Betreff
Vorstellung der Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes Rheine
Vorlage
003/13
Aktenzeichen
II-50-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

             I.      Der Sozialausschuss nimmt die Informationen des Fachbereichsleiters der Ambulanten Suchtkrankenhilfe, Herrn Baur-Mainka und des Fachbetreuers der Fachstelle Glückspielsucht, Herrn Schoppe, der Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes Rheine sowie die Erläuterungen des Geschäftsführers des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V., Herrn Trümper, aus Unna zur Kenntnis.

           II.      Der Sozialausschuss nimmt den derzeitigen Verhandlungsstand bezogen auf die vertraglichen Vereinbarungen für die Suchtberatungsstelle zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

            I.       Vorstellung der Suchtkrankenberatung

 

Die ambulante Suchtkrankenberatung des Caritasverbandes Rheine existiert seit 1969. Sie bietet seither Hilfe bei Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Drogen und pathologischem Glücksspielverhalten. Das Angebot richtet sich an die Betroffenen und deren Angehörige und/oder an das soziale Umfeld.

 

Die Stadt Rheine bezuschusst die Suchtkrankenberatungsstelle im Rahmen der Durchführung allgemeiner sozialer Aufgaben seit 1982. Im Jahre 1994 löste die vertraglich geregelte Bezuschussung der Personalkosten die vorgenannte Bezuschussung ab. Die Förderung der Suchtkrankenhilfe stellt eine freiwillige Leistung der Stadt Rheine da.

 

Zum 01.01.2009 wurde der Personalkostenzuschuss für die Suchtkrankenberatungsstelle mit Vertrag vom 03.03.2009 neu geregelt. Seit dieser Zeit fördert die Stadt Rheine einen 0,25 Stellenanteil Lokale Suchtprävention und 0,42 Stellenanteil Suchtberatung – Schwerpunkt Pathologisches Glücksspiel.

 

Die Anpassung der städtischen Förderung im Jahre 2009 wurde erforderlich, weil der Kreis Steinfurt seinen Zuschuss innerhalb der fünf einzelnen Sektoren neu verteilt hat.

Die Umschichtung der Kreisfinanzierung führte bei der Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes Rheine zu einer Kürzung des Kreiszuschusses um 14.724 €.

Für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011 förderte der Kreis  Steinfurt eine 1,53 Stelle der Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes Rheine zu 100 %. Zum 01.01.12 erfolgte eine Änderungskündigung seitens des Kreises Steinfurt, wobei der Kreis Steinfurt gleichzeitig das Angebot unterbreitete, die Verträge unter ansonsten unveränderten Bedingungen mit einer 10%igen Finanzierung der Sachkosten eines Arbeitsplatzes und Verwaltungsgemeinkosten fortzuführen. Die Verträge wurden entsprechend angepasst, hiergegen haben alle Träger aus den einzelnen Sektoren ein Schiedsverfahren eingeleitet. In dem anhängigen Schiedsverfahren wurde am 07. November 2012 ein Kompromiss erzielt. Danach wird der Kreis Steinfurt bis einschließlich 31. Dezember 2012 den Trägern einen Overhead-Zuschlag von 20 % einräumen. Im Jahr 2013 wird der Overhead-Zuschlag 10 % betragen. Im Jahr 2013 wird über neue vertragliche Regelungen ab dem Jahr 2014 verhandelt werden.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass von den durch den Kreis Steinfurt geförderten 1,53 Stellenanteilen ein Anteil von 0,4 Stelle der Prophylaxekraft auf den Sektor Steinfurt entfällt – vgl. hierzu auch Aufstellung unter Pkt. 3 – Sucht und Drogenberatung auf Kreisebene.

 

Die im ersten Vertrag (01.01.2009 – 31.11.11) angestrebte Vollfinanzierung der bezuschussten Stellenanteile wurde seinerzeit vom Kreis Steinfurt favorisiert, um eine Doppelförderung auszuschließen.

 

Bei den im Jahre 2009 erfolgten Gesprächen zwischen der Verwaltung der Stadt Rheine und dem Caritasverband Rheine wurden die örtlichen Besonderheiten der Suchtkrankenberatung in Rheine berücksichtigt. Ziel des Trägers der Suchtberatung war es, nicht noch zusätzlich zu den durch die Umschichtungen auf Kreisebene eingetretenen Kürzungen (14.724 €), weitere Finanzierungsmittel für die Suchtberatungsstelle zu verlieren, um auch zukünftig für Rheine ein fachlich optimiertes Hilfe- und Stützangebot vorhalten zu können.

