Betreff
Sporthallenbau TV-Mesum/Franziskusschule -Betreibermodell/Nutzungsmodell-
Vorlage
397/06
Aktenzeichen
II-1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine, folgende Regelungen für einen Nutzungsvertrag mit dem TV Mesum zu beschließen:

 

Der Sporthallenneubau an der Franziskusschule erfolgt primär für den Vereinssport des TV Mesum. Mit dem TV Mesum ist ein entsprechender Nutzungsvertrag zu schließen, in dem die nachfolgenden wesentlichen Regelungen aufgenommen werden:

 

1.      Der TV Mesum übernimmt die eigenständige Bewirtschaftung (einschließlich Belegungsplanung) der Sporthalle und trägt die Betriebskosten.

 

2.      Der TV Mesum kann einen Betriebskostenzuschuss auf Grundlage der jeweils gültigen Sportförderrichtlinie der Stadt Rheine beantragen, obwohl dieser faktisch nicht Eigentümer der Halle ist.

 

3.      Die Stadt Rheine trägt die Kosten der Bauunterhaltung.

 

4.      Für den Schulsport ist ein Nutzungsumfang von mindestens

 

·           2 Unterrichtsstunden je Schulklasse pro Woche

·           5 Unterrichtsstunden pro Woche für die offene Ganztagsschule

·           5 Ganztagesveranstaltungen (z. B. Schulfest, Theateraufführung, Schulentlassfeier, etc.)

 

mit dem TV Mesum vertraglich zu vereinbaren.

 

5.      Die Stadt Rheine entrichtet für den Schulsport ein Nutzungsentgelt, dessen Höhe zwischen dem TV Mesum und der Verwaltung zu vereinbaren ist.

 


 

Begründung

 

1.    Ausgangssituation

 

1.1     Ursprüngliches Vorhaben (Halle an der Don-Boso-Schule)

 

Die Stadt Rheine beabsichtigte zunächst, dem TV Mesum den Bau einer vereinseigenen Gymnastikhalle mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 550.000 Euro (finanziert aus der Sportförderpauschale) an der Don-Bosco-Schule zu ermöglichen.

 

Seitens des TV Mesum wurde eine Kostenschätzung (ein Angebot für die schlüsselfertige Erstellung der Halle) eingeholt, bei der sich die Baukosten für die Gymnastikhalle auf 950.000 Euro belaufen. Den Differenzbetrag für die Investition in Höhe von 400.000 Euro (100.000 Euro Eigenkapital/300.000 Euro Fremdfinanzierung) wollte der TV Mesum bereitstellen. Für die Fremdfinanzierung der 300.000 Euro war ein Darlehn mit einer Laufzeit von 20 Jahren, bei einer Tilgungs- und Zinsleistung von 22.500 Euro/Jahr vorgesehen.

 

Der TV Mesum erklärte weiterhin die Betriebskosten für die Halle in Höhe von 37.000 Euro zu übernehmen, wobei aufgrund der derzeitigen Sportförderrichtlinie der Stadt Rheine ein Zuschuss in Höhe von 25 Prozent zu den Betriebskosten möglich ist. (Der Zuschuss wird auch auf die Zins- jedoch nicht für die Tilgungsleistung gewährt.)

 

Die Alternative „Hallenneubau an der Franziskusschule“ wurde aufgrund

 

·        der seitens der Verwaltung aufgeworfenen Zweifel zur Höhe der Baukosten der Halle

·        der fehlenden Festlegung von Qualitätsstandards/–Merkmalen

·        der fehlenden Qualifizierung nach der Versammlungsstättenverordnung NRW

·        der fehlenden Einhaltung der Hallengröße nach DIN für den Bau einer Turnhalle

·        der erzielbaren Synergien für den Schulsport der Franziskusschule

 

gewählt.

 

1.2  Alternative Turnhallenneubau an der Franziskusschule

 

      In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. März 2006 (Vorl. Nr. 117/06, II/A/1110) beschlossen, dass der Bau einer Turnhalle jetzt an der Franziskusschule erfolgen soll. Dieser Beschluss erfolgte unter der Maßgabe, dass der TV Mesum sich weiterhin an den Investitionskosten der Halle im Wege einer Einmalzahlung in Höhe von 100.000 Euro und einer monatlichen Investitionspauschale in Höhe von 1.500 Euro mit einer Laufzeit von 25 Jahren beteiligt (18.000 Euro/Jahr). Die monatlichen Zahlungen entsprechen dem bisherigen Fremdfinanzierungsanteil des TV Mesum in Höhe von 300.000 Euro, vgl. 1.1.

