Betreff
Antrag der SPD-Fraktion zum Bau einer Bedarfsampel an der Salzbergener Straße in Höhe Kevenbrink
Vorlage
219/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Erläuterungen zum Antrag der SPD-Fraktion zum Bau einer Bedarfsampel an der Salzbergener Straße zur Kenntnis.


Begründung:

 

In der Bauausschusssitzung am 26. April 2012 hat die SPD-Fraktion einen Antrag zum Bau einer Bedarfsampel an der Salzbergener Straße in Höhe der Einmündung Kevenbrink übergeben. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Letztmalig wurde der Bauausschuss am 17. Februar 2011 über die Entscheidung des Landesbetriebes Straßen NRW, an der Salzbergener Straße keine Fußgängersignalanlage zu installieren, informiert (Anlage 2).

 

Der angesprochene Bereich der Salzbergener Straße liegt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze, die sich etwa in Höhe des Randelbachweges befindet. Bis zum Kreisverkehr handelt es sich bei der Salzbergener Straße um die Bundesstraße 65, die in Höhe des Kreisverkehres an die B 70 angebunden wird. Vom Kreisverkehr stadtauswärts gesehen wurde die Salzbergener Straße aufgrund ihrer geringeren Verkehrsbedeutung nach dem Ausbau der A 30 zur Landesstraße 501 herabgestuft.

 

Bereits im Frühjahr 2010 hat aufgrund von Anregungen verschiedener Bürger ein Ortstermin am Kreisverkehr Salzbergener Straße stattgefunden, da die Sicherheit an diesem Kreisverkehr von Eltern schulpflichtiger Kinder bemängelt wurde. Gefordert wurde hierbei, Fußgänger und Radfahrer im Kreisverkehr nicht unterzuordnen, sondern zu bevorrechtigen, wie an anderen Kreisverkehren im Stadtgebiet auch. Da dieser Kreisverkehr jedoch nicht innerhalb sondern außerhalb der Ortsdurchfahrt liegt, ist eine Bevorrechtigung von Radfahrern und Fußgängern nicht angebracht.

 

Im Herbst 2010 wurde von Anliegern des Kreuzherrenweges eine große Unterschriftenliste mit der Bitte um Errichtung einer Fußgängersignalanlage in Höhe der Einmündung Sandkuhle eingereicht. Daraufhin hat der Bauausschuss eine umfangreiche Verkehrszählung im Bereich zwischen dem Kreisverkehr und der Gaststätte „Zum Frieden“ angeregt. Die Verkehrszählung wurde am 05. Oktober 2010 in der Zeit von 7 bis 19 Uhr durchgeführt.

 

Das Ergebnis dieser Verkehrserfassung (Anlage 3) wurde dem Bauausschuss am 04. November 2010 bekannt gegeben und anschließend der Landesbetrieb Straßen NRW über die Eingabe und die Verkehrszählung informiert mit der Bitte um wohlwollende Prüfung der Angelegenheit. Abschließend wurde den Anwohnern des Kreuzherrenweges die Entscheidung des Landesbetriebes Straßen NRW mitgeteilt.

 

Eine erneute telefonische Rückfrage beim Landesbetrieb Straßen NRW hat ergeben, dass der Landesbetrieb auch weiterhin die Errichtung einer Fußgängersignalanlage ablehnt. Da auch die Straßenverkehrsbehörde keine zwingende Notwendigkeit für die Errichtung einer FSA sieht, besteht Einvernehmen zwischen dem Baulastträger und der Straßenverkehrsbehörde, an dieser Stelle keinen Präzedenzfall zu schaffen, da ansonsten Anträge auf Errichtung einer FSA an ähnlich belasteten Straße kaum noch abgelehnt werden könnten.

 

Durch die Möglichkeit, den nördlichen Radweg an der Salzbergener Straße in Gegenrichtung bis zum Kreisverkehr zu befahren und die Mittelinseln am Kreisverkehr zum sicheren Queren zu nutzen, wird keine besondere Verkehrsgefährdung für alle Verkehrsteilnehmer gesehen.

 

Die Kosten für die Errichtung einer Fußgängersignalanlage würden etwa 30.000 € betragen. Die jährlich anfallenden Unterhaltungskosten würden etwa 1.000 € betragen. Entsprechende Finanzierungsmittel für die Errichtung von Fußgängersignalanlagen sind im städtischen Haushalt nicht enthalten.


Anlagen:

 

1. Antrag SPD-Fraktion zum Bau einer Bedarfsampel an der Salzbergener Straße in Höhe Kevenbrink

 

2. Schreiben des Landesbetrieb Straßen NRW vom 14.01.2011

 

3. Verkehrszählung am 05.10.2010