Betreff
Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen - Mittelverwendung 2012 - 2013
Vorlage
257/12/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss beschließt, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 102.000,00 € auf der Grundlage der durch die Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ erstellten Prioritätenliste wie folgt einzusetzen:

a) „Investitionsmaßnahmen barrierefreie Schule“                         bis 87.000,00 €
b) Hebebühne für Menschen mit Behinderung                                   15.000,00 €

 


Begründung:

 

a) „Investitionsmaßnahmen barrierefreie Schule“

 

Auf die Vorlage 257/12 für den Sozialausschuss am 19. Juni 2012 und die dazugehörige Niederschrift (Punkt 1 a) wird verwiesen.

 

Der Sozialausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 19. Juni 2012 die Beschlussfassung zu Punkt 1 a vertagt und die Verwaltung beauftragt, die Vorlage zu konkretisieren.

 

Es hat zwischenzeitlich eine Begehung aller städtischen Schulen unter dem Aspekt der Barrierefreiheit (§ 4 Landesgleichstellungsgesetz) mit Fachkräften der Fachbereiche 1, Bildung, Kultur und Sport, 2,  Jugend, Familie und Soziales, und 5,  Planen und Bauen, stattgefunden.

 

Bei dieser Begehung wurde festgestellt, dass einige Schulen vom baulichen Zustand ungeeignet  für mobilitätsbeeinträchtigte Schüler(innen) sind – Barrierefreiheit nur mit sehr hohen Investitionen erreichbar –. Das heißt allerdings nicht, dass Schüler(innen) mit Sinnesbehinderungen diese Schule nicht besuchen könnten, wenn eine entsprechende Ausstattung eingesetzt würde.

 

Bei der Überprüfung wurden u. a. folgende Bedarfe/Einschränkungen/Hindernisse festgestellt:

 

  • Behinderten-WC´s
    Im Grundschulbereich verfügen 9 Schulgebäude von 18 Schulengebäuden über ein Behinderten-WC. Alle weiteren Schultypen verfügen ebenfalls über ein Behinderten-WC.
    Das heißt, 9 städtische Schulgebäude haben kein Behinderten-WC. Dazu gehören folgende Schulen: Bodelschwinghschule, Canisiusschule – Nebengebäude Josefschule Rodde, Edith-Stein-Schule, Gertrudenschule, Kardinal-von-Galen-Schule, Ludgerusschule Schotthock, Ludgerusschule Schotthock – Ne­bengebäude Antoniusschule, Südeschschule, Südeschschule – Nebengebäude Konradschule

 

  • Eingangsbereiche

    Von 28 städtischen Schulgebäuden sind derzeit 13 Schulgebäude barrierefrei zugänglich. Darüber hinaus könnte in weiteren Schulgebäuden ein barrierefreier oder schwellenfreier Zugang eröffnet werden, wenn die teilweise vorhandenen schwellenfreien Nebeneingänge geöffnet wären oder über ein Meldesystem (z. B. Klingel- und/oder Sprechanlagen) der Zugang ermöglicht würde. Außerdem wäre noch im Einzelfall zu prüfen, ob aufgrund der schwergängigen Türen Türdrücker benötigt werden.

 

  • Rampen

    Weiterhin wurde deutlich, dass an 2 Schulen zwingend Rampen für die Nutzung der Schule im Rahmen von Barrierefreiheit notwendig sind (Annetteschule und Gertrudenschule).

 

Für die Fürstenberg-Realschule ist festzustellen, dass die geplanten Um- und Erweiterungsmaßnahmen zurückgestellt wurden, um die Entscheidungen über die Schullandschaft in Rheine abzuwarten. Im derzeitigen Zustand ist die Fürstenberg-Real­schule nicht umfänglich barrierefrei (z. B. fehlende Aufzuganlage, barrierefreie Zugänge fehlen).

 

Mit der für das Haushaltsjahr 2012 vorgeschlagenen Verwendung der im Vermögenshaushalt stehenden Haushaltsmittel für das Projekt „Investitionsmaßnahmen barrierefreie Schule – Ausbau für einen inklusiven Unterricht“ in Höhe von 87.000,00 € könnten erste notwendige bauliche und technische Maßnahmen (s. o.) realisiert werden.