Als Ergebnis der Verhandlungen im Jahre 2009 vereinbarten sich die Stadt Rheine und der Caritasverband Rheine darauf, die städtischen Haushaltsmittel zur teilweisen Finanzierung der lokalen Suchtpräventionsarbeit mit 0,25 Stellenanteil sowie der Sucht- und Spielerberatung mit dem Schwerpunkt Pathologisches Glücksspiel mit 0,42 Stellenanteilen einzusetzen (siehe Beschluss 327/09 des Sozialausschusses).

 

Neuenkirchen und Wettringen beteiligen sich anteilig nach ihrer Einwohnerzahl.

 

 

1.   Zielgruppe und Angebot laut Vertrag vom 03.03.2009 geschlossen    zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband Rheine

a)    Lokale Suchtprävention (0,25 Stelle)

Zielgruppe:

Ø      Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheine

Ø      Institutionen und Betriebe

Ø      Schulen und Bildungseinrichtungen

Ø      Multiplikatoren

Ø      Vereine und Kirchengemeinden

Ø      Suchtselbsthilfe

 

Angebot:

Ø        Einbindung suchtvorbeugender Angebote mit dem Schwerpunkt Pathologisches Glücksspielen in die sektoralen Sucht- und Drogenberatungsstellen, um Zugänge zum Suchthilfesystem zu ebnen

Ø        Ergänzende lokale Präventionsangebote zum Pathologischen Glücksspielen für die genannten Zielgruppen in Abstimmung mit der für den Sektor zuständigen Prophylaxefachkraft  des Kreises Steinfurt

Ø        Fortbildung, Beratung und Vernetzung von Multiplikatoren

Ø        Beratung politischer und fachlicher Gremien der Gesundheitshilfe, der Sozialhilfe und der Jugendhilfe in Rheine

Ø        Lokale Öffentlichkeitsarbeit

 

b) Suchtberatung: Schwerpunkt Pathologisches Glücksspielen (0,42 Stelle)

 

Zielgruppe:

Ø        Menschen mit Glücksspielsucht

Ø        Angehörige, Familie und soziales Umfeld

Ø        Suchtselbsthilfe

 

Angebot:

Ø        Einzelfall- und Paarberatung

Ø        Psychosoziale Behandlung

Ø        Gruppenangebote

Ø        Angehörigenberatung

Ø        fallbezogene Kooperation und Vernetzung mit regionalen Fachdiensten und stationären Einrichtungen

Ø        bedarfsgerechte Vermittlung in weiterführende Hilfsmaßnahmen (ambulant und/oder stationär)

Ø        Nachsorge nach stationärer Behandlung und Rehabilitation

Ø        Hinführung, Vermittlung und Kooperation mit Schuldner- und Insolvenzberatungsangeboten

Ø        Fachliche Begleitung der Suchtselbsthilfe

Ø        Förderung der lokalen Kooperation

Ø        zielgruppenbezogene Öffentlichkeitsarbeit

 

 

2.  Umfang und Höhe der Förderung laut Vertrag vom 03.03.2009 geschlossen zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband Rheine

Die Förderung beinhaltet 70-% der als förderungsfähig anerkannten Personalkosten nach Abzug der Zuschüsse Dritter (hier z. B. Landeszuschuss 12.000,00 € für die Spielerberatung) für 0,67 Stellenanteile (davon 0,42 Allgemeine Sucht- und Spielerberatung mit dem Schwerpunkt Pathologisches Glücksspiel und 0,25 Stellenanteil Lokale Präventionsarbeit)

 

Zuschuss- und Klientenentwicklung der Suchtberatung insgesamt seit 1999 für Rheine; ab 2009 neuer Vertrag - Förderung der Fachstelle pathologisches Glücksspiel:

Jahr

Personalkosten

Sachkosten

Gesamt

Klienten (Beratung, Begleitung und einmalige Gespräche)

1999

20.102,20 €

5.334,89 €

25.437,09 €

 

2000

19.317,65 €

5.393,53 €

24.711,18 €

365

2001

10.665,10 €

5.458,78 €

16.123,88 €

443

2002

7.958,05 €

5.534,57 €

13.492,62 €

389

2003

4.598,56 €

3.547,31 €

8.145,87 €

467

2004

5.352,67 €

5.401,81 €

10.754,48 €

367

2005

4.344,65 €

5.397,71 €

9.742,36 €

398

2006

8.214,85 €

5.142,12 €

13.356,97 €

565

2007

10.374,83 €

5.126,01 €

15.500,84 €

576

2008

11.918,62 €

2.005,57 €

13.924,19 €

825

2009

16.564,85 €

2.184,22 €

18.749,07 €

824

2010

16.830,68 €

2.226,88 €

19.057,56 €

892

2011

17.282,18 €

2.255,09 €

19.537,27 €

849

 

