Betreff
Gebührenerhöhung der Musikschule ab 01.09.2012 hier: Erlass einer neuen Gebührenordnung
Vorlage
228/12
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die folgende Gebührenordnung der städtischen Musikschule zu beschließen.

 

 

 

Gebührenordnung

für die Musikschule der Stadt Rheine

vom ________________

 

 

 

Aufgrund des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NW S. 687), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NW S. 685), hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 3. Juli 2012 die folgende Gebührenordnung für die Musikschule der Stadt Rheine erlassen.

 

 

 § 1

Allgemeines

 

1.     Die Stadt Rheine erhebt zur teilweisen Deckung der ihr durch den Betrieb der Musikschule entstehenden Kosten eine Gebühr.

 

2.     Die Gebühr ist vom Beginn des Aufnahmemonats ab für die Dauer der Zugehörigkeit zur Musikschule zu zahlen. Die Zahlungstermine ergeben sich aus dem Gebührenbescheid.

 

3.     Die Zahlungen sind an die Stadtkasse Rheine zu leisten.


 

§ 2

Höhe der Musikschulgebühr

 

Unterrichtsform

Tarif monatlich,

gültig ab 01.09.2012

1      Klassenunterricht

1.1   75 Minuten Musikalische Früherziehung, bei

         Kleingruppen reduziert sich die Unterrichts-

         Zeit auf 60 bzw. 45 Minuten

1.2         90 Minuten Musikalische Grundausbildung,

         bei Kleingruppen reduziert sich die Unter-

         richtszeit auf 75 bzw. 60 Minuten

1.3   Chor, Ensemble, Theorie u. Ä., bei Nichtteilnahme an sonstigen Musikschulunterrichten

 

 

18,40 €

 

 

18,40 €

 

 

9,50 €

2          Gruppenunterrichte

2.1      7er Gruppe, 45 Minuten

2.2   6er Gruppe, 45 Minuten

2.3   5er Gruppe, 45 Minuten

2.4   4er Gruppe, 45 Minuten

2.5   3er Gruppe, 45 Minuten

2.6   2er Gruppe, 45 Minuten

2.7   2er Gruppe Klavier, 45 Minuten

 

 

19,40 €

27,30 €

30,50 €

33,10 €

38,90 €

45,70 €

47,30 €

3          Einzelunterricht

3.1   Einzelunterricht, 30 Minuten

3.2   Einzelunterricht, 45 Minuten

 

 

57,20 €

77,70 €

4          Erwachsenenunterricht

4.1   7er Gruppe Erwachsene, 45 Minuten

4.2   6er Gruppe Erwachsene, 45 Minuten

4.3   5er Gruppe Erwachsene, 45 Minuten

4.4   4er Gruppe Erwachsene, 45 Minuten

4.5   3er Gruppe Erwachsene, 45 Minuten

4.6   2er Gruppe Erwachsene, 45 Minuten

4.7   2er Gruppe Erwachsene Klavier, 45 Minuten

4.8   Einzelunterricht Erwachsene, 30 Minuten

4.9   Einzelunterricht Erwachsene, 45 Minuten

4.10  Chor, Ensemble, Theorie u. Ä., bei Nichtteilnahme an sonstigen Musikschulunterrichten

 

 

22,10 €

31,50 €

35,90 €

39,10 €

45,40 €

51,50 €

52,70 €

64,90 €

92,40 €

16,60 €

5       Leihgebühren für Instrumente

5.1   Wert unter 250 €

5.2   Wert über 250 €

 

 

5,00 €

9,00 €

 

 

 

 

 

 

 

§ 3

Leihinstrumente und Zubehör

 

1.     Die der Musikschule gehörenden Leihinstrumente werden auf Anfrage an die

   MusikschülerInnen ausgeliehen. Ein Anspruch auf Ausleihe besteht nicht.

 

2.     Die Leihfrist endet mit Ablauf des jeweiligen Schuljahres. Eine Verlängerung       kann nur auf begründeten Antrag erfolgen.

