Betreff
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage
315/12/1
Aktenzeichen
K/4.40-mh
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Rheine (Vergnügungssteuersatzung).

 


Begründung:

 

Auf die Ursprungsvorlage 315/12 wird verwiesen.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Einheitlichkeit von Satzungen der Stadt Rheine soll anstelle der im Satzungstext der Ursprungsvorlage stehenden Präambel und des § 15 „In-Kraft-Treten“ der nachstehende Text beschlossen werden:

 

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685), und der §§ 1 bis 3 und § 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S 687) hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 02. Oktober 2012 folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 15

In-Kraft-Treten

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. Dezember 2002 außer Kraft.