 

      Die den ursprünglichen Betrag von 950.000 Euro übersteigenden Baukosten in Höhe von 320.000 Euro (einschließlich Sportgeräte in Höhe von 40.000 Euro) für den Hallenneubau werden ebenso wie das Baukostenrisiko durch die Stadt getragen (künftige Eigentümerin). Die Kostenkalkulation erfolgte auf Basis der Baukosten für die Mehrzweckhalle Rodde (Versammlungsstätte, DIN-gerechte Hallengröße).

 

      Hauptnutzer der Halle werden der TV Mesum und die Franziskusschule. Die mit der neuen Standortwahl getroffenen Vorteile für die Franziskusschule (ab 2007 offene Ganztagsschule) sind bekanntlich aufgrund der bisher fehlenden Turnhalle erheblich. Seitens des TV Mesum wird der neue Standort aufgrund seiner Entfernung vom Vereinsheim sowie von der Beachvolleyballanlage an der Don-Bosco-Schule als eine „suboptimale“ Lösung betrachtet. Gleichwohl wird aufgrund der dringend benötigten Halle die Standortwahl durch die Vertreter des TV Mesum mitgetragen.

 

      Um den Wünschen des TV Mesum gerecht zu werden, soll ein bisheriger Unterrichtsraum an der Franziskusschule in einer zweiten Ausbaustufe (2008/2009) als Gymnastikraum / Kursraum für den Gesundheitssport umgebaut werden. Der Raum soll ebenfalls einer Schulnutzung zur Verfügung stehen. Demnach stehen dem TV Mesum die Einfachturnhalle (trennbar durch einen Vorhang in 2-Felder) sowie der Gymnastikraum zur Verfügung. Eine Entwurfsplanung für die Halle ist als Anlage beigefügt.

 

2.    Problemstellung

     

      Offen blieben im gefassten HFA-Beschluss, die nachstehenden beiden Fragestellungen:

 

a)           Handelt es sich bei dem Hallenneubau um eine Schul- oder Vereinsturnhalle?

 

b)           Soll der TV Mesum - wie am Standort Don-Bosco-Schule - die Betriebskosten (ggf. anteilig) übernehmen?

 

 

2.1      Vereinssporthalle

 

Wird die Halle als Vereinssporthalle eingestuft, sollen dem  TV Mesum vertraglich möglichst weitgehende Rechte und Pflichten (Behandlung wie der Eigentümer der Halle) übertragen werden. Vertraglich wird ein Nutzungskontingent für die Schulsportstunden der Franziskusschule mit dem TV Mesum vereinbart. Der Nutzungsumfang der Schule könnte z. B. wöchentlich je Klasse 2 Sportstunden sowie für die offene Ganztagsschule 5 Stunden betragen. Für die Sportstunden der Schule entrichtet die Stadt ein Nutzungsentgelt an den TV Mesum in Höhe der anteiligen Betriebskosten (z. B. 6 Euro/Unterrichtsstunde).

 

Die Bewirtschaftung der Halle - im wesentlichen Hallenbelegungsplanung, Schließ- und Reinigungsdienste, Energieversorgung, Müllabfuhr, Versicherungen – liegen in der Verantwortung des TV Mesum. Die Stadt übernimmt als Eigentümerin die Bauunterhaltungskosten. Es muss im Nutzungsvertrag definiert werden, dass der TV Mesum nach den jeweils gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt einen Betriebskostenzuschuss beantragen kann, obwohl er faktisch nicht Eigentümer der Halle ist.

 

2.2     Schulsporthalle

 

Wird die Halle als Schulsporthalle eingestuft, ist der Vereinssport nachrangiger Nutzer. Dieses bedeutet, dass der Anspruch der Schule auf die Hallennutzung gesetzlich gesichert ist. Demnach kann auf Verlangen der Schule der Vereinssport an Schultagen die Halle frühestens ab 16:00 Uhr nutzen. Die Schulleitung kann jedoch eine frühere Nutzung des Vereinssports zulassen. Die Verfügungsgewalt über die Halle liegt somit grundsätzlich bei der Schule (Stadt).

