Betreff
Stellenausweitung im Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB XII
Vorlage
419/12
Aktenzeichen
II-2-FBL
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sozialausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales beabsichtigt, im Stellenplan 2013 für die Leistungsgewährung nach dem SGB XII eine zusätzliche 0,5 Stelle einzurichten.

 


Begründung:

 

Seit der Einführung des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) im Rahmen der Hartz IV-Reform wurde der Sozialausschuss regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen informiert (Vorlagen 213/08, 260/10 und 274/11). In dieser Vorlage wird die Notwendigkeit einer Stellenausweitung dargestellt.

 

Leistungen nach dem SGB XII erhalten Personen, die aufgrund des Alters oder bei Erwerbsminderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften sicher zu stellen. Im Gegensatz zum SGB II gibt es beim Personenkreis der über 65-jährigen bzw. bei Personen mit ärztlich festgestellter voller Erwerbsminderung keine Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung. Sobald die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für den SGB XII-Leistungsbezug vorliegen, handelt es sich in der Regel um einen dauerhaften Leistungsfall bis zum Lebensende. Im Rahmen des Fallmanagements wird versucht, die persönlichen Lebenssituationen so weit zu verbessern bzw. zu stabilisieren, dass weitere Hilfen nicht oder nicht sofort notwendig werden und damit weitere finanzielle Belastungen vermieden werden (z. B. zusätzliche Hilfe zu Pflege bzw. stationäre Heimunterbringung).

 

Die Gründe für die Fallzahlsteigerungen sind in den o. g. Vorlagen eingehend erläutert worden. Seit der Einführung des SGB XII am 01.01.2005 stellt sich die Fallzahlentwicklung wie folgt dar:

 

 

 

Mit Stand vom 22.10.2012 befinden sich insgesamt 1.133 Personen in 1.006 Bedarfsgemeinschaften im Hilfebezug.

 

Im Gegensatz zum SGB II, wo die Fallzahlen je nach Konjunkturlage steigen oder sinken, ist das SGB XII aufgrund der demographischen Entwicklung von stetig steigenden Fallzahlen geprägt.

 

Diese stetig steigenden Fallzahlen erfordern einen höheren Personaleinsatz.

 

Die Fallzahlbemessung je Sachbearbeiter ist bereits im Rahmen der Aufhebung des kw-Vermerkes für die Stelle 2246 „Leistungsgewährung nach dem SGB XII“ im Fachbereich 2 in der Vorlage 212/11 erörtert worden. Danach hat sich die Arbeitsgruppe „Organisationsuntersuchung“, bestehend aus den Controllern aller 6 Fachbereiche unter Moderation des Fachbereichs „Interner Service“, ausführlich mit der Stellenbemessung beschäftigt. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass eine Stellenbemessung von 170 Fällen pro Stelle angemessen ist. Dieser Wert wurde aus der vom Kreis Steinfurt vorgegebenen Stellenbemessung für das SGB II i. H. v. 114 Fällen/Stelle abgeleitet. Bei der Betrachtung der Unterschiede zwischen den beiden Aufgaben ergab sich eine um 50 % höhere Fallbemessung im SGB XII.

 

In der derzeitigen Situation werden 1.006 Fälle mit 5,45 Stellenanteilen bearbeitet. Um auf die vorgegebene Fallzahlbelastung von 170 Fällen pro Sachbearbeiter zu kommen fehlen:

 

    1.006  Fälle insgesamt

:  170     Fälle pro Sachbearbeiter

= 5,92    notwendige Stellenanteile

 

-  5,45    vorhandene Stellenanteile

= 0,47    fehlende Stellenanteile

 

Fazit:

 

Angesichts der bereits jetzt fehlenden Stellenanteile ist eine Stellenausweitung um 0,5 Stellen unbedingt erforderlich um eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung sicher zu stellen.