Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen aus dem Unterausschuss
„Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertagesstätten“ zu Kenntnis.
Begründung:
Der Unterausschuss „Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertagesstätten“ hat in seiner Sitzung am 1.10.2012 ausführlich über mögliche Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes beraten.
Für den
Bereich der Kinder- und Jugendarbeit wird es darum gehen, gemeinsam mit den
Trägern der freien Jugendarbeit die Angebote der Vereine auf mögliche Gefährdungssituationen
zu überprüfen um zu vereinbaren, für welchen Personenkreis ein erweitertes
polizeiliches Führungszeugnisse unerlässlich ist.
Wichtiges Ziel
der Vereinbarungen wird es ein, den Vereinen und Verbänden die notwendige
Unterstützung zu geben, in eigener Verantwortung Gefährdungssituationen zu erkennen und die
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und größtmögliche Rechtssicherheit zu
erlangen.
Es wird daher
in den Gesprächen mit den Trägern der freien Jugendarbeit darum gehen, welche
konkreten Situationen nach
- Art
- Intensität
- Dauer des Kontakts
eine Gefährdungssituation darstellen, für die
dem Träger ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die Aktivitäten
insbesondere auf folgende Kriterien hin zu prüfen:
- Veranstaltungen mit Übernachtung
- Persönliche Kontakte und Beziehungen zwischen Betreuern und
Kindern und Jugendlichen über einen langen Zeitraum.
- Abhängigkeit in hierarchischen
Strukturen
- Regelmäßige wiederkehrende Kontakte
- Besondere Betreuungssituationen im
Sport
In den anstehenden Gesprächen mit den Trägern der Jugendarbeit soll es
in erster Linie darum gehen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die
notwendige Unterstützung zu geben, damit sie in die Lage versetzt werden,
problematische Situation zu erkennen und richtig zu handeln.