 

Im Falle einer Schulsporthalle sind seitens des TV Mesum derzeit keine Betriebs- bzw. Bewirtschaftungskosten für die Hallennutzung zu entrichten. Dieses ist dadurch begründet, dass für Hallennutzungen der Sportvereine bisher keine Nutzungsentgelte erhoben werden. Die Folgekosten für den HallenneubauHaHa betragen für die Stadt jährlich ca. 74.200 Euro (einschließlich Abschreibung). Diese Mittel sind bisher in der HH-Planung nicht berücksichtigt, da von einem einmaligen Zuschuss für den Bau einer Vereinssporthalle des TV Mesum ausgegangenen wurde.

 

Sollte die Halle als Schulsporthalle eingestuft werden, muss im Nutzungsvertrag mit dem TV Mesum eine Regelung zu einem möglichen künftigen Hallennutzungsentgelt für Sportvereine enthalten sein.

Im Falle einer Vereinssporthalle wäre der TV Mesum naturgemäß aufgrund seines Investitionsbeitrages und der zu tragenden Betriebskosten von einem Entgelt nicht betroffen. Im Falle einer Schulsporthalle wäre der TV Mesum bei einem Hallennutzungsentgelt betroffen. Setzt sich das Hallennutzungsentgelt aus Investitionskosten- und Betriebskostenanteilen zusammen, muss der TV Mesum aufgrund seines bereits geleisteten Investitionskostenbeitrages von den investiven Anteilen des Hallennutzungsentgeltes befreit werden.


 

2.3 Zusammenfassung

 

In der nachstehenden Tabelle werden nochmals kurz die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen der einzelnen Situation dargestellt. Hierbei wurde auch das ursprüngliche Bauvorhaben an der Don-Bosco-Schule berücksichtigt, um die eingetretenen Veränderungen zu beschreiben.

 


 

 

Kriterium

Don-Bosco

Vereinssporthalle

Franziskus

Vereinssporthalle

Franziskus

Schulsport-halle

 

 

1

Eigentumsverhältnis und Nutzung (Verfügungsgewalt) der Halle

 

1.1

Wer ist Eigentümer der Sporthalle?

TV Mesum

Stadt, aber es kann ein eigentumsähnlicher  Zustand mit dem TV Mesum vereinbart werden.

Stadt, die Schule hat das uneingeschränkte Nutzungsrecht bis 16:00 Uhr.

1.2

Wer hat die Verfügungsgewalt?

TV Mesum

TV Mesum, mit vertraglicher Einschränkung der Schulsportnutzung (Stundenkontingent).

Stadt, wobei der TV Mesum dem Schulsport vertraglich ein Nutzungsrecht zusichert.

 

2

Finanzierung der Investition und Baukostenrisiko

2.1

Eigenkapital

TV-Mesum

100.000 €

 

100.000 €

100.000 €

2.2

Fremdkapital (Invest-pauschale) TV-Mesum

300.000 €

300.000 €

300.000 €

2.3

Finanzgeber für das Fremdkapitalgeber

Kreditinstitut

Stadt Rheine

Stadt Rheine

2.4

Finanzierung der Stadt

550.000 €

870.000 €

870.000 €

2.4

Baukostenrisiko

TV Mesum

Stadt Rheine

Stadt Rheine

 

3

Folgekosten (Instandhaltungskosten, Betriebskosten und Abschreibung)

 

 

 

TVM

ca. €/a

Stadt ca. €/a

TVM

 ca.€/a

Stadt ca. €/a

TVM

 ca. €/a

Stadt ca. €/a

3.1

Wer trägt die Instandhaltungskosten?

 

9.500

 

-

 

-

 

9.410

 

-

 

9.410

3.2

Wer trägt die Betriebskosten?

 

27.500

 

-

 

27.500

 

-

 

-

 

27.500

3.3

Wer trägt den Zinsauf-wand der Investition?

 

7.700

 

12.380

 

6.750

 

19.580

 

6.750

 

19.580

3.4

Wer trägt die Tilgung des Fremdkapitals?

 

14.800

 

11.000

 

11.250

 

17.400

 

11.250

 

17.400

3.5

Wird ein Betriebskostenzuschuss (Sportförderrichtlinie) gezahlt?

 

-11.200

 

11.200

 

-6.800

 

6.800

 

-

 

-

3.6

Zahlt die Stadt ein Entgelt für den Schulsport?

