Betreff
Bebauungsplan Nr. 329, Kennwort: "Salzweg/Möhneweg", der Stadt Rheine I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
237/12
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Rheine stellt den Bereich zwischen Möhnweg, Salzweg und Diemelweg als Wohnbaufläche dar. Der Grundstückseigentümer hat mehrfach den Antrag gestellt, diese Fläche durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes einer Wohnbebauung zu zuführen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat im Oktober 2010 den Grundsatzbeschluss gefasst, für den Bereich das entsprechende Bauleitplanverfahren zu beginnen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen im Bereich Schleupe/Wadelheim Wohnbauflächen bereitgestellt werden, nachdem die Grundstücke im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Salzweg“ weitgehend vergeben sind. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Rahmen eines förmlichen Verfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Das Bauleitplanverfahren soll mit dem beiliegenden Vorentwurf gestartet werden. Dieser Entwurf stellt die grundsätzliche Bebauung in Form einer einzeiligen Bauweise entlang des Salzweges dar. Dieser Entwurf wird bis zur ggf. zu beschließenden Offenlage vertieft, insbesondere die Verkehrsführung entlang des Salzweges - Bereitstellung von ausreichender Verkehrsfläche für beidseitige Fuß- und Radwege sowie die Einmündung des Möhneweges  in den Salzweg – wird gegenwärtig noch genauer untersucht.

 

Die Stadt Rheine erhebt die verwaltungsinternen Planungskosten vom Antragsteller/Veranlasser/Planbegünstigten entsprechend den Anfang 2008 beschlossenen Richtlinien.

 

Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 2) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Ein Auszug aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlage 1).

 

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 329, Kennwort: "Salzweg/Möhneweg", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

Norden:          durch die Südseite des Möhneweges,

im Osten:        durch die Westseite des Salzweges,

im Süden:       durch Nordseite des Diemelweges,

im Westen:           durch eine Verbindung zwischen dem Möhneweg und dem Diemelweg das Flurstück 8 in der Flur 117, Gemarkung Rheine-Stadt, durchschneidend.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 329, Kennwort: "Salzweg/Möhneweg", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.