Betreff
"Ausbau der Felsenstraße" von Nienbergstraße bis Nadigstraße (53014-3518) Offenlage
Vorlage
262/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

        Die Felsenstraße (von Nienbergstraße bis Nadigstraße) befindet sich im Bebauungsplan Nr. 289 Kennwort „Wohnpark Dutum – Teil B“. Der Kreuzungsbereich Felsenstraße/Nadigstraße befindet sich im Bereich des Bebaungsplanes Nr. L 12 Kennwort „Teilbebauungsplan Felsenstraße“.  

 

        Die bebaubaren Parzellen an der Felsenstraße sind in dem Bereich Nienbergstraße bis Nadigstraße auf der östlichen Seite durchgehend bebaut.

       Eine Bebauung der westlichen Seite ist zur Zeit nicht abzusehen.

 

 

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

        Die Felsenstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Wohnsammelstraße einzustufen.

        Auf dieser Straße wird der Stadtbus geführt.

 

        Der Ausbau des Bereiches Nienbergstraße bis Nadigstraße soll in der Charakteristik des bereits erfolgten Ausbaus vom Kreisverkehr bis Nienbergstraße erfolgen.

 

       

 

3.    Beurteilung der vorhandenen Straßenbefestigung:

 

        Die Fahrbahn der Felsenstraße befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand. Teilweise sind Reparaturen im Asphalt durchgeführt worden.       Gehwege wurden nicht angelegt. Die Seitenbereiche sind nicht befestigt.

        Das Asphaltmaterial aus dem zum Ausbau anstehenden Abschnitt der Fel-

        senstraße ist, anhand der vorliegenden Analysenergebnisse, eindeutig als

        teerfrei einzustufen. Weiterhin entspricht das Asphaltmaterial der Verwer-

        tungsklasse A gemäß RuVA-StB 01und kann dementsprechend als Asphalt

        granulat im Heißmischverfahren wieder eingesetzt werden.

        Die Zusammensetzung der Materialien im Unterbau der Straße wechselt.

        Lokal verstärkt auftretende Bauschuttanteile sind nicht auszuschließen. All-

        gemein sollte anfallendes Material mit einem deutlichen organischen Anteil

        bzw. mit relevant erhöhten Störstoffanteilen nicht für den Wiedereinbau

        eingesetzt, sondern anderweitig verwertet werden.

        Bindiges bis stark steiniges Aushubmaterial ist, vor allem bei feuchten

        Witterungsverhältnissen und ungünstigen Wassergehalten, für einen Wie-

        dereinbau auf der Baustelle kaum geeignet und sollte abgefahren werden.

        

         

       

 

4.    Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

        Felsenstraße (von Nienbergstraße bis Nadigstraße)

 

 

    Fahrbahn:

 

    Es ist eine Fahrbahn in einer Fahrstreifenbreite von 3,25 m in Asphalt

    (Bauklasse III) vorgesehen, die mit Entwässerungsrinnen an beiden Seiten

    eingefasst und zum Schutz des Geh- und Radweges mit einem Rundbord

         r = 9 cm abgegrenzt ist.

 

 

    Geh-/ und Radweg:

 

    Es wird ein beidseitiger gemeinsamer Geh-/ und Radweg in einer Breite

    von 2,50 m in rotem Betonsteinpflaster angelegt.

 

 

    Verkehrsgrün:

 

    Beidseitig der Felsenstraße werden Grünstreifen in einer Breite von 1,70 m

    bis 1,80 m  mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung zwischen

    Fahrbahn und gemeinsamem Geh-/ und Radweg angelegt.

    Die hier vorgesehene Bepflanzung soll alleeartig erfolgen.

 

 

    Einmündungsbereich Felsenstraße/Nadigstraße:

 

    Anlässlich eines Ortstermins des Arbeitskreises Verkehr wurde bezüglich

    des besonderen Schutzes der Fußgänger und Radfahrer in der Einmündung

    der Nadigstraße beschlossen, dass zu Zeit vorhandene Zeichen 205 „Vor-

    fahrt achten“ wieder aufzustellen. Zusätzlich wird zur Verdeutlichung des

    gemeinsamen Geh-/ und Radweges zusätzlich eine Markierung mit einem

    Breitstrich (0,25 m) in einem Abstand von 1,5m/1,5m aufgebracht.

 

 

 

 

 

 

 

5.    Beleuchtung:

 

 

         Felsenstraße (von Nienbergstraße bis Nadigstraße):

 

         Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m  

         geplant.

 

 

 

6.    Entwässerung:

 

 

       Felsenstraße (von Nienbergstraße bis Nadigstraße) :

 

        Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.

 

 

 

7.    Bürgerbeteiligung:

 

        Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere zu den Baumstandorten, zu geben.

 

 

 

8.    Finanzierung:

 

         Für die erstmalige Herstellung der Felsenstraße werden Erschließungsbei-   

         träge nach den Bestimmungen des BauGB erhoben.

 

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung