Betreff
Grundräumung des Salinenkanals vom Mühlentörchen bis zum Turbinenhaus an der Saline
Vorlage
004/12
Aktenzeichen
I/5.80 - ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Grundräumung des Salinenkanals zur Kenntnis.

2.      Der Bauausschuss beschließt die Grundräumung in einem Durchgang und beantragt im Rat die erforderlichen Finanzmittel für 2013 bis 2015 mit einer Ermächtigungsgrundlage, damit eine Beauftragung rechtzeitig in 2013 erfolgen kann.

3.      Der Bauausschuss weist alle Kleingärtner, die am Salinenkanal Gärten gepachtet haben, darauf hin, dass die Einbauten aus dem Salinenkanal zurück zu bauen sind und die Böschung sowie ein Streifen von bis zu 1 m Breite, mindestens jedoch 0,5 m Breite entlang der ursprünglichen Böschungsoberkante dauerhaft von Nutzungen und Einbauten frei gehalten werden müssen.

 


Begründung:

Der Salinenkanal hat als Zeugnis historischer Wasserbaukunst eine landschaftsgestaltende Funktion: Er grenzt zusammen mit der Ems die Landschaft um das Kloster Bentlage als die so genannte “Schlaun-Insel” oder auch “Kloster-Insel” ab. Der Kanal ist auf den ca. 2,25 km Länge von seinem Ursprung am Ems-Wehr/Mühlentörchen in der Innenstadt bis zum Turbinenhaus an der Saline zudem durch die Allee des begleitenden Gertrudenweges akzentuiert und strukturiert mit seinen begleitenden Gehölzen erkennbar den Landschaftsraum.

Die Eigentumsverhältnisse am Salinenkanal in seiner Gesamtheit vom Mühlentörchen bis zur Einleitung in die Ems sind nicht einheitlich. In weiten Teilen ist zwar die Stadt Rheine Eigentümerin, in einem Teilbereich jedoch auch eine Erbengemeinschaft aus Hamburg. Von dieser Erbengemeinschaft hat die Stadt allerdings die betroffenen Flurstücke des Salinenkanals über einen Pachtvertrag im Jahre 2002 angepachtet. In diesem Pachtvertrag ist auch die Zuständigkeit für die Unterhaltung geregelt: Zuständig ist die Stadt Rheine.

Der Salinenkanal wird über ein Pumpwerk in Höhe des Mühlentörchens und kleine Regenwasserzuflüsse im Kanalverlauf gespeist. Aus Lärmschutzgründen war die Wasserförderung einige Jahre nachts unterbrochen. Besonders in dieser Zeit lagerten sich Schwebstoffe auf der Gewässersohle ab. Als Folge davon ist der Salinenkanal stark verschlammt und riecht bei warmer Witterung. Die Schlammschicht beträgt 0,55 m bis 0,7 m.
Für das Jahr 2003 war eine Entschlammung bereits einmal vorgesehen. Aufgrund der fehlenden Finanzierung konnte diese Maßnahme nicht durchgeführt werden.

Der Stadtteilbeirat Bentlage, Wadelheim, Wietesch, Schleupe befasst sich seit mehreren Jahren mit der Verbesserung der Situation am und im Salinenkanal und fordert eine Grundräumung. Er hat die anliegenden Kleingartenvereine dazu auch bereits im Sommer 2008 im Nachgang einer Radtour entlang des Salinenkanals angesprochen.

Die Technischen Betriebe Rheine, die Stadt Rheine als Grundeigentümerin, der Bezirksverband der Kleingärtner als Pächter der Kleingartenanlagenflächen und auch die Vorsitzenden der Kleingartenvereine Mühlenkamp und Wiesengrund haben mehrfach schriftlich, in Mitgliederversammlungen und bei Ortsterminen auf die Mitglieder eingewirkt, die Einbauten im Salinenkanal letztendlich bis Ende März 2011 zu entfernen. Einbauten sind alle Bauwerke und Einrichtungen, die in das Profil des Salinenkanals ragen und/oder die Böschungen verändert haben. Bei den Räumungsarbeiten kann auf diese Einbauten keine Rücksicht genommen werden. Schäden daran würden nicht nur nicht ersetzt werden, sondern Räumungsmehraufwand würde den Kleingartenpächtern berechnet werden.

Seit dem Sommer 2008 sind durch die Technischen Betriebe bereits im Rahmen der Unterhaltung folgende Maßnahmen veranlasst bzw. durchgeführt worden:

  • Entlang des Salinenkanals haben Gehölzarbeiten statt gefunden.
  • Der Einlauf von der Ems wurde vom Wasser- und Schifffahrtsamt frei gebaggert.
  • Der Zulaufkanal von der Ems wurde von der TBR - Entwässerung frei gespült und die Leitung instand gesetzt.
  • Die Fördereinrichtung an der Rieselwand am Mühlentörchen wurde generalüberholt und so geschaltet, dass nunmehr der Salinenkanal 24 Stunden lang mit Wasser beschickt wird. Zur Geräuschminderung werden nur noch etwa 20 % der Wassermenge über die Rieselwand geschickt. Ca. 80 % werden über einen neuen Zulauf direkt in den Salinenkanal gegeben. Als Ergebnis ist eine gleichmäßige Wasserführung im Salinenkanal festzustellen.
  • Das Wehr am Turbinenhaus wurde unter denkmalschützerischen Gesichtspunkten repariert.
  • Zahlreiche Gespräche und Ortstermine mit den betroffenen Kleingärtnern wurden geführt, um den Umfang und die Erfordernis des Rückbaus zu verdeutlichen. 
    Ein Teil der Einbauten wurden seitdem entfernt. Einige Kleingärtner scheinen abzuwarten, ob der Rückbau erforderlich wird.

