Betreff
Ausbau Josef-Schepers-Straße (53014-3707) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: " Mesum Nord - I" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
399/12
Aktenzeichen
TBR/Pl - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.


Begründung:

 

1.   Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Die Josef-Schepers-Straße ist Bestandteil des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort „Mesum Nord - I“. Sie besteht aus einem Hauptzug, der eine Querverbindung zwischen der Thiestraße und der Nielandstraße darstellt und aus einem abknickenden Stichweg, der als Wendehammer endet.

Südlich des Wendehammers befindet sich ein ausgewiesener Geh-/Radweg, der zu einem später geplanten Spielplatz – nördlich des Lindvennweges - führt.

Die Breite der Straßenparzelle am Hauptzug beträgt 7,00 m und die Breite im Stichweg liegt bei 6,00 m. Der Wendehammer am Ende des Stichweges hat einen Durchmesser von 18,00 m. Die Rad- und Gehwegverbindung ist mit einer Parzellenbreite von 3,00 m ausge­wiesen.

 

Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen der Josef-Schepers-Straße überwiegend bebaut, so dass die Straße einem endgültigen Ausbau zugeführt wer­den kann.

 

2.   Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Josef-Schepers-Straße grenzt an einen Tempo-30-Bereich (Lindvennweg, Nielandstraße,…). Es ist geplant, diese Straße verkehrberuhigt auszubauen, wodurch die  Aufenthaltsfunktion und Parkfunktion wahrgenommen werden kann. Die Josef-Schepers-Straße ist nach RASt 06 als Wohnstraße und Anliegerstraße einzustufen.

Der Ausbau erfolgt im niveaugleichen Mischprinzip.

 

3.   Notwendige Breiten:

 

a) Josef-Schepers-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich):

         

Zur Verkehrsberuhigung innerhalb der 6,00 m bzw. 7,00 m breiten Straßenparzelle werden wechselseitig Grünbee­te und Parkstände eingebaut. Die Parkstände und Beete verfügen über eine Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m (6,00 m) / bzw. 5,00 m (7,00 m) und wird in rotem oder grauem Betonsteinpflaster erstellt.

Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt. Um in der Mischfläche den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

 

b) Wendehammer (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Der Wendehammer, mit einem Durchmesser von etwa 18 m, erhält im Zentrum ein Grünbeet, vor dem 2 Stellplätze in 4,75 m Länge eingeplant sind. Der Wendehammer lässt sich von Personenkraftwagen in einem Zug befahren. Die Befahrung von Müllfahrzeugen ist nicht vorgesehen.

 

c) Fuß- und Radweg:

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird ein 3,00 m breiter Geh-/Radweg in Richtung einer später geplanten Spielplatzfläche erstellt. Die Fläche soll in rotem Betonsteinpflaster erstellt werden.

 

4.   Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

5.   Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m einge­plant.

 

6.   Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.   Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau der Josef-Schepers-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.

Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

            

8.  Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2013.

            

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

1. Lageplan, ohne Maßstab