 

-

 

-

 

-7.000

 

7.000

 

-

 

-

 

 

Folgekosten

 

48.300

 

34.580

 

31.700

 

60.190

 

18.000

 

73.890

 

 

3.           Stellungnahme des TV Mesum

 

Die vorangestellten Ausführungen wurden mit Vertretern des TV Mesum erörtert. Seitens der Vertreter des TV Mesum wurde - vorbehaltlich der Entscheidung der Mitgliederversammlung – signalisiert, dass dieser auch am Standort Franziskusschule, sein bisheriges hohes finanzielles Engagement für einen Hallenneubau in Höhe von 400.000 Euro mitträgt.

 

Der TV Mesum machte in den Gesprächen jedoch auch deutlich, dass er keine Betriebskosten für die Hallennutzungen zahlen kann, da er an dem bisherigen Standort Don-Bosco-Schule noch ein anderes Konzept für die Bewirtschaftung der Vereinssporthalle verfolgte. Dieses Konzept lässt sich auf den Standort an der Franziskusschule nicht 1 zu 1 übertragen, womit deutliche Einnahmeverluste für den TV Mesum verbunden sind.

 

Die Vertreter wiesen darauf hin, dass die Variante Franziskusschule noch durch die Mitgliederversammlung des TV Mesum beschlossen werden müsse. Für den Beschluss in der Mitgliederversammlung bedarf der TV Mesum der Vorlage eines Nutzungsvertrages.

 

In seinem Schreiben vom 25.08.06 formuliert der TV Mesum seine Vorstellungen für den Betrieb der geplanten Turnhalle an der Franziskusschule wie folgt:

 

·       Die Stadt Rheine errichtet eine Sporthalle an der Franziskusschule in Rheine-Mesum mit Spatenstich noch in 2006.

 

·       Der TV Mesum beteiligt sich an den Baukosten mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 400.000 € in folgender Weise:

 

a)      100.000 € einmalig

b)      300.000 € als Kredit

c)       Der Kredit wird von der Stadt Rheine aufgenommen. Der TV Mesum zahlt zur Tilgung über 25 Jahre monatlich 1.500 € an die Stadt Rheine.

 

·       Dem TV Mesum werden mindestens 45 Nutzungsstunden pro Woche verbindlich zugesagt (montags-freitags von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr bzw. 23:00 Uhr, an zwei Vormittagen von ca. 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und alle Samstage und Sonntage).

Darüber hinausgehende freie Kapazitäten sind zunächst dem TV Mesum anzubieten.

 

·       Der TV Mesum ist bereit, zur Reduzierung der Betriebskosten Teilverantwortung im Dienstleistungsbereich (Schlüsseldienst oder ähnliches) zu übernehmen.

 

·       Nach Ablauf von 20 Jahren sind neue Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und dem TV Mesum zu treffen, um das finanzielle Engagement an den Baukosten entsprechend zu berücksichtigen.

 

·       Der TV Mesum nimmt zur Kenntnis, dass bei einer Neustrukturierung zur Gebührenordnung für die Nutzung städtischer Gebäude und Anlagen auch die Franziskusschule mit einbezogen wird.

Das monatliche Entgelt, das der TV Mesum an die Stadt Rheine zahlt, ist auf die Nutzungsgebühr in voller Höhe anzurechnen.

 

Diese Punkte sind für den TV Mesum nicht verhandelbar!

 

Mit diesem Vorschlag weicht der TV Mesum aus Sicht der Verwaltung von seinem ursprünglichen Angebot über die Mitfinanzierung einer Sporthalle deutlich ab.

 

Ursächlich für den Bau der Sporthalle ist nach wie vor der Wunsch des TV Mesum, über eine weitere Halle in Mesum zu verfügen. Um dem Wunsch des TV Mesum nachzukommen, wurde das hohe finanzielle Engagement der Stadt Rheine in Höhe von ca. 870.000 Euro mit dem Schulstandort Franziskusschule verbunden. Daher muss der TV Mesum - wie ursprünglichen vorgesehen - neben den Investitionskosten - auch die durch seine Nutzung verursachten Betriebskosten tragen, welche sich gegenüber dem Standort Don-Bosco-Schule um ca. 16.600 Euro im Jahr reduzieren.

 

Trägt der TV Mesum die auf seine Nutzung zurückzuführenden Betriebskosten, ist er von einem möglichen zukünftigen Hallenbenutzungsentgelt für den Standort „Franzikusschule“ freizustellen. Diese „Freistellung“ gilt jedoch nicht für die seitens des TV Mesum genutzten Hallen an der Don-Bosco-Schule, der Johannesschule Mesum oder anderen städtischen Sporteinrichtungen.

