Betreff
Gesetz zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuches II (AG SGB II - NRW) - Umsetzung der Beteiligungsregelung
Vorlage
378/06
Aktenzeichen
II-2-schö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung der Beteiligungsregelung nach dem Gesetz zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuches II (AG SGB II – NRW) zur Kenntnis.


Begründung:

 

Zuletzt hatte die Verwaltung mit Vorlage 126/06 den Sozialausschuss in seiner Sitzung am 28. März 2006 über den Entwurf eines Gesetzes zur gemeindlichen Beteiligung an den SGB II-Kosten umfassend informiert. Die Verwaltung hatte zu dem Gesetzentwurf eine kritische Haltung eingenommen und diese auch ausführlich begründet.

 

Entgegen der Tendenz im zuständigen Landtagsausschuss nach der öffentlichen Anhörung am 26. April 2006, die Kostenbeteiligung zunächst aus dem Gesetzgebungsverfahren herauszuhalten, enthält das am 21. Juni verabschiedete Gesetz nunmehr Vorschriften zur Heranziehung sowohl für den Bereich der Optionsgemeinden als auch für den der Arbeitsgemeinschaften. In Optionskreisen, also auch im Kreis Steinfurt, tragen danach die Gemeinden bei einer Heranziehung zur Aufgabendurchführung 50 % der den Kreisen entstehenden Aufwendungen nach dem SGB II, wobei die Kreise Härteregelungen vorsehen können. Auch kann zwischen Kreisen und kreisangehörgen Gemeinden eine andere Verteilung der Aufwendungen vereinbart werden. Für den Bereich der Arbeitsgemeinschaften wurde den Kreisen dagegen völlige Handlungsfreiheit zur Kostenbeteiligung eingeräumt.

 

Die Neufassung des geänderten § 5 des Ausführungsgesetzes ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die sich aus einer 50%igen Kostenbeteiligung nach § 5 ergebenden finanziellen Verwerfungen auf der Basis der aktuellen Schätzdaten für 2006 sind für die Stadt Rheine erheblich. Sie belaufen sich auf jährlich rd. 985.000,00 €. Eine Gesamtzusammenstellung  für alle 24 Kommunen des Kreises Steinfurt ist aus der Anlage 2 zu ersehen.

 

Inwieweit die Weitergabe der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben an den Kreis Steinfurt – immerhin 2,5 Mio. € in 2006 – den kommunalen Anteil reduziert, ist noch nicht geklärt. Das Ergebnis rechtlicher Prüfungen auf Landesebene bleibt abzuwarten. Unter Umständen wird sich also der bei einer Kostenbeteiligung im Kreis Steinfurt für 2006 geschätzte Gesamtaufwand von 30 Mio. € auf 27,5 Mio. € reduzieren mit entsprechenden Auswirkungen für die kreisangehörigen Kommunen.

 

Das Ausführungsgesetz ist am Tag nach der Verkündigung am 08. Juli 2006 in Kraft getreten.

 

Da § 5 des Ausführungsgesetzes zum SGB II nunmehr für Optionskreise im deligierten Aufgabenberech ab dem 08. Juli 2006 eine obligatorische 50-prozentige Kostenbeteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorsieht, wobei abweichende einvernehmliche Vereinbarungen oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein durch Kreisssatzung festzulegender Härteausgleich in Betracht kommen, hat der Kreis Steinfurt den durch die Hauptverwaltungsbeamten-Konferenz aus 10 Städten und Gemeinden bestehenden Arbeitskreis “Umsetzung SGB II” eingeladen, um die erforderlichen Abstimmungen vorzubereiten. Mitglieder im Arbeitskreis sind die Städte und Gemeinden Altenberge, Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Steinfurt, Tecklenburg, Wettringen und Rheine.