 

3.     Die Leihgebühr für Musikinstrumente im Anschaffungswert bis zu 250 € beträgt monatlich 5,00 €. Bei einem höheren Anschaffungswert beträgt die Leihgebühr monatlich 9,00 €.

 

4.     Im Falle einer Verlängerung der einjährigen Leihfrist verdoppelt sich die jeweilige Leihgebühr, davon ausgenommen sind größenreduzierte Instrumente.

 

5.     Die Leihgebühr wird mit dem Gebührenbescheid erhoben.

 

6.     Instrumente und Zubehör sind auf Kosten des Schülers/der Schülerin eines/-r Erziehungsberechtigten instand zu halten.

 

7.     Für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung haften die entleihenden SchülerInnen bzw. der/die Erziehungsberechtigte. Reparatur bzw. Generalüberholung dürfen nur von autorisierten Fachwerkstätten ausgeführt werden. Der Abschluss einer Instrumentenhaftpflichtversicherung wird empfohlen.

 

 

§ 4

Ermäßigungen

 

1.     Geschwisterermäßigung

Bei der Unterrichtsteilnahme mehrerer Geschwister vor Vollendung des 18. Lebensjahres (SchülerInnen und StudentInnen bis 27 Jahre) ermäßigt sich die Gebühr bei 3 Geschwistern um 25 %, bei 4 und mehr Geschwistern um 50 % der vollen Gebühr.

 

2.     Mehrfachermäßigung

Bei der Unterrichtsteilnahme an einem Zweitfach ermäßigt sich die Gebühr des Faches mit dem niedrigeren Gebührentarif um 50 %.

 

3.     Sozialbefreiung

Von der Zahlung der Musikschulgebühr werden befreit:
Erziehungsberechtigte, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII sowie nach Gesetzen erhalten, die eines der beiden Gesetze für anwendbar erklären.

Eine Ermäßigung von 50 % erhalten Erziehungsberechtigte, die schwerbehindert mit einer MdE von 50 % und mehr sind oder die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen.

 

4.     Sonstige Ermäßigung

In besonderen Härtefällen oder in Fällen besonders förderungswürdiger Ausbildung kann die Leitung der Musikschule auch anderen Personen Ermäßigung gewähren.

 

5.     Unterrichtsausfall

Für den Ausfall von Unterrichtsstunden, den die Schule zu vertreten hat, wird die darauf entfallende Musikschulgebühr ab einem Betrag in Höhe von 10,00 € zum Jahresende erstattet bzw. verrechnet.

 

 

§ 5

Inkrafttreten

 

Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 24. April 1979 außer Kraft.

 


Begründung:

 

Zur Verdeutlichung sind im Folgenden die Begründung für die Erhöhung der Musikschulgebühren und die Änderung der Gebührenordnung aufgeführt.

 

1. Qualitätssicherung

Die Musikschule der Stadt Rheine legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. Ihre Aufgaben sind die musikalische Grundausbildung, die Breitenförderung, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die Vorbereitung auf ein Musikstudium.

 

In der kommunalen Musikschule Rheine ist besonders das Musizieren im Ensemble in Unter-, Mittel- und Oberstufe regelmäßiger Bestandteil der Ausbildung. Kommunale Musikschulen sind zugangsoffen – im räumlichen wie im sozialen Sinne als Kennzeichen öffentlicher Musikschularbeit – und folgen bundesweiten Qualitätsstandards.

 

Um dies auch weiterhin gewährleisten zu können, ist eine moderate Erhöhung der Musikschulgebühren um pauschal 5%, nach neun Jahren ohne Erhöhung in diesem Bereich und damit Anpassung an die jährlichen Inflationsraten, sinnvoll.

