Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Â
Der Rat der Stadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2011 zur Kenntnis.
Begründung:
Â
Nach § 22 GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen aus den Haushaltsjahren vorzulegen.
Übertragungen für Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen belasten das neue Haushaltsjahr. Bei einer Übertragung führen sie zu Erhöhungen der beschlossenen Aufwands- und Auszahlungspositionen im entsprechenden Haushaltsjahr. Daraus folgt, dass Verbesserungen des Ergebnis- bzw. Finanzplanes im abgelaufenen Jahr dann grundsätzlich Verschlechterungen im neuen Haushaltsjahr gegenüberstehen.
In der Anlage sind die gebildeten Ermächtigungsübertragungen für die jeweiligen Fachbereiche für das Jahr 2011 aufgeführt.
Anlagen:
Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen im Ergebnisplan 2011
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen im Finanzplan 2011