 

Der Kreis Steinfurt wies die Mitglieder des Arbeitskreises darauf hin, dass der Erlass einer Härteausgleichssatzung, anders als zu Zeiten des Bundessozialhilfegesetzes, eine Ermessensentscheidung sei, für die zunächst folgende Voraussetzungen zwingend festgestellt werden müßten:

 

·         Strukturelle Unterschiede zwischen den Kommunen (z.B. SGB II-Quote, Arbeitslosenquote, Langzeitarbeitslosenquote) 

 

·         Erheblichkeit der strukturellen Unterschiede (Abweichung von mehr als 25 % vom Kreisdurchschnitt)

 

·         Härte für einzelne Kommunen

 

·         Erheblichkeit der Härte (Abweichungen um mehr als 25 % zu den bisherigen Kosten)

 

·         Ursachenzusammenhang zwischen erheblichen strukturellen Unterschieden und erheblicher Härte

 

 

Der Kreis Steinfurt hat eine einvernehmliche abweichende Regelung über eine Modellrechnung in die Diskussion eingebracht (Anlage 3). Dabei erfolgt die Verteilung der Anteile im Verhältnis von 1/3 zu 2/3, d.h. 33,3 % der Aufwendungen werden spitz mit den Städten und Gemeinden abgerechnet, 66,6 % über die Kreisumlage.

 

Käme eine solche einvernehmliche abweichende Regelung zustande, reduzierte sich die Mehrbelastung der Stadt Rheine auf rd. 656.000,00 €. Immerhin ein Vorteil gegenüber der obligatorischen 50/50-Regelung von 329.000,00 €.

 

 

Beurteilung durch die Verwaltung

 

Die Verwaltung hält an ihrer Kritik an der gesetzlichen Regelung zur Kostenbeteiligung in allen Punkten uneingeschränkt fest. Auch ist in der Anhörung im zuständigen Landtagsausschuss nahezu einhellige Meinung gewesen, dass die derzeitigen Handlungsspielräume deutlich geringer einzuschätzen sind als unter dem früheren BSHG-System.

 

Gleichwohl hat der Landtag das Gesetz unverändert beschlossen. Es gilt seit dem 08. Juli 2006.

 

Verwaltung und Städte- und Gemeindebund NW sind sich in der Einschätzung einig, dass ein Normenkontrollverfahren keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die Bestrebungen der Stadt Rheine daher darauf auszurichten, eine einvernehmliche Regelung auf der Grundlage des Kreisvorschlages (1/3 zu 2/3) auf Kreisebene zu vereinbaren.

 

Diese abweichende Regelung kommt allerdings nur zum Tragen, wenn alle 24 Gemeindeparlamente und der Kreistag sich jeweils mehrheitlich für eine solche Regelung aussprechen. Ansonsten gilt die obligatorische Kostenbeteiligung von 50 %. Eine Härteregelung brächte nach bisherigem Erkenntnisstand keine wesentliche Entlastung für die Stadt Rheine.

 

Der Kreis Steinfurt hat sich einen engen Zeitplan gesetzt:

 

·         Kreissozialausschuss            05. Sept. 2006

·         HVB-Konferenz                    26. Sept. 2006 (vormittags)

·         Kreisausschuss                     26. Sept. 2006 (nachmittags)

·         Kreistag                               16. Okt. 2006

 

Die Verwaltung hat daher die Fraktionsvorsitzenden über den Sachstand zeitnah informiert. Außerdem wurden die Kreistagsabgeordneten mit Wohnsitz in Rheine einbezogen.   

 

Die Verwaltung wird Mitte Oktober 2006 im Rahmen einer Klausurtagung zusammen mit dem Kreis und der GAB die bisherige Aufbau- und Ablauforganisation zur Umsetzung des SGB II im Kreis Steinfurt einer kritischen Prüfung unterziehen. Ziel soll es sein, mögliche Effizienzsteigerungen zu erschließen, die die Kostenbelastung senken.  

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Textfassung des § 5 AG SGB II – NRW

Anlage 2: Zusammenstellung Kostenverteilung

Anlage 3: Modellrechnung einvernehmliche Regelung