Die jetzt beabsichtigte Grundräumung geht weit über eine normale Gewässerunterhaltung hinaus. Nur so können die 55 cm bis 70 cm hohen Schlammablagerungen aus dem Salinenkanal entfernt werden.

Danach wird eine regelmäßige maschinelle Räumung des Salinenkanals wie bei vielen anderen Gewässern in Rheine erfolgen. Die Probleme der Ablagerung und des dadurch entstehenden Geruchs werden so vermieden. Als Termin für eine regelmäßige Räumung bietet sich die erste Dezemberhälfte an, da üblicherweise bis Anfang Dezember in allen Unterhaltungsverbänden die Gewässerräumung abgeschlossen ist.                   
Die Folgeräumungen können auch abschnittsweise erfolgen, so dass in jedem Jahr beispielsweise nur einer von mehreren Abschnitten geräumt wird. Der jährliche Folgeaufwand dürfte dann ca. 5.000 € bis 7.000 € betragen.

Für die Unterhaltung sind nach der Satzung die TBR zuständig, während die Grundräumung (Ausbau) der Stadt zugeordnet wird.

Der Bauausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 17.09.2009 die Ausführungen zur Grundräumung des Salinenkanals zur Kenntnis genommen und die Kleingärtner, die am Salinenkanal Gärten gepachtet haben, aufgefordert die Einbauten aus dem Salinenkanal zurück zu bauen und die Böschung sowie einen Streifen von 1 m Breite entlang der ursprünglichen Böschungsoberkante dauerhaft frei zu halten.                                       
Seitens der Mitglieder des Bauausschusses wurde die Durchführung der Maßnahme begrüßt. Es wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Räumungsarbeiten zu einem für die dort angesiedelte Vegetation und für den Tierbestand möglichst günstigen Zeitpunkt durchzuführen. Seitens der Verwaltung sei zu prüfen, ob eine Beantragung von Fördermitteln für diese Maßnahme möglich ist.

Für eine Grundräumung eines Gewässers gibt es keine Zuschüsse. Eine Refinanzierung durch die Abwassergebühr ist auch nicht zulässig, weil der Salinenkanal nicht zur kostenrechnenden Einrichtung „Stadtentwässerung“ gehört.

In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde sollen die Räumarbeiten im Herbst erfolgen. Fische und andere Wasserlebewesen können mit Unterstützung eines Sportanglervereins umgesetzt werden. Der Schlammaushub aus dem Salinenkanal soll bei der Grundräumung an zentraler Stelle - vorgesehen ist der Bereich der ehemaligen Zentralkläranlage zwischen Gertrudenweg und Bentlager Weg - abgelegt werden, um ihn zunächst entwässern zu lassen und nach Absiebung möglichst landbaulich zu verwerten. Die Räumarbeiten können überwiegend von der öffentlichen Verkehrsfläche her ausgeführt werden. Der Gertrudenweg wird für die Schlammtransporte gesperrt werden.

Für die Grundräumung mittels Bagger ist ein Zeitaufwand von ca. 3-4 Wochen anzusetzen. Der Abschnitt gegenüber der ehemaligen Kläranlage Gertrudenweg ist dabei unberücksichtigt. Hier kann die Räumung nur vom Kanalbett aus erfolgen.

Eine Übersicht über den möglichen Aufwand bei Durchführung der Arbeiten in einem Durchgang oder in fünf Abschnitten ist nachstehend aufgelistet. Der Aufwand bei abschnittsweiser Umsetzung der Schlammräumung bedeutet mehrmalige Baustelleneinrichtung, mehrmalige Schlammtrocknung und längere (mehrjährige) Nutzung von Flächen.

Der einmalige Beseitigungsaufwand für das Räumgut kann nicht exakt beziffert werden. Sofern eine landbauliche Verwertung möglich ist, sollten ca. 20.000 € ausreichen. Bei einer Entsorgung würden weitere Kosten in Höhe von ca. 20.000 € entstehen.

BESCHREIBUNG DER ARBEITEN

AUFWAND BEI UMSETZUNG IN FÜNF ABSCHNITTEN

AUFWAND BEI UMSETZUNG IN EINEM DURCHGANG

Grundräumung/Entschlammung

125.000 €

65.000 €

Herrichtung der Ablagerungsfläche und Schlammtransport dahin

20.000 €

10.000 €

Absiebung des ausgebluteten Schlammes und landbauliche Verwertung

18.000 €

9.000 €

Entsorgung des Siebgutes/Abfalls

2.000 €

1.000 €

Entsorgung des Schlammes, wenn landbauliche Verwertung nicht möglich

25.000 €

20.000 €

Summe bei landbaulicher Verwertung:

Summe bei Schlammentsorgung:

 

165.000 €

190.000€

 

85.000 €

105.000 €

Aus Kostengründen soll die Grundräumung in einem Durchgang im Spätherbst 2013 ausgeführt werden. Die mit der Unteren Landschaftsbehörde besprochene Nutzung der Grünfläche zwischen Gertrudenweg und Bentlager Weg zur Schlammentwässerung kann dann zum Sommer 2014 wieder beendet werden.

 

Finanzierung:

Mittel für die Grundräumung des Salinenkanals in einem Durchgang sind in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 jeweils in Höhe eines Drittels der Gesamtkosten bereit zu stellen. Damit die Arbeiten Ende 2013 schon beginnen können, ist eine rechtzeitige Ausschreibung und Vergabe zu ermöglichen.