leuchten (Bereich Haus Nr. 57) betreffend hat sich im Rahmen der Offenlage keine Änderung ergeben.

 

Abwägungsbeschluss zu 7.:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Grünbeet vor Haus Nr. 57 auf etwa 7,50 m zu verlängern; weiterhin die Breite des Beetes von 3,50 m auf 3,00 m zu reduzieren und das Beet abzuschrägen.

 

 

8.      Eingabe (Anlage 8):

      Zusätzliches Grünbeet vor Haus Nr. 67 bei eigener Grünbeetpflege;

      Begrenzung der Parkplätze (Senkrechtaufstellung) mit einer Hecke;

      Wunsch auf Festsetzung des Ausbauzeitpunktes im Sommer

                                                                                                                           

8.1. Abwägung:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird angeregt, ein weiteres Grünbeet vor dem Haus einzuplanen. Dadurch passen sich die Grünbeete im Straßenraum optisch an die privaten Beete an. Damit die auf westlicher Seite gelegene Zufahrt nicht eingeschränkt wird, wird eine Abschrägung des zusätzlichen Beetes gewünscht.

 

Aus Sicht der Verwaltung lässt sich ein weiteres kleines Beet einplanen, ohne die Zufahrt einzuschränken. Dazu wird das Beet unter 45° abgewinkelt. Die Änderung wurde in den Ausbauplan übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 8.1.:

 

Der Bauausschuss beschließt, ein zusätzliches Beet (ohne Baum) vor Haus Nr. 67 einzuplanen.

 

8.2. Abwägung:

                                                                                                                            

Weiterhin wird gewünscht, die Parkstände (Senkrechtaufstellung) im Wendehammer durch eine Heckenbegrenzung vor Kopf zu begrenzen. Dadurch soll die große Pflasterfläche aufgelockert und ein Durchfahren der PKW verhindert werden.

 

Aus verkehrstechnischer Sicht ist eine Heckenbegrenzung nicht empfehlenswert. Eine niedrige Hecke wird beim rückwärts einparken oft nicht wahrgenommen und kann zu Lackschäden am Auto führen. Die Anlegung von Hecken im verkehrsberuhigten Bereich ist zudem immer eine Gefährdung, da die Sicht auf kleine Kinder durch die Hecke verdeckt wird.

Die beidseitige Anfahrbarkeit der Parkplätze dient dazu, dass alle Anlieger/Besucher jedes Grundstück auf kurzem Wege erreichen. Ebenso kann der Anlieger vorwärts – ohne Rangiermanöver - aus dem Parkstand ausfahren, wodurch sich die Verkehrssicherheit durch die bessere Sicht und der Fahrkomfort erhöhen.

 

Abwägungsbeschluss zu 8.2.:

 

Der Bauausschuss beschließt, auf eine Heckenbegrenzung der Parkstände im Wendehammer zu verzichten.

 

8.3. Abwägung:

                                                                                                                            

Die Anlieger möchten, dass der Ausbau des Stichweges im Sommer durchgeführt wird. Dieser Wunsch wird an die Bauleitung weitergegeben (s.a. Eingabe 2)

 

Abwägungsbeschluss zu 8.3.:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

A.      Schwedenstraße, 2. Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich der Stichstraße Schwedenstraße wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle (8,50 m) niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus abwechselnden grauen bzw. roten Betonsteinpflasterbereichen. Im aufgeweiteten Platz verläuft eine ringförmige Geh- und Fahrfläche (5,0 m bis 8,0 m).

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind überwiegend in Längssaufstellung eingeplant. Im aufgeweiteten Platz, der über eine Breite von 21,00 m verfügt, sind zusätzlich in der Mitte Stellplätze in Senkrechtaufstellung vorgesehen. Zur Gliederung der Stellplätze und zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Die Beleuchtung der Straße erfolgt durch elektrische Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Kanal durchgeführt.

 

Die Befestigung in Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.

 

B.      Fuß- und Radwege

 

Auf südlicher Seite des geplanten Stichweges der Schwedenstraße wird eine Geh-/Radwegeverbindung zum 1. Stichweg der Schwedenstraße, entlang des Spielplatzgeländes errichtet.  Auf westlicher Seite wird ein Fuß- und Radweg als Verbindung zur Hünenborgstraße hergestellt.

Auf nordöstlicher Seite wird eine Geh-/Radwegeverbindung zum Radweg der ehem. Bahntrasse geschaffen. Alle drei Rad-/Gehwege werden in Pflasterbauweise erstellt.

 

Die elektrischen Straßenleuchten erhalten eine Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Die Entwässerung des westlichen und südlichen Gehweges wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenablauf und einen Anschluss an den vorhandenen Kanal erzielt. Der nordöstliche Fuß-/Radweg wird durch Versickerung auf den seitlichen Grünstreifen entwässert.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der „Schwedenstraße, 2. Stichweg“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 


Anlagen:

 

1. bis 8. Eingaben

9. Lageplan, Maßstab 1:-