Betreff
Verwendunge der Resterträge aus Sportstättennutzungsentelten
Vorlage
213/12
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, den für 2012 zusätzlich zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von 49.058 € als zusätzliche Betriebskostenzuschüsse an die Ver­eine mit vereinseigenen Anlagen auszuzahlen.

 

Der Betrag wird im Verhältnis der im Rahmen der Sportförderrichtlinien für das Jahr 2011 bereits ausgezahlten Betriebskosten aufgeteilt.

 


Begründung:

 

§ 13 der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten sieht vor, dass die Erträge aus den Sportstättennutzungsentgelten in voller Höhe wieder an die Sportvereine, insbesondere an Vereine mit vereinseigenen Anlagen, ausgezahlt werden.

Im Jahr 2011 wurden insgesamt Nutzungsentgelte in Höhe von 99.048 € verein­nahmt.

Ein Teilbetrag von 49.990 € wurde benötigt, um den angestrebten 25-prozenti­gen Betriebskostenzuschuss an die Sportvereine auszuzahlen; insgesamt wurden 165.990 € für Betriebskosten fällig, der verfügbare Haushaltsansatz beläuft sich auf lediglich 116.000 €.

 

Aus der Differenz der Nutzungsentgelte (99.048 €) und der zusätzlichen Mittel für Betriebskostenzuschüsse (49.990 €) ergibt sich ein Restbetrag von 49.058 €, der an die Vereine auszuzahlen ist.

Die Summe steht als Rückstellung für das Haushaltsjahr 2012 zur Verfügung, dem Sportausschuss obliegt die Entscheidung über die Mittelverwendung.

 

Da mit der Formulierung des § 13 den Benutzungs- und Entgeltordnung vorgese­hen ist, vor allem Vereine mit vereinseigenen Anlagen zu begünstigen, schlägt die Verwaltung vor, diesen Betrag als zusätzliche Betriebskostenzuschüsse aus­zuzahlen.

 

Die Gewährung im Verhältnis des 25-prozentigen Betriebskostenzuschusses ga­rantiert in diesem Zusammenhang eine im Verhältnis der Aufwendungen ge­rechte Verteilung der Mittel.