Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Vertrag mit den Jugend- und Familiendienst ab dem Haushaltsjahr 2013 auf der Basis des als Anlage beigefügten Vertragsentwurfs neu zu vereinbaren.
Begründung:
Die Verwaltung hat den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 27. September 2012 über die Entwicklung des Jugend- und Familiendienstes und über Details und Hintergründe der bisherigen Förderstruktur informiert.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen überarbeiteten Vertragsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
Als Anlage 1 ist der bestehende Vertrag, als Anlage 2 der Wortlaut des künftigen Vertrages beigefügt.
Im Folgenden werden zur besseren Übersichtlichkeit die Veränderungen im Vertragstext dargestellt und erläutert.
§ 2 Vertragliche
Leistungen
Bisherige Formulierung in Absatz 2 „Jugendarbeit“
„Angebot und Durchführung von Ferienprogrammen für Kinder und Jugendliche nach den jeweils aktuellen Erfordernissen, insbesondere Programme des Kinderferienparadieses und der Stadtranderholung“
Neue Formulierung:
„Angebote der Jugendarbeit (§11) in den Bereichen:
- Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche nach den jeweils aktuellen Erfordernissen, insbesondere Angebote des Kinderferienparadieses und der Stadtranderholung
- Bildungsveranstaltungen für Jugendliche
- Fortbildungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit
- Kinderkulturangebote
- Angebote des Präventionsprogramms „Medeto“ in Kooperation von Jugendarbeit und Schule
- Angebote im Bereich „Partizipation“
- Themenorientierte Projektwochen mit Kindern und Jugendlichen
Erläuterung:
Die Erweiterung des Aufgabenkataloges hat sich durch die Entwicklung der Angebotspalette des Vereins im Bereich Jugendarbeit ergeben. Sie gibt daher den aktuellen Stand und das Leistungsspektrum detailliert wieder.
§ 3 Personal
Bisherige
Formulierung:
„Für die in § 2 genannten Aufgaben werden folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert:
Leiter der Bildungsstätte mit voller Arbeitszeit (Höchstgrenze der Förderung ist die Einstufung nach BAT III, Fallgruppe 7 incl. Zusatzversorgung)
Eine pädagogische Mitarbeiterin /einen pädagogischen Mitarbeiter für den Bereich Jugendarbeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. (Höchstgrenze für die Förderung ist die Einstufung nach BAT IV b Fallgruppe 16 incl. Zusatzversorgung.
Die Fachkräfte müssen eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung haben und für die in § 2 genannten Aufgaben eingesetzt werden.“
Neue Formulierung:
„Der Jugend- und Familiendienst verpflichtet sich, für die Erledigung der in § 23 genannten Aufgaben Fachpersonal mit einer abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung, in der Regel Dipl. Sozialpädagogen / Bachelor of Arts oder vergleichbare Berufe, einzusetzen. Die Förderung bezieht sich auf folgenden Stellenumfang:
- 1 Stelle im Bereich Bildungsstätte mit der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten nach TVöD.
- 1 Stelle im Bereich Jugendarbeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden.“
Erläuterung:
Im bisherigen Vertrag war die Förderung des Leiters der Bildungsstätte nach
BAT III als Folge eines vorangegangenen JHA-Beschlusses, den Leiter der Bildungsstätte auch in seiner Funktion als Geschäftsführer des Jugend- und Familiendienstes mit der Drogenberatungsstelle gleichzustellen, angepasst worden.
§ 4 Zuschüsse/Finanzierung
Bisherige
Formulierung:
- Die Stadt Rheine stellt dem Träger Räume im Gebäude Wadelheimer Chaussee mietfrei zur Verfügung.
- Die Stadt Rheine gewährt eine jährliche Beihilfe in Höhe von 40.375 € zu den allgemeinen Betriebskosten.
- Die Stadt Rheine gewährt eine jährliche Beihilfe für zusätzliche Unterrichtsstunden der Bildungsstätte bis zur Höhe von 11.400 €
- Die Stadt Rheine gewährt einen jährlichen Zuschuss zu den Personalkosten
Hierbei sind die faktischen Personalkosten der jeweils eingestellten Personen
zugrunde zu legen. Der Zuschuss beträgt 94 % der anerkannten Kosten.
Neue Formulierung:
- Die Stadt Rheine stellt dem Träger Räume im Gebäude Wadelheimer Chaussee mietfrei zur Verfügung.
- Die Stadt Rheine gewährt eine jährliche Beihilfe für zusätzliche Unterrichtsstunden der Bildungsstätte bis zur Höhe von 11.400 €.
- Die Stadt Rheine gewährt eine jährliche Beihilfe in Höhe von 28.758 € zu den allgemeinen Betriebskosten.
- Die Stadt Rheine gewährt einen jährlichen Sachkostenzuschuss in Höhe von 5.165 € für den Bereich Jugendarbeit.
