Betreff
Umbau des Janusz-Korczak-Kindergartens
Vorlage
362/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für den Umbau des Janusz-Korczak-Kindergartens in Rheine, Wadelheimer Chaussee 195 für die Schaffung des erforderlichen Raumprogrammes zum Zwecke der U3-Betreuung. Die dazu notwendigen Mittel in Höhe von 58.300,00 € wurden dem Budget 5202 „Zentrale Gebäudewirtschaft zur Verfügung gestellt.

 

2.     Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt aus fachlicher Sicht die Neugestaltung des Eingangsbereiches des Janusz-Korczak-Kindergartens und empfiehlt dem Bauausschuss, die hierfür erforderlichen Aufwendungen aus dem zur Verfügung stehenden Mitteln des Budgets 5202 „Zentrale Gebäudewirtschaft zu finanzieren.

 


Begründung:

 

I.                  Allgemeines

 

Die Räumlichkeiten für den Janusz-Korczak-Kindergarten wurde vor rd. 20 Jahren nach Umbaumaßnahmen in der ehemaligen Wadelheimer Schule geschaffen. Die jetzt vorhandenen Räumlichkeiten sind nach dem heute gültigen Raumprogramm ausschließlich für die Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht geeignet.

 

Vor dem Hintergrund des ab dem 01. 08. 2013 geltenden Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab Vollendung des 1. Lebensjahres sollen alle Kindertageseinrichtungen in Rheine unter Berücksichtigung des erforderlichen Raumprogrammes U3-fähig gemacht werden. Hiermit soll erreicht werden, dass

 

·         innerhalb von Rheine nicht Kindertageseinrichtungen 1. und 2. Klasse entstehen und

·         dass den Kindergartenkindern ein Einrichtungswechsel mit Vollendung des 3. Lebensjahres erspart wird.

 

Bei dem in Rede stehenden Gebäude handelt es sich um eine städt. Immobilie, die dem Jugend- und Familiendienst als Träger der  Kindertageseinrichtung vermietet ist.

 

 

II.              Schaffung des erforderlichen Raumprogrammes für eine U3-Betreuung

 

Zur Sicherstellung einer geordneten U3-Betreuung ist es bei der in Rede stehenden Kindertageseinrichtung erforderlich, dass insbesondere die Bereiche

 

·         WC und

·         Dusche

 

überplant werden und die nicht vorhandenen

 

·         Wickel- und

·         Pflegebereiche

 

geschaffen werden.

 

Der Fachbereich 5 „Planen und Bauen“ hat in enger Abstimmung mit dem Träger der Kindestageseinrichtung eine Planung für die Schaffung des erforderlichen Raumprogrammes erstellt. Die Planung wurde im Vorfeld mit dem Landesjugendamt als die für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt. Bei der Realisierung der vorgestellten Planung kann mit der Erteilung der Betriebserlaubnis verbindlich gerechnet werden.

 

Neben der Planung hat der FB 5 auch eine Kostenschätzung für die geplante U3-Maßnahme erstellt. Die Kostenschätzung geht davon aus, dass für die Realisierung der erforderlichen U3-Maßnahmen Kosten in Höhe von 58.216,79 € entstehen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden bei den Etatberatungen für das laufende Haushaltsjahr 2012 angemeldet und auch bereitgestellt.

 

Für die Anschaffung der notwendigen Einrichtungsgegenstände für die Betreuung von 8 U3-Kindern wurden zwischenzeitlich aus Bundesmitteln 25.200,00 € bewilligt. Diese Summe entspricht 90 % der durch die Festbeträge gedeckelten Einrichtungskosten. Die restlichen 10 % (2.800,00 €) teilen sich der Träger und die Kommune je zur Hälfte.

 

 

III.          Neugestaltung des Eingangsbereiches

 

Der Jugend- und Familiendienst als Träger der Kindertageseinrichtung beantragt, in einem separaten Bauabschnitt den Eingangsbereich der Kindertagesstätte neu zu gestalten. Hiervon verspricht man sich eine wesentliche Entzerrung der Bringe- und Abholsituation, weil aktuell hierfür nur ein enger langer Flur zur Verfügung steht. Ebenfalls wird durch die geplante Maßnahme eine bessere Erreichbarkeit des bereits vorhandenen Mehrzweckraumes erreicht. Durch die Neugestaltung des Eingangsbereiches ist auch gewährleistet, dass der Mehrzweckraum direkt durch das neu geschaffene Eingangsfoyer erreicht werden kann.

 

Durch die geplante Neugestaltung des Eingangsbereiches kann das ohnehin gering bemessene Büro der Einrichtungsleitung geringfügig vergrößert werden. Die Räumlichkeiten der 2-gruppigen Einrichtung  für die Leitungskraft und das pädagogisch tätige Personal wurden bereits bei der ursprünglichen Planung im Jahre 1990 gering bemessen, weil man die Außenhaut bzw. den umbauten Raum des bestehenden Gebäudes nicht verändern wollte. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Janusz-Korczak-Kindergarten um ein anerkanntes zertifiziertes Familienzentrum handelt, können in dem vergrößerten Leiterinnenbüro auch Elterngespräche in vertrauter Atmosphäre geführt werden.

 

Ebenfalls erfährt der Ruheraum eine geringfügige Vergrößerung.

 

Schließlich wird durch diese Maßnahme auch eine verbesserte natürliche Belichtung und Belüftung des Sanitärbereiches erreicht.

Die Baukosten für die Neugestaltung des Eingangsbereiches belaufen sich nach der durch den FB 5 erstellten Kostenschätzung auf 61.528,00 €. Da es sich bei der Maßnahme um eine Umbaumaßnahme handelt und um keine Erhaltungsmaßnahme sind die Mittel zusätzlich im Budget 5202 „Zentrale Gebäudewirtschaft“ auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2013 bereitzustellen.

 

Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass entsprechende Maßnahmen bei Kindertageseinrichtungen, die im Eigentum des jeweiligen Trägers stehen, von diesem ohne vorherige Beteiligung des Jugendamtes geplant und durchgeführt werden. Die Finanzierung erfolgt über die bei den Trägern gebildeten Rücklagen, die aus den nicht verbrauchten Mitteln der Kindpauschalen gespeist werden.

 

Die Aufbringung der Mittel für die Gebäudeunterhaltung und für bauliche Maß-nahmen ist bei gemieteten Objekten Angelegenheit des Gebäudeeigentümers, weil der Träger eine reduzierte Kindpauschale erhält und der Gebäudeeigentümer über die erhobene Kaltmiete auch Mittel für die bauliche Maßnahmen erhält.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen dem Jugendhilfeausschuss vor, die unter III. beschriebenen Maßnahmen aus fachlicher Sicht zu befürworten. Diese Befürwortung wäre die Grundlage für die Realisierung der Maßnahmen außerhalb der klassischen Maßnahmen für die U3-Betreuung.