Betreff
Vertragliche Vereinbarungen Jugend- und Familiendienst e. V. - Erste Lesung
Vorlage
367/12
Aktenzeichen
FB 2-51-neu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Vertrag mit dem Jugend- und Familiendienst, wie vorgeschlagen neu zu vereinbaren.  


Begründung:

 

Entwicklung des Jugend- und Familiendienstes

 

Der Verein Jugend- und Familiendienst e. V. wurde im Jahr 1980 als Träger der Jugendarbeit gegründet. Ersten Angeboten in der Jugendarbeit, insbesondere in der Beteiligung an den Ferienaktionen, folgten sehr früh Projekte für arbeitslose Jugendliche. Mit der Anerkennung als Bildungsstätte nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) folgte ein weiterer Baustein in der Angebotsstruktur des Vereins. Der Schwerpunkt Familienbildung im Angebot der Bildungsstätte führte in logischer Konsequenz zur Einrichtung eines Kindergartens in der Trägerschaft des Vereins. Weitere hinzugekommene Bausteine sind die Angebote der Schulbetreuung und der Seniorenarbeit.

Besonderes Merkmal der Vereinsstruktur ist die Vernetzung der verschiedenen Arbeitsbereiche, die letztlich die entscheidende Grundlage für die kontinuierliche Entwicklung des Vereins darstellt.     

 

Die Stadt Rheine hat die Arbeit des Vereins zunächst durch die Förderung einzelner Projekte unterstützt. Auf Empfehlung des Jugendwohlfahrtsauschusses hat der Rat in seiner Sitzung am 19. Dezember 1989 die im Wesentlichen bis heute bestehende vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine und dem Jugend- und  Familiendienst geschlossen, der die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Maßnahmenförderung in eine dauerhafte Förderung umwandelte.

 

Die Förderung sah folgende Elemente vor:

 

1.     Die Stadt Rheine gewährt dem jfd einen Zuschuss zu den Personalkosten für den Leiter der Bildungsstätte in Höhe der Personalkosten abzüglich der Landesmittel für diese Stelle.

 

2.     Die Stadt Rheine gewährt eine jährliche Beihilfe für zusätzliche Unterrichtsstunden der Bildungsstätte bis zur Höhe von 11.400,00 €.

 

3.     Die Stadt Rheine gewährt dem jfd einen Zuschuss zu den Personalkosten für eine Stelle mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten in Höhe der Personalkosten für den Bereich Jugendarbeit.

 

4.     Die Stadt Rheine gewährt dem jfd eine jährliche Beihilfe zu den allgemeinen Betriebskosten.

 

5.     Die Stadt Rheine stellt dem Jugend- und Familiendienst das Gebäude Wadelheimer Chaussee 195 mietfrei zur Verfügung.

 

Mit diesem Vertrag wurde dem damaligen Aufgabenzuschnitt des Vereins eine gesicherte finanzielle Basis geschaffen.

 

Die Position 2 „zusätzliche Unterrichtsstunden“ wurde nach der Umstellung der Landesförderung eingefügt: Der Landeszuschuss zu den Personalkosten wurde um diesen Betrag erhöht, der Zuschuss zu den Unterrichtsstunden im gleichen Umfang gesenkt. Im Ergebnis veränderte sich das Volumen der städtischen Förderung nicht.

 

Bildungsstätte

 

Im Bereich der Familien- und Erwachsenbildung sind in der Stadt Rheine insbesondere 3 Institutionen aktiv, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten als anerkannte Träger der Weiterbildung agieren.

 

Es sind dies:

 

  • die Volkshochschule der Stadt Rheine 

 

  • die Familienbildungsstätte (FBS) in der Trägerschaft der Kirchengemeinden

 

  • der Jugend- und Familiendienst e. V.

 

 

Inhaltliche Schwerpunkte

 

  • Die Volkshochschule führt Lehr-, Informations- und Beratungsveranstaltungen zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung durch. Sie bietet vielfältige Formen des lebensbegleitenden Lernens und ist in den Feldern der örtlichen Kultur, Bildung und Arbeitsmarktpolitik aktiv.  

 

  • Die Familienbildungsstätte als Einrichtung der katholischen Kirche sieht ihre wichtigsten Schwerpunkte in der lebensbegleitenden/unterstützenden Bildung sowie in der Eltern- und Familienbildung und -unterstützung mit dem Schwerpunkt frühe Hilfen. Dazu gehört insbesondere die enge Zusammenarbeit mit den Familienzentren in der Trägerschaft der katholischen Kirche.

 

  • Der Jugend- und Familiendienst sieht seinen Schwerpunkt ebenfalls in der Eltern- und Familienbildung. Er bietet mit seiner nicht konfessionsgebundenen Ausrichtung eine Alternative zur FBS. Dies gilt auch für die Kooperation mit den nicht konfessionsgebundenen Kindertagesstätten.  

