Betreff
Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
Vorlage
270/12
Aktenzeichen
II - 2 - 10 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das für das Kindergartenjahr 2012/2013 vom Land NRW zur Verfügung gestellte Kontingent ( 1 zusätzliches Familienzentrum) zum Ausbau der Familienzentren zugunsten der im Jahr 2009 beschlossenen Prioritätenliste vergeben wird. Danach kommt die Verbundlösung Herz-Jesu-Kindergarten, Esperlohstraße 9 zusammen mit dem St. Konrad-Kindergarten, Am Pfarrhaus 6 zum Zuge.

 


Begründung:

 

 

I.                              Vorgeschichte

 

Im Jahre 2005 hat die damalige Landesregierung den stufenweisen Ausbau der Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren beschlossen. In Rheine sollten insgesamt 12 Familienzentren entstehen.

 

Zwischenzeitlich gibt es in Rheine 8 zertifizierte Familienzentren:

 

Familienzentrum    St. Antonius-Kindergarten, Sadelstraße 35

Familienzentrum    Jakobi, Mittelstraße 105

Familienzentrum    Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst, Freiherr-von-Beustr. 20

Familienzentrum    St. Marien, Osnabrücker Straße 339

                             Haus der Kinder St. Martin, Osningstraße 136

Familienzentrum    St. Josef, Nielandstraße 32

                             St. Marien, Engelstraße 13

Familienzentrum    St. Bonifatius, Friedrich-Ebert-Ring 241

                             St. Ludgerus, Bergstraße 6 A

Familienzentrum    Janusz-Korczak-Kindergarten, Wadelheimer Chaussee 195

Familienzentrum    St. Elisabeth, Windthorststraße 15

                             St. Michael, Bühnertstraße 17

 

Im Jahre 2009 hat der Jugendhilfeausschuss nach Vorberatungen in der AG 78 für die verbleibenden restlichen 4 Kontingente eine Prioritätenliste für den weiteren Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren beschlossen.

 

Nach dieser Prioritätenliste soll der Ausbau unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung gestellten Kontingente in folgender Reihenfolge stattfinden:

 

Familienzentrum    Herz-Jesu-Kindergarten, Esperlohstraße 9

                             St. Konrad-Kindergarten, Am Pfarrhaus 6

Familienzentrum    St. Dionysius-Kindergarten, Auf dem Hügel 7

                             St. Franziskus-Kindergarten, Frankenburgstraße 68

Familienzentrum    Kinderland-Kindergarten, Ludwig-Erhard-Straße 1

Familienzentrum    Heilpädagogisches Zentrum, Dreikönigstraße 29

                             Johannes-Kindergarten, Keltenstiege 5

 

Bei der Diskussion zur Festlegung der Prioritätenliste (Vorlage Nr. 167/09 wurden folgende Sozialindikatoren berücksichtigt:

 

1.       Ausländerquote in % im Einzugsbereich

2.       Anteil der 0<6Jährigen in % an der Gesamtbevölkerung

3.       Einwohner je qkm (Einwohnerdichte)

4.       Einkommenssituation gemessen an den festgesetzten Kindergartenelternbeiträgen in der niedrigsten Einkommensstufe in %

5.       SGB II und SGB XII-Empfänger < 18 Jahren in % bezogen auf die altersgleiche Bevölkerung

6.       Schulübergänge auf die Hauptschule in %

 

Ferner wurde bei der Erstellung der Prioritätenliste die Anzahl der bereits bestehenden Familienzentren in den jeweiligen Einzugsbereichen berücksichtigt.

 

 

II.                          Aktuelle Entwicklungen

 

Mit Rundschreiben Nr. 10/2012 vom 14. 02. 2012 teilt der Landschaftsverband mit, dass der Stadt Rheine für das kommende Kindergartenjahr ein Kontingent für 1 zusätzliches Familienzentrum zur Verfügung gestellt wird. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass das Land in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden den Kommunen in einem weiteren Schritt zum Ausbau der Familienzentren Empfehlungen zur kleinräumigen Auswahl von Kindertageseinrichtungen vorlegen wird.

 

Da bis Mai 2012 keinerlei Empfehlungen bekannt geworden sind, hat die Verwaltung unter Berücksichtigung des bekannten Antragsdatums (15. 06. 2012) am 24. Mai 2012 formlos beim Land unter Berücksichtigung der beschlossenen Prioritätenliste die Verbundlösung Herz-Jesu / St. Konrad angemeldet.

 

Nunmehr erhielt die Verwaltung am 01. Juni 2012 das Rundschreiben Nr. 23/2012 vom Landschaftsverband. Diesem Rundschreiben waren Empfehlungen des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur kleinräumigen Auswahl von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf beigefügt. Gleichzeitig wurde nochmals ausdrücklich auf das Antragsdatum 15.06.2012 verwiesen mit der Anmerkung, dass der erforderliche Ausschussbeschluss in angemessener Frist nachgereicht werden kann.

 

Der Landschaftsverband Westfalen Lippe erklärt ausdrücklich, dass die herausgegebenen Hinweise „als Orientierungshilfe“ dienen sollen.

 

Die Hinweise schlagen als Auswahlkriterien einen Kernindikattor und weitere Indikatoren vor. Diese lauten wie folgt:

 

Kernindikator         Kinder unter 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach dem

SGB II

Indikator                Anteil Arbeitsloser – Anteil arbeitsloser Eltern

Indikator                Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund

Indikator                Anteil von Hilfen zur Erziehung

Indikator                Anteil beitragsfreier Eltern/durchschnittliche Beitragshöhe und Sprachförderung

 

Vergleicht man die nun bekanntgewordenen Indikatoren mit den im Jahre 2009 angewandten Auswahlkriterien, so kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die heutigen Kriterien des Landes bereits überwiegend im Jahre 2009 in Rheine angewandt wurden.

 

 

III.                      Schlussfolgerung

 

Unter Berücksichtigung der Kürze der Zeit für eine Antragstellung und der nicht wesentlichen neuen Erkenntnisse aus der Orientierungshilfe des Landes für die Auswahl von zusätzlichen Standorten für ein Familienzentrum verbleibt der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine zumindest für das Kindergartenjahr 2012/2013 bei der im Jahre 2009 beschlossenen Prioritätenliste zum weiteren Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren. Nur so kann verlässlich das zur Verfügung gestellte Kontingent und die damit einhergehende finanzielle Förderung in Höhe von 13.000,00 € gesichert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für eine ordnungsgemäße Antragstellung beim Land auch der Träger der ausgewählten Kindertageseinrichtungen noch Vorarbeiten leisten musste.

 

Zur Vorbereitung des weiteren Ausbaues von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren wird die Verwaltung die damals erstellte Prioritätenliste unter Berücksichtigung der nunmehr bekanntgewordenen Indikatoren des Landes einer erneuten Überprüfung unterziehen. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Jugendhilfeausschuss in der 2. Jahreshälfte 2012 vorgelegt.