Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den nachstehend aufgeführten Zeit-
und Themenplan für die Weiterentwicklung des kommunalen Kinder- und
Jugendförderplanes der Stadt Rheine.
Begründung:
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 auf Empfehlung des
Unterausschusses beschlossen, den nächsten Kinder- und Jugendförderplan unter
aktiver Beteiligung der Akteure der Kinder- und Jugendarbeit vorzubereiten.
Die Verwaltung hat dem Unterausschuss in
seiner Sitzung am 1. Oktober den nachstehend aufgeführten Verfahrensvorschlag
vorgelegt. Die Ausschussmitglieder haben den Vorschlag der Verwaltung zur
Verfahrensweise zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird daher in Kooperation mit dem
Beteiligte aus diesen Vorberatungen werden dann zur Sitzung des Unterausschusses „Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertagesstätten“ eingeladen, in der die jeweilige Thematik beraten wird.
Die Verwaltung
schlägt folgende Themen- und Zeitplanung vor:
2012
- Richtlinien –erste Lesung
- Jugendarbeit und Schule
2013
- Jugendschutz
- Jugendsozialarbeit
- Jugendverbandsarbeit
- Richtlinien der Jugendarbeit
2014
- Konzepte offene Jugendarbeit
- Ergebnisse der Jugendbefragung
- Strukturförderung (Betriebskosten, JFD
Stadtjugendring etc.)
- Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss
Im Schwerpunkt der
Beratung stehen die vier Handlungsfelder Jugendverbandsarbeit, Offene
Jugendarbeit, Jugendschutz und Jugendsozialarbeit, in deren Kontext die im
Förderplan genannten Querschnittsaufgaben und Themenfelder beraten werden
sollen.
In der zweiten
Jahreshälfte 2013 soll wieder eine Jugendbefragung durchgeführt werden, die
dann im Vergleich mit der ersten Befragung auch
Die Querschnittsaufgabe
„Jugendarbeit und Schule“ soll wegen der aktuellen Entwicklung der
Schullandschaft und ihren Auswirkungen auf den gesamten Bereich der Kinder- und
Jugendarbeit als eigenständiges Thema behandelt werden.
Auch die Richtlinien
der Jugendarbeit sollen in der zweiten Jahreshälfte 2013 abschließend beraten
werden, sodass sie zum 1.1.2014 in Kraft treten können.