 

Alle 3 Anbieter sind am Markt erfolgreich und erreichen kontinuierlich Unterrichtskontingente, die deutlich über die nach dem Weiterbildungsgesetz förderfähigen Umfang liegen. Es wird deutlich, dass sich die Angebote der Einrichtungen mit ihren jeweiligen Schwerpunktsetzungen sinnvoll ergänzen.

 

Grundzüge der Finanzierung

 

Die Volkshochschule der Stadt Rheine finanziert sich aus Landesmitteln nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) und aus städtischen Mittel. 

 

Die Familienbildungsstätte erhält Landesmittel nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG), Mittel aus dem Budget des Bistums Münster und einen Betriebskostenzuschuss der Stadt Rheine.

 

Der Jugend- und Familiendienst erhält Landesmittel nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) und Zuschüsse der Stadt Rheine.

 

Personalkostenzuschuss jfd - Bildungsstätte

 

Zum Zeitpunkt der Vertragsschließung im Jahr 1989 bestand Konsens, dass der in finanzielle Bedrängnis geratene Verein wegen seines besonderen Profils, insbesondere in der Vernetzung von Bildungsarbeit, Projektarbeit mit arbeitslosen Jugendlichen sowie dem breiten Angebot der Jugendarbeit als sinnvolle Ergänzung des bestehenden Weiterbildungsangebotes in der Stadt, eine sichere finanzielle Basis erhalten sollte.

 

Die Förderung sah daher vor, dem Verein einen Zuschuss zu den Personalkosten für den Leiter der Bildungsstätte in Höhe der Personalkosten abzüglich der Landesmittel für diese Stelle zu gewähren.

 

Durch Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss wurde dieser Zuschuss auf die Stelle des Geschäftsführers, der zum damaligen Zeitpunkt zugleich Leiter der Bildungsstätte war, ausgedehnt.

 

Mit der Aufgabenerweiterung, insbesondere dem erheblichen Anteil der Schulbetreuung an den Aufgaben des Vereins, wurden Geschäftsführung und Leitung der Bildungsstätte wieder getrennt. Der Personalkostenzuschuss wurde in Ergänzung zu der bestehenden vertraglichen Regelung im Zuge der Beratungen zur Haushaltskonsolidierung ab dem Haushaltsjahr 2005 wieder an die Stelle der Leitung der Bildungsstätte gebunden und mit einem Maximalbetrag vereinbart, der eine Einsparvorgabe von 7.200,00 € für den Verein vorgab. 

 

Personalkostenzuschuss jfd - Jugendarbeit

 

Der Jugend- und Familiendienst hat von Beginn seiner Vereinstätigkeit an Aktivitäten im Bereich Jugendarbeit angeboten. Dazu zählten insbesondere Schulungen für ehrenamtliche Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter sowie ein umfangreiches Angebot im Rahmen des Kinderferienparadieses, in dem sich der Verein zu einem der größten Anbieter entwickelte.

Hinzu kamen im Laufe der Zeit der Kinderclub, Kinderkulturangebote, Stadtranderholungsmaßnahmen und Freizeitangebote in den Herbst- und Osterferien.

Infolge des kontinuierlichen Aufgabenzuwachses wurde der Personalkostenzuschuss der Stadt Rheine von zunächst einer halben Vollzeitstelle auf 30 Stunden erhöht.

 

Betriebskostenzuschüsse jfd und FBS

 

Jugend- und Familiendienst

 

Mit der vertraglichen Vereinbarung vom 19. Dezember 1989 wurde dem Jugend- und Familiendienst ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 50.000,00 DM zu den allgemeinen Betriebskosten des Vereins im Gebäude Wadelheimer Chaussee 195 gewährt. Grundlage waren die vom Verein vorgelegten und durch das Rechnungsprüfungsamt bestätigten Kosten der Einrichtung.

 

Familienbildungsstätte Rheine (FBS)

 

Die Stadt Rheine fördert die Arbeit der Familienbildungsstätte Rheine durch die Gewährung eines Zuschusses zu den Betriebskosten der Einrichtung.

 

Im Zuge der Beratungen über die vertragliche Förderung des Jugend- und Familiendienstes im Jahr 1990 wurde dieser Betriebskostenzuschuss im Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses von 72.000,00 DM auf 100.000 DM angehoben.

 

Ein direkter Vergleich beider Einrichtungen wurde durch die besondere Struktur des Jugend- und Familiendienstes erschwert, da dieser Verein in seiner Einrichtung neben der Familienbildung auch die Bereiche Jugendarbeit und Arbeitslosenprojekte durchführte. Die allgemeinen Betriebskosten konnten den Teilbereichen nicht eindeutig zugeordnet werde. 

