Betreff
Vertrag mit dem Diakonischen Betreuungsverein ab dem 01. 01. 2013
Vorlage
409/12
Aktenzeichen
II - 2/10 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Betreuungsverein ab dem 01. 01. 2013 den als Anlage beigefügten Vertrag zu schließen.


Begründung:

 

I.       Aktuelles

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde mit der Vorlage Nr. 268/12 darüber informiert, dass die Verwaltung zur Fristwahrung den bestehenden Vertrag (siehe Anlage 1)mit dem Diakonischen Betreuungsverein für den Bereich der Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben im Betreuungsrecht zum 31. 12. 2012 gekündigt hat. Die Kündigung war auszusprechen, weil die im Febr. 2012 aufgenommenen Vertragsverhandlungen nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten.

 

Zum Hintergrund der Kündigung ist zu sagen, dass der Kreis Steinfurt als Betreuungsstelle für die übrigen Kommunen im Kreisgebiet die bestehenden Verträge mit den Betreuungsvereinen bereits im vergangenen Jahr neu verhandelt hat.

 

Die Verwaltung verfolgt das Ziel, den Vertrag mit dem Diakonischen Betreuungsverein für seine Aktivitäten auf dem Gebiet der Stadt Rheine denen im Kreisgebiet Steinfurt anzugleichen( siehe Anlage 2). Gleichzeitig wird damit eine Reduzierung der finanziellen Förderung angestrebt.

 

Sowohl vor als auch nach der ausgesprochenen Kündigung haben Gespräche und Schriftwechsel mit dem Geschäftsführer des Diakonischen Betreuungsvereins stattgefunden.

 

Die von der Verwaltung beabsichtigte Zuschusskürzung fand nicht die uneingeschränkte Zustimmung des Betreuungsvereins. Vielmehr wurde auf Angebotseinschränkungen hingewiesen. Um diese Angebotseinschränkungen zu minimieren bzw. gänzlich auszuschließen, hat der Diakonische Betreuungsverein einen Projektantrag gestellt. Hiermit wird das Ziel verfolgt freiwillige Leistungen zugunsten der ehrenamtlichen Betreuer vorzuhalten. Auf den als Anlage 3 beigefügten Schriftsatz des Betreuungsvereins vom 10. Oktober 2012 wird verwiesen. Bei dem Angebot des Betreuungsvereins handelt es sich aus der Sicht der ehrenamtliche Betreuer um einen sinnvollen und praktikablen Lösungsansatz im Sinne aller Beteiligten. Eine positiven Entscheidung im Sinne des Projektantrages würde auch zu einer zusätzlichen Anerkennung für die im Bereich des Betreuungsrechts tätigen Ehrenamtlichen führen. Das ehrenamtliche Engagement würde eine Stärkung und Anerkennung finden. Es handelt sich jedoch ausdrücklich um eine freiwillige Leistung, zu deren Erfüllung es keinen gesetzlichen Auftrag für die Kommune gibt. 

 

Unter Berücksichtigung der nach wie vor angespannten Haushaltssituation der Stadt Rheine sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage, einen Finanzierungsvorschlag für eine freiwillige Leistung im Sinne des Projektantrages zu unterbreiten.

 

 

II.     Finanzielle Förderung der Betreuungsvereine im Kreis Steinfurt

 

Aus den Vertragsverhandlungen zwischen dem Kreis Steinfurt und den dort tätigen Betreuungsvereinen sind folgende Eckwerte zu nennen:

 

Die Betreuungsstelle des Kreises Steinfurt ist zuständig für alle Kommunen innerhalb des Kreises mit Ausnahme der Stadt Rheine. Die Begründung hierfür liegt darin, dass alle kreisfreien Städte, Kreise und große kreisangehörige Kommunen eine Betreuungsstelle vorzuhalten haben. Große kreisangehörige Kommune ist man dann, wenn die Einwohnerzahl größer 60.000 ist. Dies trifft auf Rheine zu.

 

 

Der Kreis Steinfurt hat eine Einwohnerzahl nach dem Stand

vom 31. 12. 2010 von insgesamt                                                           443.357

Rheine hatte zum gleichen Stichtag eine Einwohnerzahl von                        76.530

 

Die um Rheine bereinigte Einwohnerzahl des Kreises Steinfurt

beträgt somit                                                                                         366.827

 

Für die Aufgabenwahrnehmung durch die Betreuungsvereine

zahlt der Kreis Steinfurt im Jahre 2012 34.300,00 €.

 

Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl von 366.827

wendet der Kreis Steinfurt für diesen Aufgabenbereich                             0,0935 €

pro Einwohner auf.

 

Überträgt man diese Förderung auf die Stadt Rheine, so

wäre unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl von

76.530 eine finanzielle Förderung in Höhe von                                     7.155,56 €

angezeigt.

 

Auf dieser Basis wurde das vorliegende Vertragswerk für den Diakonischen Betreuungsverein, der in Rheine agiert, aufgebaut. Im Detail wurden Rundungen vorgenommen, die damit gegründet werden, dass einerseits die Betreuungsvereine innerhalb des Kreisgebietes eine größere Fläche zu versorgen haben und andererseits für die Wahrnehmung der einzelnen Module aus den Anlagen zum Vertragswerk die Vorhaltung einer Minimalstundenzahl erfordert.

 

An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Diakonische Betreuungsverein in seinem Schreiben vom 18. 10. 2012 auf Seite 2 im 1. Absatz klar signalisiert hat, dass er die Arbeit auch nach den 01. 01. 2013 zu den veränderten Bedingungen weiterführen will.

 

 

III.    Ausblick

 

Das Betreuungsrecht ist aktuell bundesweit in der politischen Diskussion. Ebenso wird angenommen, dass es zu Veränderungen im Bereich der Aufgaben der Betreuungsbehörden kommen wird. Über deren Ausmaße kann momentan noch keine Aussage getroffen werden.

 

Hier sollte zunächst abgewartet werden, wie die zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen im

 

  • Bürgerlichen Gesetzbuch und den ergänzenden Einzelgesetzen
  • Landesbetreuungsgesetz NRW und dem
  • Betreuungsbehördengesetz

 

geregelt werden. Die Veränderungen werden wohl erst im Laufe des Jahres 2013 abschließend beraten und verkündet. Dies sollte man dann zum Anlass nehmen, über eine Veränderung des übertragenen Aufgabenkataloges mit dem Betreuungsverein in eine neue Diskussion einzusteigen.

 

 

 


Anlagen:

  1. „Altvertrag“
  2. Entwurf des neuen Vertrages
  3. Anschreiben Diakonischer Betreuungsverein