 

Konsolidierung im Jahr 2011

Für den gesamten Bewirtschaftungsbereich der Musikschule (Produkt 1304) stehen jährlich 32.467,00 € zur Verfügung. In der Kulturausschusssitzung am 12. Oktober 2011 wurde das Konto der Musikschule 524190 „Sonstige Bewirtschaftungskosten“ in Höhe von 2.355,00 € zur dauerhaften strukturellen Konsolidierung des Haushalts vorgeschlagen und einstimmig beschlossen. Im Rahmen der allgemeinen Bewirtschaftung wurde das Budget in dieser Höhe in den Jahren 2006 – 2010 für z. B. Reparaturen von Musikinstrumenten, Versicherungen, Notenbeschaffung, Fortbildungen, Veranstaltungen etc. vollständig verausgabt. Diese Reduzierung bedeutet bei den schon sehr niedrig angesetzten Budgets der Musikschule eine Reduzierung um 7,25% des gesamten Bewirtschaftungsetats eines Jahres und somit eine erhebliche Einschränkung der Bewirtschaftungs- und damit Handlungsmöglichkeiten in der Umsetzung des Bildungsauftrages.

 

Die einzige Möglichkeit, mit weiteren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beizutragen, ist eine Erhöhung der Musikschulgebühren.

Jede Erhöhung birgt zunächst die Gefahr eines Schülerrückgangs. Diese Erfahrung wurde auch in Rheine gemacht. Nach der letzten Gebührenerhöhung zum 1. September 2003 gingen die Schülerzahlen bis zum Jahr 2005 um insgesamt 181 SchülerInnen zurück (1161 SchülerInnen in 2002, 980 SchülerInnen in 2005). Das  entspricht einem Prozentsatz von 15,59%.

Um eine solch negative Entwicklung zu verhindern, ist es sinnvoll und sozial verträglich,

·         die Geschwisterermäßigung zu erhalten (2003 führte die Rücknahme der Geschwisterermäßigung beim 2. Kind zu einer real doppelten Erhöhung der Musikschulgebühren und damit zu einer massiven Abmeldungswelle),

·         die Sozialbefreiungen zu erhalten, um jedem Kind in Rheine den Zugang zur Musik zu ermöglichen,

·         eine Erhöhung der Musikschulgebühren um pauschal 5% für alle Unterrichte vorzunehmen.

 

 

 

1.1. Erhöhung der Musikschulgebühren um pauschal 5% aller Unterrichte ab dem 1. 9. 2012

Eine moderate Erhöhung der Musikschulgebühren von pauschal 5%

·     soll zu höheren Erträgen führen

·     könnte ohne großen Verwaltungsaufwand erhoben werden

·     wäre sozial verträglich

·     wäre auch im Elementarbereich vertretbar, da hier die Gebühren real von 17,50 € auf 18,40 € um 0,90 € pro Monat steigen würden

·     wäre im Hinblick auf die Inflationsrate (von 2003 – 2010 betrug die durchschnittliche Inflationsrate pro Jahr 1,525% Quelle: www.zinsen-berechnen.de Entwicklung der Inflationsrate) der letzten acht Jahre vertretbar und notwendig.

 

Annahme: Bei gleichbleibenden Schülerzahlen und einer Gebühreneinnahme der Musikschule in Höhe von 439.487 € 2010 (Stand 14.12.2011)  ergibt die Gebührenerhöhung um pauschal 5% eine Mehreinnahme in Höhe von 21.974,00 € per anno.

 

Bei der Erhöhung der Musikschulgebühren um pauschal 5% ist der Elementarbereich mit einer relativ geringen Steigerung belastet, um auch weiterhin möglichst allen Kindern den Zugang zur musikalischen Grundausbildung zu ermöglichen.

 

Da der Schwerpunkt der Musikschularbeit in der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen liegt, wurde in der Vergangenheit die Gebühr für den Erwachsenenunterricht höher veranschlagt, um somit einen besseren Deckungsgrad zu erreichen. Daher schlägt die Erhöhung um pauschal 5% im Erwachsenenbereich stärker zu Buche.

 

 

2. Neue Gebührenordnung für die Musikschule der Stadt Rheine

Im Beschlussvorschlag ist die neue Gebührenordnung für die Musikschule der Stadt Rheine aufgeführt. Um Zustimmung wird gebeten.


Anlage:

 

Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührenordnung für die Musikschule der Stadt Rheine