 

Als Berechnungsgrundlage wurde daher das Verhältnis der geleisteten Unterrichtsstunden in den Einrichtungen, 3.000 beim jfd gegenüber 12.000 in der Familienbildungsstätte, zugrunde gelegt.

 

Der Zuschuss für die FBS betrug nach der Euro-Umstellung bis zum Jahr 2007 jährlich 48.573,00 €, nach der Kürzung im Haushaltsjahr 2009 zunächst 48.573,00 € minus 5.000,00 € = 43.573,00 €. Durch die in diesem Jahr wieder um 10 % angehobene Förderung seit 2009 beträgt die Zuwendung in Höhe von 43.573,00 plus 10 %, das sind 47.930,00 €.

 

Künftige Förderung des Jugend- und Familiendienstes

 

Personalkostenzuschuss

 

Der Jugend- und Familiendienst erhält einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 85.700,00 €, der als Maximalbetrag gewährt wird.

 

Der Zuschuss wird gewährt für:

 

  • die Leiterin/den Leiter der Bildungsstätte mit der tariflichen Einstufung Entgeltgruppe SuE 15 TVöD (vormals BAT IV a) als Vollzeitstelle
  • Personalkosten für den Bereich Jugendarbeit mit der tariflichen Einstufung Entgeltgruppe SuE 12 TVöD (vormals BAT IV b) mit einem Umfang von 30 Stunden pro Woche.

 

Der Zuschusshöhe ergibt sich aus den Brutto-Arbeitgeberkosten abzüglich der Landesmittel für die Personalkosten der Bildungsstätte und dem ausgewiesenen Betrag für die zusätzlichen Unterrichtsstunden. Der Verein trägt damit nach aktuellem Stand einen Eigenanteil von rund 3 % der Personalkosten. 

 

Betriebskostenzuschuss

 

Es wird vorgeschlagen, die Betriebskostenzuschüsse für den jfd und die FBS auch künftig nach dem Verhältnis der nach dem Weiterbildungsgesetz abrechnungsfähigen Unterrichtsstunden in den beiden Einrichtungen zu berechnen. Die Familienbildungsstätte hat ein Kontingent von 7.000 abrechnungsfähigen Unterrichtsstunden (5 Mitarbeiter á 1.400 Stunden), der jfd hat 4.200 abrechnungsfähige Unterrichtsstunden (3 Mitarbeiter á 1.400 Stunden).

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Betriebskostenzuschüsse für die beiden Bildungsstätten in diesem Verhältnis zu fördern.

 

Die Familienbildungsstätte erhält einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von

47.930,00 €. Für den jfd errechnet sich im Verhältnis 5 : 3 ein Betrag in Höhe

von 28.758,00 €.

 

Für den Bereich Jugendarbeit wird vorgeschlagen, dem jfd einen Sachkostenzuschuss analog der Förderung des Stadtjugendringes zu gewähren. Dieser erhält jährlich 6.800,00 € pro Jahr bei einer vollen Personalstelle. Für den jfd sind das im Verhältnis der Arbeitszeit 6.800,00 € geteilt durch 39,5 mal 30 Stunden = 5.165,00 â‚¬.   

 

Der jfd erhält nach dieser Berechnung für beide Bereiche daher künftig 33.923,00 â‚¬, das sind 5.980,00 € weniger als bisher.

 

3.4. Mietkosten

 

Seit dem Umzug des Jugend- und Familiendienstes von seinem vorherigen Standort an der Südeschstraße in das Gebäude Wadelheimer Chaussee 195 steht das Gebäude dem Verein mietfrei zur Verfügung.

Die fiktiven Mietkosten werden mit einem Betrag in Höhe von 10.430,00 € ausgewiesen und im Wege der internen Verrechung gebucht.

Hintergrund war, dass der Verein im Rahmen seiner Arbeitslosenprojekte nicht nur kontinuierlich zur Instandhaltung des Gebäudes, sondern durch Eigenleistung in erheblichem Umfang zum Ausbau der nutzbaren Fläche beigetragen hat.

 

In diesem Betrag nicht enthalten sind die Mietkosten für den Kindergarten, die der jfd an die Stadt Rheine zahlt.

 

Fazit

 

Der Vertrag mit dem Jugend- und Familiendienst fördert weiterhin nur die Bereiche Bildungsstätte und Jugendarbeit.

Die neu hinzugekommenen Arbeitsfelder, wie Seniorenarbeit und Schulbetreuung, sind nicht Gegenstand der Vereinbarungen.

Es wird daher vorgeschlagen, den bestehenden Vertrag den zuvor genannten Veränderungen anzupassen.