Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Jugendhilfeausschuss
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
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In der Vorlage Nr. 251/09 hat
die Verwaltung über die Umsetzung der Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme
an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (kurz: UTeilnahmeDatVO) informiert. Die
UTeilnahmeDatVO regelt vor allem das Verfahren der Datenübermittlung zwischen
den Meldebehörden, dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA), den
Kinderärztinnen und -ärzten und den örtlichen Trägern der öffentlichen
Jugendhilfe. Die Verfahrenspraxis in Rheine orientierte sich an den
Empfehlungen aus der Arbeitshilfe des Landesjugendamtes Westfalen zur Umsetzung
der UTeilnahmeDatVO aus 2009, die in einer Zusammenarbeit verschiedener
Jugendämter in einjähriger Arbeit entwickelt worden war. In der Arbeitshilfe
waren Regelung zu konkreten Aufgaben und Handlungsschritten, einige
Dokumentationsmuster sowie Vereinbarungen zu einem Berichtswesen enthalten.
Auf der Datenbasis des
Berichtswesens aus 2010 hat das Landesjugendamt die Aufgabenwahrnehmung nach
der UTeilnahmeDatVO in den 87 beteiligten Jugendämtern aus ganz NRW ausgewertet.
Insgesamt konnten 26.371 Fälle in der Auswertung berücksichtigt werden.
Als ein Ergebnis konnte
festgestellt werden, dass der Anteil von Fehlmeldungen mit ca. 50% insgesamt
sehr hoch war. In der Praxis war es oft so, dass sich die Aktivität eines
Jugendamtes und der nachträgliche Besuch bei einem Kinderarzt überschnitten
hatten, oder die Information über eine Früherkennungsuntersuchung nicht bei der
LIGA erfasst worden war.
Weiter wurden im
Gesamtergebnis 20 Fälle (für NRW) erhoben, in denen im Rahmen der
Kontaktaufnahme durch Fachkräfte des Jugendamtes eine Gefährdung eines Kindes
festgestellt wurde. Dieses entspricht einem Prozentsatz von 0,08% an der
Gesamterhebung.
Für die Stadt Rheine bedeutet
ein solcher Prozentsatz bei ca. 300 Meldungen der LIGA im Jahr über eine
versäumte Früherkennungsuntersuchung eine Auftrittswahrscheinlichkeit von 0,24
Fällen pro Jahr, bzw. 1 Fall in 4 Jahren.
In einer gemeinsamen Tagung
der Jugendamtsleitungen der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen in 2012
wurden die Untersuchungsergebnisse vorgestellt und erörtert. Dr. Meysen vom
deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat aufgrund
dieser statistischen Erkenntnisse und einer rechtlichen Einordnung der
Früherkennungsuntersuchungen eine Empfehlung abgegeben. Danach subsumiert er,
dass eine „festgestellte
Nichtteilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung kein Hinweis bzw. kein
Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung ist. Eingriffe in die Rechte von
Eltern und Kind sind auf der Grundlage nicht festgestellter
Früherkennungsuntersuchungen nicht zu rechtfertigen, insbesondere keine
Gefahrenforschungseingriffe.“ (Dr. Meysen – DIJuf)
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Die Landesjugendämter haben
in der Konsequenz die Arbeitshilfe aus 2009 in 2012 aus dem „Netz“ genommen.
Der Fachbereich Jugend, Familien
und Soziales der Stadt Rheine hat aus diesem Anlass die bisherige
Verfahrenspraxis verändert:
In Zukunft
werden die Meldungen des LIGA in der Geschäftsstelle des Jugendamtes
alphabetisch gesammelt, damit diese Informationen bei anderen
Gefährdungsmeldungen auf der Grundlage gewichtiger Anhaltspunkte ergänzend zur
Verfügung stehen.
An die Eltern
wird ein Anschreiben versendet, das sich deutlich positiv für die Wahrnehmung
der Früherkennungsuntersuchungen positioniert.
Eine Auforderung
zur Vorlage der nachträglich durchgeführten Untersuchung ergeht nicht. Auch
erfolgt keine Gefahrenermittlung durch Fachkräfte des Jugendamtes bei
Nichtteilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung.
Die Landesjugendämter haben die Ergebnisse der Datenauswertung und das Gutachten des DIJuF den NRW Ministerien für Gesundheit und Jugendhilfe, sowie den kommunalen Spitzenverbänden zur Verfügung gestellt. Eine Änderung der UTeilnahmeDatVO wird von den Landesjugendämtern angestrebt. Sollten Informationen zu einer Neufassung vorliegen, wird diese nun entschiedene Verfahrenspraxis im Jugendamt in Rheine ggfls. modifiziert werden.