Betreff
Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen für das Jahr 2011
Vorlage
197/12
Aktenzeichen
VV K - 4202-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2011 zur Kenntnis.


Begründung:

 

 

Nach § 22 GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen aus den Haushaltsjahren vorzulegen.

 

Übertragungen für Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen belasten das neue Haushaltsjahr. Bei einer Übertragung führen sie zu Erhöhungen der beschlossenen Aufwands- und Auszahlungspositionen im entsprechenden Haushaltsjahr. Daraus folgt, dass Verbesserungen des Ergebnis- bzw. Finanzplanes im abgelaufenen Jahr dann grundsätzlich Verschlechterungen im neuen Haushaltsjahr gegenüberstehen.

 

In der Anlage sind die gebildeten Ermächtigungsübertragungen für die jeweiligen Fachbereiche für das Jahr 2011 aufgeführt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen im Ergebnisplan 2011

Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen im Finanzplan 2011