Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius auf Gewährung eines Zuschusses zur beabsichtigten Dachsanierung am St. Dionysius-Kindergarten, Auf dem Hügel 7, 48431 Rheine
Vorlage
300/12
Aktenzeichen
II - 2 /10 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius für die Dachsanierung am St. Dionysius-Kindergarten, Auf dem Hügel 7, 48431 Rheine einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 9.230,00 € zu gewähren.


Begründung:

 

I.        Allgemeines:

 

Die Kindertageseinrichtung St. Dionysius, Auf dem Hügel 7, 48431 Rheine ist eine 3-gruppige Einrichtung, die momentan unter Berücksichtigung des Raumprogramms  noch nicht U3-fähig ist.

 

 

II.       U3-Ausbau:

 

Das erforderliche Raumprogramm für die U3-Betreuung kann nur dergestalt geschaffen werden, in dem das vorhandene 1-geschossige Gebäude aufgestockt wird. Die vorhandene Außenspielfläche muss im jetzigen Umfang erhalten bleiben, um den Kindern überhaupt ausreichend Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten im Außenbereich zu bieten.

 

Seitens des Trägers der Einrichtung ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass der U3-Ausbau nur dann sinnvoll ist, wenn zeitgleich die Sanierung der restlichen Dachflächen erfolgen kann. Eine Trennung der Dachsanierung von der U3-Maßnahme würde unweigerlich zu unvertretbaren Mehrkosten führen. Die Notwendigkeit der Sanierung der Restdachfläche wurde sowohl durch den städtischen Fachbereich „Planen und Bauen“ als auch durch das Landesjugendamt anerkannt.

 

Mit Förderbescheid vom 11. Juli 2012 wurden die entsprechenden Bundesmittel für die Schaffung des Raumprogramms für die U3-Betreuung gewährt.

 

 

III.      Sanierung der Restdachflächen:

 

Mit Förderbescheid vom 23. 07. 2012 bewilligte das Landesjugendamt Substanzerhaltungsmittel für die Sanierung der Restdachfläche, die nicht vom U3-Ausbau betroffen ist.

 

Nach den geprüften Trägerunterlagen wurden die Kosten

für die Sanierung auf                                                                  134.520,00 €

festgesetzt.

Der Träger verfügt über eine einzusetzende Rücklage

in Höhe von                                                                                97.600,00 €

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen somit             36.920,00 €


 

Die Finanzierung der 36.920,00 € ist wie folgt vorgesehen:

 

Landesmittel                                                                               18.460,00 €

Trägermittel                                                                                  9.230,00 €

Kommunale Mittel                                                                         9.230,00 €

 

Die kommunale Mittel wurden bei der Budgetplanung für das Jahr 2012 berücksichtig. Die Finanzierung ist gesichert.