 

 

4.    Verfahrensvorschlag

 

      Seitens der Stadt werden insgesamt 870.000 Euro für den Hallenneubau gegenüber einem vormals einmaligen Zuschuss in Höhe von 550.000 Euro getragen. Die Stadt engagiert sich somit deutlich höher als zunächst beabsichtigt. Dieses Engagement ist durch die neue Standortwahl und die damit verbundenen Synergien für die Franziskusschule begründet.

 

      Am bisherigen Standort, der Don-Bosco-Schule, erklärte sich der TV Mesum bereit, die Folgekosten für die vereinseigene Halle in Höhe von ca. 48.300 Euro zu tragen (eine mögliche Förderung nach der Sportförderpauschale in Höhe von 11.200 Euro wurde bereits abgezogen). Diese Zusage will der TV Mesum für den Standort Franziskusschule nicht treffen. Vielmehr will der TV Mesum neben der monatlichen Investitionspauschale in Höhe von 18.000 Euro (vgl. Tabelle  Alternativen 1 und 2, Ziffer 3.3 Zinsen 6.750 Euro, Ziffer 3.4 Tilgung 11.250 Euro) keine weiteren Folgekosten übernehmen.

 

      Aus Sicht der Verwaltung sollte der TV Mesum jedoch auch an diesem Standort neben der Investition die Verantwortung für die Bewirtschaftung der Halle übernehmen. Die grundsätzliche Entscheidung für den Hallenbau erfolgte aus dem Begehren des TV Mesum für eine vereinseigene Sporthalle. Der TV Mesum erhält eine Halle, wobei das Baukostenrisiko durch die Stadt getragen wird. Ferner wird die Halle den Anforderungen der VersammlungsstätteVO entsprechen, womit auch anderen Nutzern der Zugang zur Halle ermöglicht wird.

 

      Ferner werden die Folgekosten für den TV Mesum gegenüber dem Standort Don-Bosco-Schule um mehr als 16.000 Euro pro Jahr gesenkt und durch die Stadt übernommen. Die Planung beinhaltet in einer  zweiten Ausbaustufe einen zusätzlichen Gymnastikraum, welcher dem TV-Mesum für Kursangebote zur Verfügung steht. 

 

      Der Verwaltung ist nicht ersichtlich, warum sich die Einnahmesituation des TV Mesum aufgrund der Schulnutzung in der Halle (hierfür wird ein Entgelt entrichtet) derart gravierend verschlechtert, dass keine Betriebskosten(-anteile) am Standort Franziskusschule übernommen werden können. Sollte die Begründung in einem Einnahmeausfall für vereinsexterne Kursangebote bestehen, so ist darauf hinzuweisen, dass

 

a)    ein Gymnastikraum ab dem Jahr 2008/9 für den Gesundheitssport zur Verfügung stehen wird.

 

b)    bisher diese Einnahmen nicht im Finanzierungskonzept des TV Mesum aufgeführt wurden.

 

      Im Sinne der Situation 2 (Vereinssporthalle an der Franziskusschule) wird daher vorgeschlagen, dass zwischen dem TV Mesum und der Stadt Rheine ein Nutzungsvertrag geschlossen wird. Wesentlicher Inhalt des Nutzungsvertrages sollte sein:

 

Ø             Der TV Mesum übernimmt die eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Turnhalle an der Franziskusschule einschließlich der Planung der Belegungszeiten.

 

Ø             Der TV Mesum kann einen Betriebskostenzuschuss auf Grundlage der jeweils gültigen Sportförderrichtlinie der Stadt Rheine beantragen, obwohl er faktisch nicht Eigentümer der Halle ist.

 

Ø             Die Stadt Rheine trägt die Kosten der Bauunterhaltung.

 

Ø             Für den Schulsport ist ein Nutzungsumfang von mindestens 2 Unterrichtsstunden je Schulklasse pro Woche sowie 5 Stunden pro Woche für die offene Ganztagsschule mit dem TV Mesum vertraglich zu vereinbaren. Ferner muss die Halle der Schule für mindestens 5 Ganztagesveranstaltungen (z. B. Schulfest, Theateraufführung, Schulentlassfeier, etc.) zur Verfügung stehen.

 

Ø             Die Stadt Rheine entrichtet für den Schulsport ein Nutzungsentgelt, dessen Höhe zwischen dem TV Mesum und der Verwaltung zu vereinbaren ist.

