Betreff
Ausbau Schinkelstraße (53014-0271) - Offenlage (Hohenkampstraße bis Haus Nr. 3 einschl.) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: " Hohenkampstraße/Timmermanufer" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
371/12
Aktenzeichen
TBR/Pl - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.


Begründung:

 

1.   Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Die geplante Schinkelstraße befindet sich in den Grenzen des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort „Hohenkampstraße/Timmermanufer“. Die Stichstraße beginnt an der Hohenkampstraße und verläuft in westliche Richtung - parallel zur Hemelter Straße. Sie wird über insgesamt 2 Fuß- und Radwege mit den umliegenden Straßen verbunden. Der vorhandene westliche Fuß-/Radweg stellt eine Verbindung zur Schlaunstraße dar. Südlich des Stichweges schließt sich ein geplanter Geh- und Radweg an, der zur benachbarten Schlüterstraße führt. Der Geh-/Radweg ist im Bebauungsplan in einer Breite von 3,50 m ausgewiesen.

Die Straßenparzelle ist mit einer Breite von 4,75 m festgesetzt. Der aufgeweitete Wendebereich verfügt über einen Durchmesser von 14,00 m. Die Stichstraße, die etwa 45 m lang ist, wird als reine Wohnstraße eingestuft.

 

Inzwischen sind die angrenzenden Grundstücksparzellen der Stichstraße Schinkelstraße bebaut, so dass die Straße einem endgültigen Ausbau zugeführt wer­den kann.

 

2.   Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Schinkelstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Die angrenzende Hohenkampstraße ist als Tempo-30-Zone ausgeschildert.

Der Ausbau der Schinkelstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich im niveaugleichen Mischprinzip erfolgen.

 

3.   Notwendige Breiten:

 

a) Schinkelstraße (Verkehrsberuhigter Bereich):

         

Zur Verkehrsberuhigung innerhalb der 4,75 m breiten Straßenparzelle wird in Höhe von Haus Nr. 1 ein Grünbeet in einer Breite von 1,25 m eingeplant. Parkstände können aufgrund der geringen Parzellenbreite dort nicht eingebaut werden. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 3,50 m bis 4,75 m.

Das Grünbeet, das zur Einengung und Verschwenkung der Fahrbahn dient, erhält eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.       

Um in der Mischfläche den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

 

b) Aufweitung der Schinkelstraße (Verkehrsberuh. Bereich):

 

Der Wendehammer am Ende der Stichstraße verfügt über einen Durchmesser von 14,00 m. Innerhalb des Wendehammers ist die Anlegung einer quadratischen Fläche in grauem Betonsteinpflaster eingeplant. Die verbleibende Fläche wird in rotem Pflaster erstellt. Auf östlicher Seite – in Höhe des Zuganges zu Haus Nr. 3 - wird eine Stellplatzfläche errichtet.

Das Wenden für Personenkraftwagen ist weiterhin möglich. Falls Lastkraftwagen die Stichstraße befahren, können sie aufgrund des geringen Durchmessers im Wendeplatz, nur durch mehrfaches Rückwärtssetzen wenden oder sie müssen die Stichstraße rückwärts verlassen. Es ist nicht vorgesehen, dass Müllfahrzeuge den Stichweg befahren werden.

Es ist ein niveaugleicher Ausbau (als verkehrsberuhigter Bereich) mit einem Wendekreisdurchmesser von 14,00 m - innerhalb der Straßenparzelle - geplant. Die Stellplatzfläche wird in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.         

 

c) Fuß- und Radweg:

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird ein 3,50 m breiter Geh-/Radweg in Richtung Schlüterstraße erstellt. Dieser wird in rotem Betonsteinpflaster erstellt.

 

4.   Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5.   Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m einge­plant.

 

6.   Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.   Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau der Schinkelstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.

Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).  Die Ausbaukosten des Fuß- und Radweges der Schlüterstraße (Richtung Schinkelstraße) werden nicht auf die Anlieger umgelegt.

            

8.  Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Frühjahr 2013.

            

 


Anlagen:

 

1. Lageplan, ohne Maßstab