Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Â
1.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, für den Umbau des Janusz-Korczak-Kindergartens
in Rheine, Wadelheimer Chaussee 195 für die Schaffung des erforderlichen Raumprogrammes zum Zwecke der U3-Betreuung.
Die dazu notwendigen Mittel in Höhe von 58.300,00 € wurden dem Budget 5202
„Zentrale Gebäudewirtschaft zur Verfügung gestellt.
2.
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt aus fachlicher Sicht die Neugestaltung des Eingangsbereiches des Janusz-Korczak-Kindergartens
und empfiehlt dem Bauausschuss, die hierfür erforderlichen Aufwendungen aus dem
zur Verfügung stehenden Mitteln des Budgets 5202 „Zentrale Gebäudewirtschaft zu
finanzieren.
Begründung:
I.
Allgemeines
Die Räumlichkeiten
für den Janusz-Korczak-Kindergarten wurde vor rd. 20 Jahren nach Umbaumaßnahmen
in der ehemaligen Wadelheimer Schule geschaffen. Die jetzt vorhandenen Räumlichkeiten
sind nach dem heute gültigen Raumprogramm ausschließlich für die Betreuung von
Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht geeignet.
Vor dem Hintergrund
des ab dem 01. 08. 2013 geltenden Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz
ab Vollendung des 1. Lebensjahres sollen alle Kindertageseinrichtungen in
Rheine unter Berücksichtigung des erforderlichen Raumprogrammes U3-fähig
gemacht werden. Hiermit soll erreicht werden, dass
·
innerhalb von
Rheine nicht Kindertageseinrichtungen 1. und 2. Klasse entstehen und
·
dass den
Kindergartenkindern ein Einrichtungswechsel mit Vollendung des 3. Lebensjahres
erspart wird.
Bei dem in Rede
stehenden Gebäude handelt es sich um eine städt. Immobilie, die dem Jugend- und
Familiendienst als Träger derÂ
Kindertageseinrichtung vermietet ist.
II.
Schaffung des erforderlichen Raumprogrammes für
eine U3-Betreuung
Zur Sicherstellung
einer geordneten U3-Betreuung ist es bei der in Rede stehenden
Kindertageseinrichtung erforderlich, dass insbesondere die Bereiche
·
WC und
·
Dusche
überplant werden und
die nicht vorhandenen
·
Wickel- und
·
Pflegebereiche
geschaffen werden.
Der Fachbereich 5
„Planen und Bauen“ hat in enger Abstimmung mit dem Träger der
Kindestageseinrichtung eine Planung für die Schaffung des erforderlichen
Raumprogrammes erstellt. Die Planung wurde im Vorfeld mit dem Landesjugendamt
als die für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt.
Bei der Realisierung der vorgestellten Planung kann mit der Erteilung der
Betriebserlaubnis verbindlich gerechnet werden.
Neben der Planung
hat der FB 5 auch eine Kostenschätzung für die geplante U3-Maßnahme erstellt.
Die Kostenschätzung geht davon aus, dass für die Realisierung der
erforderlichen U3-Maßnahmen Kosten in Höhe von 58.216,79 € entstehen.
Die erforderlichen
Haushaltsmittel wurden bei den Etatberatungen für das laufende Haushaltsjahr
2012 angemeldet und auch bereitgestellt.
Für die Anschaffung
der notwendigen Einrichtungsgegenstände für die Betreuung von 8 U3-Kindern wurden
zwischenzeitlich aus Bundesmitteln 25.200,00 € bewilligt. Diese Summe
entspricht 90 % der durch die Festbeträge gedeckelten Einrichtungskosten. Die
restlichen 10 % (2.800,00 €) teilen sich der Träger und die Kommune je zur
Hälfte.
III.
Neugestaltung des Eingangsbereiches
Der Jugend- und
Familiendienst als Träger der Kindertageseinrichtung beantragt, in einem
separaten Bauabschnitt den Eingangsbereich der Kindertagesstätte neu zu gestalten.
Hiervon verspricht man sich eine wesentliche Entzerrung der Bringe- und Abholsituation,
weil aktuell hierfür nur ein enger langer Flur zur Verfügung steht. Ebenfalls
wird durch die geplante Maßnahme eine bessere Erreichbarkeit des bereits
vorhandenen Mehrzweckraumes erreicht. Durch die Neugestaltung des Eingangsbereiches
ist auch gewährleistet, dass der Mehrzweckraum direkt durch das neu geschaffene
Eingangsfoyer erreicht werden kann.
Durch die geplante
Neugestaltung des Eingangsbereiches kann das ohnehin gering bemessene Büro der
Einrichtungsleitung geringfügig vergrößert werden. Die Räumlichkeiten der
2-gruppigen Einrichtung für die
Leitungskraft und das pädagogisch tätige Personal wurden bereits bei der ursprünglichen
Planung im Jahre 1990 gering bemessen, weil man die Außenhaut bzw. den umbauten
Raum des bestehenden Gebäudes nicht verändern wollte. Vor dem Hintergrund, dass
es sich bei dem Janusz-Korczak-Kindergarten um ein anerkanntes zertifiziertes
Familienzentrum handelt, können in dem vergrößerten Leiterinnenbüro auch
Elterngespräche in vertrauter Atmosphäre geführt werden.
Ebenfalls erfährt
der Ruheraum eine geringfügige Vergrößerung.
Schließlich wird
durch diese Maßnahme auch eine verbesserte natürliche Belichtung und Belüftung
des Sanitärbereiches erreicht.
Die Baukosten für
die Neugestaltung des Eingangsbereiches belaufen sich nach der durch den FB 5
erstellten Kostenschätzung auf 61.528,00 €. Da es sich bei der Maßnahme um eine
Umbaumaßnahme handelt und um keine Erhaltungsmaßnahme sind die Mittel
zusätzlich im Budget 5202 „Zentrale Gebäudewirtschaft“ auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses im Jahr 2013 bereitzustellen.
Angemerkt wird in
diesem Zusammenhang, dass entsprechende Maßnahmen bei Kindertageseinrichtungen,
die im Eigentum des jeweiligen Trägers stehen, von diesem ohne vorherige Beteiligung
des Jugendamtes geplant und durchgeführt werden. Die Finanzierung erfolgt über
die bei den Trägern gebildeten Rücklagen, die aus den nicht verbrauchten
Mitteln der Kindpauschalen gespeist werden.
Die Aufbringung der
Mittel für die Gebäudeunterhaltung und für bauliche Maß-nahmen ist bei
gemieteten Objekten Angelegenheit des Gebäudeeigentümers, weil der Träger eine
reduzierte Kindpauschale erhält und der Gebäudeeigentümer über die erhobene
Kaltmiete auch Mittel für die bauliche Maßnahmen erhält.
Die Verwaltung des
Jugendamtes schlägt unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen dem Jugendhilfeausschuss
vor, die unter III. beschriebenen Maßnahmen aus fachlicher Sicht zu
befürworten. Diese Befürwortung wäre die Grundlage für die Realisierung der
Maßnahmen außerhalb der klassischen Maßnahmen für die U3-Betreuung.