- Die Stadt Rheine gewährt dem Jugend- und Familiendienst einen Personalkostenzuschuss auf der Basis des TVöD für folgende Stellen:
- Die Leiterin/den Leiter der Bildungsstätte mit der tariflichen Einstufung Entgeltgruppe SuE 15 TVöD (vormals BAT IV a) als Vollzeitstelle.
- Personalkosten für den Bereich Jugendarbeit mit der tariflichen Einstufung Entgeltgruppe SuE 12 TVöD (vormals BAT IV b) mit einem Umfang von 30 Stunden pro Woche.
Der Personalkostenzuschuss beträgt 97 % der Personalkosten, maximal 84.000 €.
Erläuterung:
Das Gebäude Wadelheimer Chaussee 195 steht dem Verein mietfrei zur Verfügung.
Die fiktiven Mietkosten werden mit einem Betrag in Höhe von 10.430 €
ausgewiesen und im Wege der internen Verrechnung gebucht.
Der Jugend- und Familiendienst erhält damit eine vergleichbare Förderung wie der Stadtjugendring, der ebenfalls einen Mietkostenzuschuss in voller Höhe einschließlich der Mietnebenkosten erhält.
Die Position 2: „zusätzliche Unterrichtsstunden“ wurde
nach der Umstellung der Landesförderung eingefügt: Der Landeszuschuss zu den
Personalkosten wurde um diesen Betrag erhöht, der Zuschuss zu den
Unterrichtsstunden im gleichen Umfang gesenkt. Im Ergebnis veränderte sich das
Volumen der städtischen Förderung nicht.
Der Betriebskostenzuschuss wurde, wie in der Vorlage zur Sitzung am 27.09.2012 näher erläutert, zur Gleichbehandlung mit der Familienbildungsstätte angepasst.
Für den Bereich Jugendarbeit wird vorgeschlagen, dem JFD einen Sachkostenzuschuss analog der Förderung des Stadtjugendringes zu gewähren. Siehe Vorlage zur Sitzung am 27.09.2012.
Der Personalkostenzuschuss schließt nach dem geltenden Vertrag die Personalkosten des Geschäftsführers des Vereins ein. Seit dem Jahr 2009 wurde als Reaktion auf die Entwicklung des Vereins, insbesondere im Bereich der Schulbetreuung, mit dem Jugend- und Familiendienst im Vorgriff auf eine Vertragsänderung vereinbart, den im Budget eingeplanten Ansatz von 85.700 € als Maximalbetrag zu gewähren und somit nur noch die Leitung der Bildungsstätte und die Ressource der Jugendarbeit zu fördern.
Im Jahr 2011 z.B. hätten die Personalkosten des Geschäftsführers und der Mitarbeiterin im Bereich Jugendarbeit abzüglich der Landesmittel für die Bildungsstätte 115.475 € betragen. Unter Berücksichtigung der „alten“ vertraglichen Regelung wäre ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 94 %, das sind 108.854 € zu gewähren gewesen.
Die Personalkosten für die Bildungsstätte und den Bereich Jugendarbeit betrugen abzüglich der Landesmittel 90.434 €. Ausgezahlt wurden 87.500 €.
Im neuen Vertrag wird vereinbart, dass der Zuschussbetrag auf der Basis des TVöD gewährt wird. Folgende Bruttopersonalkosten wurden vom Fachbereich 7 „Interner Service“ berechnet:
1 Vollzeitstelle SuE 15
TVöD |
64.795 € |
abzüglich Personalkostenzuschuss
Land für die Bildungsstätte |
24.542 € |
verbleiben: |
40.253 € |
1 Teilzeitstelle mit einem
Umfang vom 30 Stunden SuE 12 TVöD |
46.437 € |
Summe: |
86.690 € |
davon 97 % als Zuschuss gerundet: |
84.089 € 84.000 € |
Mit dem neuen Vertrag wird zum Einen der Entwicklung des Familiendienstes Rechnung getragen, zum Anderen durch den Eigenanteil von 3 % die Gleichbehandlung mit anderen Zuschussempfängern wie dem Stadtjugendring mit vergleichbaren Aufgaben hergestellt.
Die finanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:
|
2012 |
2013 |
Personalkostenzuschuss |
85.700 € |
84.000 € |
Betriebskostenzuschuss |
39.903 € |
28.758 € |
Förderung zusätzlicher
Unterrichtsstunden |
11.400 € |
11.400 € |
Mietkostenzuschuss (innere Verrechnung) |
10.430 € |
10.430 € |
Sachkostenzuschuss Jugendarbeit |
|
5.165 € |
Summen: |
147.433 € |
139.753 € |
|
|
|
damit weniger: |
|
7.680 € |
Anlagen:
Anlage 1: Vertrag ab 2005
Anlage 2: Vertrag ab 2013