 

Klientenentwicklung im Bereich pathologisches Glücksspiel von 2007 bis 2011:

 

Jahr

Klienten incl. Angehörige

2007

16

2008

45

2009

49

2010

64

2011

66

 

 

 

3.  Sucht- und Drogenberatung auf Kreisebene – Förderung durch den Kreis Steinfurt (Auszüge aus der vertragliche Regelung des Kreises Steinfurt)

 

Der Kreis Steinfurt fördert seit dem 01.01.09 15,75 Stellen in fünf Sektoren, die sich wie folgt aufteilen:

 

Sektor

Grundför-derung

Prophylaxe-fachkräfte

Psychosoziale Begleitung

Niedrigschwelliges Angebot (Kontaktladen)

Stellen insgesamt

Rheine

(Neuenkirchen

/Wettringen)

davon

a) CV Rheine

 

b) Aktion Selbsthilfe

2,25

 

 

 

1,125

 

 

1,125

0,8

 

 

 

0,4(für Sektor Steinfurt)

 

0,4

0,9

 

 

 

 

 

 

0,9

0,5

 

 

 

 

 

 

0,5

 

4,45

 

 

 

1,525

 

 

2,925

Ibbenbüren

2,25

0,4

0,4

-

3,05

Lengerich

2,0

0,4

0,4

-

2,8

Emsdetten
/Greven

2,0

0,4

0,4

-

2,8

Steinfurt

2,25

-

0,4

-

2,65

Gesamt

10,75

2,0

2,5

0,5

15,75

 

Der Kreis ist gem. § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten als Untere Gesundheitsbehörde im Rahmen der Gesundheitshilfe dazu verpflichtet, Abhängigkeitskranke und ihre Angehörige zu beraten und Hilfen zu gewähren.

 

Der Kreis kommt dieser Aufgabe durch die Sektorenbildung und die oben aufgezeigte Förderung der einzelnen Träger nach. Gleichwohl fördert der Kreis Steinfurt den Bereich „Menschen mit Spielsucht“ nicht explizit, sondern hat mit seiner befürwortenden Stellungnahme gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen dafür gesorgt, dass der Caritasverband Rheine vom Land Nordrhein-Westfalen die erweiterte Grundförderung Pathologisches Glücksspielen in Höhe von 12.000,00 € erhält (dieser Betrag wird bei der städtischen Förderung berücksichtigt). Wie der Kreis Steinfurt in seiner Stellungnahme selbst feststellt, wird dadurch die ab 2007 eingeführte neue Suchtversorgungsstruktur im Bereich „Pathologisches Glücksspielen“ eine bisher unterversorgte Personengruppe suchtkranker Menschen im Kreis Steinfurt deutlich optimiert. Im Kreisgebiet gibt es neben der Fachstelle des Caritasverbandes Rheine eine weitere Fachstelle Pathologisches Glücksspielen beim Caritasverband Steinfurt, der ebenfalls die Landesförderung erhält.

 

 

        II.      Verhandlungsstand der Arbeitsgruppe Suchtkrankenhilfe

 

Im Rahmen der Überprüfung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Caritasverband Rheine hat sich eine Arbeitsgruppe mit der Suchtkrankenhilfe auseinandergesetzt.


Es wurden folgende inhaltliche Fragestellungen erörtert:

§         Welche Leistungen werden derzeit erbracht?

§         Welche Leistungen sind aktuell (noch) erforderlich?

§         Welche Leistungen soll zukünftig erbracht werden?

 

 

Ergebnis der Arbeitsgruppe „Sucht“:

Im Rahmen der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Aufgaben stellte die Arbeitsgruppe „Sucht“ fest, dass sich die Anforderungen an die Leistungserbringung der Suchtkrankenberatungsstelle seit Januar 2009 nicht verändert haben. Wie oben ausführlich erläutert, wurden in den Vertragsverhandlungen 2009 die örtlichen Besonderheiten der Suchtkrankenberatung in Rheine vollends berücksichtigt. Eine entsprechende Leistungsbeschreibung wurde in 2009 bereits gefertigt und ist Bestandteil des Vertrages.

 

Die Vertragsparteien schlagen vor, den neu zu schließenden Vertrag ab 2013 auf fünf Jahre zu befristen.