Betreff
Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen - Mittelverwendung 2012 - 2013
Vorlage
257/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

  1. Der Sozialausschuss beschließt, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 102.000,00 € auf der Grundlage der durch die Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ erstellten Prioritätenliste wie folgt einzusetzen:

    a) „Investitionsmaßnahmen barrierefreie Schule“               bis 87.000,00 €
    b) Hebebühne für Menschen mit Behinderung                          15.000,00 €

  2. Der Sozialausschuss beschließt, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2013 diese auf der Grundlage der durch die Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ erstellten Prioritätenliste wie folgt einzusetzen:

    Barrierefreier Ausbau der Ampelanlage im Kreuzungsbereich Osnabrücker Straße/Windmühlenstraße/Aloysiusstraße mit Bodenindikatoren und akustischer Signalanlage für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen                                                                                                                                               70.000,00 €

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 3. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum behindertengerechten und barrierefreien Bauen gefasst.

 

Die fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“, bestehend aus Mitgliedern des Beirates für Menschen mit Behinderung, des Seniorenbeirates, der Fachbereiche 1, 2, 5 und der Technischen Betriebe Rheine (TBR), hat sich am 3. Mai 2012 dafür ausgesprochen, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2012 von 102.000,00 € nicht - wie seinerzeit vom Sozialausschuss beschlossen - für den Aufzug Grüterschule einzusetzen.

 

Hintergrund dieser Übereinkunft in der Arbeitsgruppe ist zum einen die rückläufige Schülerzahlentwicklung im Bereich der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen (von 303 Schülern im Jahre 2004 hin zu 188 Schülern im Jahr 2011/2012) und zum anderen die aktuelle Rückmeldung des Schulleiters, dass er zurzeit den Bedarf des behinderten- und barrierefreien Ausbaus der Schule nicht sieht.

 

Ausgehend von dieser neuen Entwicklung ist die Arbeitsgruppe übereingekommen, die im Investitionshaushalt für die Grüterschule veranschlagten Haushaltsmittel 2012 in Höhe von 102.000,00 € und den entsprechend der Finanzplanung 2013 zur Verfügung stehenden Betrag von ebenfalls 102.000,00 € für die nachfolgend benannten baulichen Maßnahmen bzw. Anschaffungen einzusetzen:

 

 

Mittelverwendung 2012 in Höhe von 102.000,00 €

 

§     „Investitionsmaßnahmen barrierefreie Schule“ , Ausbau für einen inklusiven Unterricht                                                                 bis zu 87.000,00 €

Die AG Barrierefreiheit kann zwar zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Priorität für den Umbau einer bestimmten Schule benennen, sieht aber sehr wohl den erhöhten Aufwand, der auf die Stadt Rheine im Rahmen der Umsetzung des Inklusionsgedankens zukommt und will mit der Zurverfügungstellung dieser Mittel einen sukzessiven Ausbau vorantreiben.

Bisher wurden schwerpunktmäßig Nachrüstungen von barrierefreien Maßnahmen in städtischen Schulen oder barrierefreie Ergänzungsneubauten umgesetzt; dabei wurde der Personenkreis vornehmlich der mobilitätsbeeinträchtigten Schüler/innen berücksichtigt.

 

Das Schulministerium NRW will das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern deutlich ausweiten. Die Vielfalt der Förderorte - Regelschulen und Förderschulen – soll demnach erhalten bleiben. Mit der Änderung des Schulgesetzes hin zu einem Wahlrecht der Eltern hinsichtlich des Förderortes für ihr Kind müssen die Wahlmöglichkeiten zwischen den Schultypen erhalten bleiben.

Das Vorhandensein von Projektmitteln für „Investitionsmaßnahmen barrierefreie Schule – Ausbau für einen inklusiven Unterricht“ ermöglicht dem Gebäudemanagement eine schnellere und flexiblere Umsetzung der notwendigen Investitionen.

 

 

§     Hebebühne für Menschen mit Behinderung                      15.000,00 €

Für die vielfach in Rheine stattfindenden Veranstaltungen, bei denen auch Menschen mit Behinderung eine Bühne nutzen möchten, gibt es bisher keine Möglichkeit, diese ohne Hilfe zu erreichen. Die vorgesehene mobile und transportable Hebebühne dient dazu, diese Barriere abzubauen. Es ist vorgesehen, die transportable Hebebühne bei Bedarf an die entsprechenden Vereine und Verbände auszuleihen.

 

 

Mittelverwendung 2013 in Höhe von 102.000,00 € (entsprechend der derzeitigen Finanzplanung)

 

§     barrierefreier Ausbau mit Bodenindikatoren Ampelanlage Osnabrücker
Straße/Windmühlenstraße/Aloysiusstraße                            70.000 €

 

Der zu Beginn des Jahres 2011 ausgesprochene Sperrvermerk für den vg. barrierefreien Ausbau wurde im Jahre 2011 vom Sozialausschuss nicht aufgehoben, sodass die dafür vorgesehenen Mittel zur Haushaltskonsolidierung in den Haushalt der Stadt Rheine zurückgeflossen sind.

Die Arbeitsgruppe spricht sich weiterhin für die Dringlichkeit des barrierefreien Ausbaus an dieser Stelle aus, da nach wie vor viele ältere und behinderte Menschen diese Kreuzung nutzen. Insbesondere die dort verortete Augenklinik führt dazu, dass viele Menschen mit Sehbeeinträchtigung diese Kreuzung queren müssen. Gerade der vg. Personenkreis der sehbeeinträchtigten und blinden Menschen ist auf den vorgeschlagenen barrierefreien Ausbau angewiesen.

Ein barrierefreier Umbau der Ampelanlage Osnabrücker Straße/Windmühlen-straße/Aloysiusstraße kommt im Jahre 2012 nicht mehr in Betracht, da FB 5 aufgrund bereits beschlossener und/oder begonnener Straßenbauprojekte die Maßnahme in 2012 nicht mehr realisieren kann. Aus diesem Grunde hat sich die Arbeitsgruppe übereinstimmend für einen Ausbau der Kreuzung in 2013 ausgesprochen.

 

 

Hauswirtschaftliche Voraussetzung:

 

Bei dem Produkt 5202 – Zentrales Gebäudemanagement -  stehen im Haushaltsjahr 2012 im Investitionshaushalt für den barrierefreien Ausbau der Grüterschule Projektmittel in Höhe von 102.000,00 € zur Verfügung, die nunmehr für Investitionsmaßnahmen barrierefreie Schule und die Anschaffung einer Hebebühne eingesetzt werden können.

In der aktuellen Finanzplanung 2013 stehen auch im Jahre 2013 Projektmittel für den barrierefreien Ausbau in Höhe von 102.000,00 € zur Verfügung.