 

 

b) Hebebühne für Menschen mit Behinderung

 

Auf die Vorlage 257/12 für den Sozialausschuss am 19. Juni 2012 und die dazugehörige Niederschrift (Punkt 1 b) wird verwiesen.

 

Der Sozialausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 19. Juni 2012 grundsätzlich die Anschaffung einer Hebebühne für Menschen mit Behinderung begrüßt. Allerdings bestand der Wunsch, dass verschiedene Fragestellungen vor der endgültigen Beschlussfassung abgeklärt sein sollten. Die aufgeworfenen Fragen konnten zwischenzeitlich fachbereichsübergreifend abgearbeitet werden. Es ergeben sich daraus folgende Resultate:

 

Frage 1: Wo kann die Hebebühne stationiert werden?

Die Hebebühne kann in der Kopernikusschule gelagert werden. Die Schulleitung begrüßt die Anschaffung, damit am Standort Rheine ein Stück Barrierefreiheit besser umgesetzt werden kann. In den letzten Jahren gab es 2 Rollstuhlfahrer am Kopernikus-Gymnasium. Die dortige Bühne ist 101 cm hoch und mit der Hebebühne barrierefrei zu erreichen.

 

Fragen 2 – 4: Wer betreibt die Hebebühne? Wie soll das System der Ausleihe funktionieren? Soll eine Gebühr für das Ausleihen erhoben werden?

Der Sportservice wird in Zusammenarbeit mit den Hausmeistern des Kopernikus-Gymnasiums die Ausleihe koordinieren. Die Vereine können sich beim Sportservice melden und erhalten dann einen entsprechenden Leihvertrag mit allen wichtigen Konditionen. Der Entwurf des Leihvertrages wurde mit der Rechtsabteilung abgestimmt. Als Ausleihgebühr pro Veranstaltung ist ein Betrag von 30,00 € vorgesehen.

 

Fragen 5 – 6: Gibt es Folgekosten/laufende Kosten? Wer wartet die Hebebühne?

Die Hebebühne sollte einmal jährlich gewartet werden. Der Wartungspreis beträgt 325,00 € inklusive An- und Abfahrt, Arbeitslohn, Mehrwertsteuer und Kleinteile. Weitere laufende Kosten sind nicht zu erwarten. Die Wartungskosten von jährlich 325,00 € werden aus dem Budget 2210 finanziert.

 

Fragen 7 – 8: Muss die Hebebühne versichert werden? Besteht eine Verkehrssicherungspflicht?

Nach Auskunft unserer Rechtsabteilung ist eine gesonderte Versicherung der Hebebühne durch die Stadt Rheine nicht notwendig. Die Verkehrssicherungspflicht wird im Rahmen des Leihvertrages für die Dauer des Leihverhältnisses in vollem Umfang auf den Ausleiher übertragen. Der Ausleiher wird durch den Vertrag verpflichtet, alle Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, jegliche Gefährdung Dritter durch den Transport und die Inbetriebnahme der Hebebühne auszuschließen.

Soweit die Bedienung durch städtische Mitarbeiter erfolgt, greift die bestehende städtische Versicherung.

 

Weitere Erläuterungen:

Die Bühne der Kopernikushalle ist 101 cm hoch. Die Bühnenelemente der Technischen Betriebe sind bis zu 100 cm hoch. Um eine optimale Handhabung der Hebebühne sicherzustellen, plant die Verwaltung, vor Kauf der Hebebühne ein Gerät zur Erprobung zu bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten werden beim Abschluss des Kaufvertrages mit dem Kaufpreis verrechnet.

 

Der Bitte an die Verwaltung, die Verwendung der Mittel für das barrierefreie Bauen darzulegen, wird mit der beiliegenden Aufstellung nachgekommen (Anlage 1).

 


Anlagen:

 

Aufstellung Mittelverwendung behindertengerechtes und barrierefreies Bauen 2005 bis 2011