 

     

5.  Schlussbetrachtung

 

Die Verwaltung ging bei der Erstellung des Beschlussvorschlages davon aus, dass der ursprüngliche politische Wille, dem TV Mesum eine Vereinssporthalle zu ermöglichen, Bestand hat. Die zur Zeit nicht deckungsgleichen Vorstellungen von Verwaltung und TV-Mesum sind von daher in den zuständigen Ausschüssen abzuwägen, zu beraten und zu entscheiden.

 

Die Rahmenbedingungen für den Bau dieser Vereinssporthalle gehen aus den Beschlüssen der politischen Gremien und Erklärungen des TV Mesum hervor. Der städtische Finanzierungsanteil erfolgt aus allgemeinen Finanzmitteln, überwiegend jedoch aus der Sportförderpauschale.

 

Dem Entscheidungsvorschlag zur Problematik der Folgekosten (Betriebskosten) wurde der Anlass des Hallenneubaues (Vereinssporthalle) sowie die seitens des TV Mesum erbrachten Erklärungen zur Finanzierung des Sporthallenneubaues an der Don-Bosco-Schule zugrunde gelegt.

 

     Deutlich herauszuheben ist, dass die vorangestellte Betrachtung der Problemstellung „Hallenbetriebskosten“ aufzeigt, dass

 

·           durch die Vereinsnutzung städtischer Sporthallen Kosten entstehen, die verursachungsgerecht dem Bereich Sportförderung zuzuordnen sind.

 

·           Vereine, welche vereinseigene Sportanlagen betreiben deutlich höhere finanzielle Belastungen tragen, als Vereine, welche städtische Einrichtungen „mitnutzen“.

 

·           Vereine neben den Vereinssportangeboten auch vereinsexterne Gruppen mit Kursangeboten ansprechen und hierdurch Einnahmepotenziale für den Verein erschließen. Diese Kursangebote finden auch in städtischen Sporthallen statt, wobei die Vereine für die Hallen keine Nutzungsentgelte entrichten.

 

Seitens des Fachbereiches 1 wurde bereits signalisiert, dass diese Problemstellung im Herbst zwischen Verwaltung, Politik und Vereinen diskutiert werden soll.

Um zu dokumentieren, dass ohne finanzielle Beteiligung des TV Mesum der Bau einer Vereinssporthalle an der Franziskusschule nicht realisiert worden wäre, wird die Entwicklung der Einschulungsjahrgänge auf der Grundlage der Geburtsstatistik der Franziskus- und Johannesschule Mesum in einer Tabelle dargestellt. Sie zeigt zunächst die vorangegangene und zu erwartende Entwicklung für die beiden Grundschulen auf der Basis einer linearen Fortschreibung der Geburtsjahrgänge. Die Vorausschätzung spiegelt ausschließlich die Jahrgangsstärken wieder und berücksichtigt noch keine weitergehenden Überlegungen.

 

 

 

 

 

 

 

Franziskusschule

Mesum

Jahr

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

 

1. Jahrg.

67

75

73

65

64

55

62

58

46

46

 

Klassen

3

3

3

3

3

2

3

2

2

2

 

Gesamt

268

276

274

274

274

261

246

239

221

212

 

Klassen

12

12

12

12

12

11

11

10

9

9

Johannesschule

Mesum

1. Jahrg.

53

44

55

51

51

41

29

21

24

27

 

Klassen

2

2

2

2

2

2

1

1

1

1

 

Gesamt

215

192

190

202

202

201

172

142

115

101

 

Klassen

9

8

8

8

8

8

7

6

5

4

Don-Bosco-Hauptschule

5. Jahrg.

55

62

59

60

55

55

56

56

50

55

 

Klassen

2

3

3

3

2

2

2

2

2

2

 

Gesamt

373

401

402

407

402

395

383

374

362

357

 

Klassen

15

18

18

18

16

16

16

15

16

15

 

Die Tabelle verdeutlicht, dass die Zahl der einzuschulenden Kinder  in den Grundschulen in Mesum zum Teil dramatisch abnimmt. Auch die Einschulungszahlen der Don-Bosco-Schule nehmen ab dem Jahr 2007 kontinuierlich ab. Bei diesem Sachverhalt wäre es nicht empfehlenswert, eine reine Schulsporthalle an der Franziskusschule zu errichten. Vielmehr wurden die bisherigen Entscheidungen unter der Prämisse der Errichtung einer Vereinssporthalle für den TV Mesum getroffen.

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

  • 1        Folgekostenberechnung Turnhalle Franziskusschule Mesum
  • 2        Schreiben des TV Mesum vom 24.08.06
  • 3        Entwurfsplan