Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Die Ratsmitglieder beschließen auf Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.2012 die folgenden Änderungen in der Besetzung der nachstehenden Ausschüsse der Stadt Rheine:
Schulausschuss:
Mitglied: SB
Eva-Maria Brauer, Pommernstiege 3, 48429 Rheine anstelle von Frau Waltraud
Wunder
1. Stellvertreter: RM Heinrich Thüring anstelle von SB Eva-Maria Brauer
Sozialausschuss
Mitglied: RM
Heinrich Thüring anstelle von Frau Waltraud Wunder
Wahlausschuss
Mitglied: RM
Heinrich Thüring anstelle von Frau Waltraud Wunder
Jugendhilfeausschuss
Persönl. Stellvertreterin
von SB Achim Bietmann: SB Sarah Böhme, Theodor-Heuss-Str. 137, 48429
Rheine anstelle von Frau Waltraud Wunder
2. Der Rat der Stadt beschließt auf Antrag der SPD-Fraktion vom 20. November 2012 die folgenden Änderungen in der Besetzung der nachstehenden Gremien:
Aufsichtsrat Stadtwerke u. a.
Mitglied: RM
Heinrich Thüring anstelle von Frau Waltraud Wunder
Persönl. Stellvertreter von
RM Antonio Berardis: SB Volker Brauer, Pommernstiege 3,
48429 Rheine anstelle von RM Heinrich Thüring
Stadtteilbeirat Elte
Vertreterin der SPD: RM Gabriele Leskow anstelle von Frau Waltraud Wunder
Stadtteilbeirat
Gellendorf/Südesch
Vertreter der SPD: RM Eckhard Roloff anstelle von Frau Waltraud Wunder
3. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die SPD-Faktion gem. § 58 Abs. 5 Satz 5 GO RM Ulrike Stockel zur 1. stellv. Vorsitzenden des Schulausschusses anstelle von Frau Waltraud Wunder bestellt.
Begründung:
Auf den als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 20. November 2012 wird verwiesen.
Gem. § 50 Abs. 3 Satz 5 GO wählen die Ratmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Ausschussmitglied bei der Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in.
Im Gegensatz zu den Umbesetzungen in den Ausschüssen ist die Bürgermeisterin bei den Umbesetzungen in den sonstigen Gremien (Aufsichtsräte, Stadtteilbeiräte etc.) stimmberechtigt.
Scheidet während der Wahlzeit ein/e Ausschussvorsitzende/r aus, bestimmt gem. § 58 Abs. 5 Satz 5 GO die Fraktion, der sie/er angehört, ein Ratsmitglied zum/zur Nachfolger/in. Entsprechendes gilt nach Satz 6 auch für die stellv. Vorsitzenden.
Informationshalber wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat Stadtwerke u. a. für die Umbesetzung im Beirat Verkehr zuständig ist. Insofern wurde der SPD-Antrag am 20.11.2012 an die Stadtwerke für Rheine zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.
Anlage:
Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.2012