Betreff
Umsetzung Kinderschutz in der Jugendarbeit
Vorlage
424/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen aus dem Unterausschuss „Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertagesstätten“ zu Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Der Unterausschuss „Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertagesstätten“ hat in seiner Sitzung am 1.10.2012 ausführlich über mögliche Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes beraten.  

 

Für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit wird es darum gehen, gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendarbeit die Angebote der Vereine auf mögliche Gefährdungssituationen zu überprüfen um zu vereinbaren, für welchen Personenkreis ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnisse unerlässlich ist.

 

Wichtiges Ziel der Vereinbarungen wird es ein, den Vereinen und Verbänden die notwendige Unterstützung zu geben, in eigener Verantwortung  Gefährdungssituationen zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und größtmögliche Rechtssicherheit zu erlangen.

 

Es wird daher in den Gesprächen mit den Trägern der freien Jugendarbeit darum gehen, welche konkreten Situationen nach

 

  • Art
  • Intensität
  • Dauer des Kontakts

 

eine Gefährdungssituation darstellen, für die dem Träger ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Aktivitäten insbesondere auf folgende Kriterien hin zu prüfen:

 

  • Veranstaltungen mit Übernachtung
  • Persönliche Kontakte und Beziehungen zwischen Betreuern und Kindern und Jugendlichen über einen langen Zeitraum.
  • Abhängigkeit in hierarchischen Strukturen
  • Regelmäßige wiederkehrende Kontakte
  • Besondere Betreuungssituationen im Sport

 

In den anstehenden Gesprächen mit den Trägern der Jugendarbeit soll es in erster Linie darum gehen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die notwendige Unterstützung zu geben, damit sie in die Lage versetzt werden, problematische Situation zu erkennen und richtig zu handeln.