Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 zur Kenntnis.
- Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung wird den zuständigen Fachausschüssen übertragen.
Begründung:
A.
Allgemeine Hinweise
Der
Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 03.09.2012 die Eckdaten für die
Ergebnis- und Investitionsplanung 2013 – 2016 beraten und festgelegt.
Die zur
Vorbereitung der Eckdaten vom Stadtkämmerer geführten Budgetgespräche mit den
Fachbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:
1. Reduzierung des strukturellen Defizits
2. Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes, notfalls durch weitere Anhebungen des Hebesatzes für die Grundsteuern
3. langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung
4. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf
Die Eckdaten sind von den Fachbereichen in den Entwurf des
Haushaltsplanes eingearbeitet worden.
Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen
in Höhe von 29,016 Mio. € auf der Basis
des voraussichtlichen Ergebnisses des laufenden Jahres, Tarif- und
Besoldungserhöhungen von je 2 % pro Jahr sowie unter Berücksichtigung der
bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu- und –abgänge produktscharf kalkuliert und zugeordnet
worden. Der ermittelte Gesamtbetrag liegt 1,685 Mio. € über der bisherigen
Planung im Haushaltsplan 2012 für 2013.
Hauptgrund hierfür ist die auch für aktive
Beamte erforderliche Zuführung zur Pensionsrückstellung aufgrund des in 2013
erwarteten Gesetzes zur Pensionsanpassung, die angesichts der Erfahrungen aus
dem Jahre 2011 mit 1 Mio. € anzusetzen war. Die gestiegenen
Gesundheitskosten machten darüber hinaus eine Erhöhung des Beihilfeansatzes um
60 T€ und der Zuführung zur Beihilferückstellung um 235 T€ erforderlich.
An Auszahlungen für Personal werden unter den
augenblicklichen Tarif- und Besoldungsstrukturen voraussichtlich 24,805 Mio.
€ benötigt; das sind 100 T€ mehr als in der bisherigen Finanzplanung
vorgesehen.
Auch die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.
Im Rahmen der bestehenden
Amtshilfevereinbarungen werden gegenseitige Leistungen der Technischen Betriebe
AÖR und der Stadtverwaltung abgerechnet. Die bislang gültigen (vorläufigen)
Amtshilfevereinbarungen sollen zum 01.01.2013 durch neue (endgültige)
Amtshilfevereinbarungen ersetzt werden. Die Einbindung in den Haushaltsplan 2013
erfolgt im Rahmen der Beratungen in den Fachausschüssen.
Nach Einarbeitung
der neuen Amtshilfevereinbarungen in den Haushaltsplan sollen die dort
verwandten Kalkulationsgrundsätze auch für die Überarbeitung der Internen
Verrechnungen zwischen den Fachbereichen der Stadtverwaltung verwandt werden.
Der Haushaltsplanentwurf enthält für die Internen Verrechnungen (Zeile 27 und
28 der Teilergebnis-Pläne) für die Jahre 2013 – 2015 somit noch die Werte aus
dem Haushaltsplan 2012. Auch ein Vortrag für 2016 steht noch aus.
Die Darstellung
der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt und den städtischen Beteiligungen
beruhen noch auf den Werten aus den aktuell gültigen Wirtschafts- und
Finanzplänen. Nach Beschlussfassung über die Wirtschafts- und Finanzpläne für
2013 sind die Ansätze im städtischen Haushaltsplan ggf. anzupassen.
Die Budgets der
Fachbereiche werden durch den Sonderbereich 9 finanziert. Weitere Informationen
zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.
Insgesamt ergibt
sich für 2013 ein Jahresfehlbetrag von 5,668 Mio. €. Das sind 1,102 Mio. €
weniger als bislang geplant. Dies konnte nur durch das Vorziehen der
ursprünglich für 2014 vorgesehenen Hebesatzerhöhung auf 2013 erreicht werden.
Auch in den
Folgejahren kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. In allen
Planungsjahren ist die allgemeine Rücklage entsprechend zu vermindern. Diese
Verringerung der allgemeinen Rücklage bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
B.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Auf Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und
des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2013 am 06. Dezember
2012 auf- und festgestellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne
der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2 – 4
beigefügt.
Da die Jahresrechnung 2011 noch nicht abschließend geprüft ist,
enthalten die Spalten „Ergebnis 2011“ die aktuellen Zwischenstände auf der
Grundlage der am 2. Oktober 2012 eingebrachten Jahresrechnung 2011 und der
inzwischen im Rahmen der Prüfung vorgenommenen Korrekturen.
Die weiteren Bestandteile des Entwurfs des Haushaltsplanes werden
zurzeit erstellt und nach Fertigstellung unmittelbar ins Ratsinformationssystem
eingestellt.
C.
Teil-Ergebnispläne
Gegenüber dem
Haushaltsplan 2012 haben sich für die Jahre 2013 - 2016 aufgrund neuer
Erkenntnisse vielfältige Veränderungen im Ergebnisplan ergeben.
Die größeren
Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen sind in der Anlage 5 dargestellt.
Der Abschnitt
„Personal“ (Anzahl Stellen) enthält noch nicht in allen Bereichen aktualisierte
Werte. Diese werden bis zur Einstellung des Entwurfes ins Ratsinformationssystem
eingearbeitet.
D.
Teil-Investitionspläne
Auch im
Investitionsplan haben sich umfangreiche Veränderungen ergeben. Die aktuellen
Veranschlagungen ergeben sich im Detail aus den Teilplänen der Fach- und
Sonderbereiche (vgl. Anlage 4).
Insbesondere ist
hier der Verkauf der Berufskollegs zu nennen, der die Einzahlungen aus der
Veräußerung von Sachanlagen um ca. 6,6 Mio. € erhöht.
E.
Weiterer Terminplan
Für die Beratung
des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende, in den Sitzungskalender
eingearbeitete Terminplan:
22.01.-05.02.13 Fachausschussberatungen
26.02.13 Beratung der Ergebnisse der
Fachausschussberatungen
im HFA
12.03.13 Verabschiedung des Haushaltsplanes im Rat
Anlagen:
Anlage 1 –
Erläuterungen zum Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Anlage 2 – Entwurf
der Haushaltssatzung
Anlage 3 –
Gesamtplan
Anlage 4 –
Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 5 – Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen