Betreff
Handlungsansätze zur Haushaltskonsolidierung
Vorlage
005/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Folgende Handlungsansätze zur Haushaltskonsolidierung werden nicht weiter verfolgt:

 

  1. Erhebung eines Schulkostenbeitrages für auswärtige Schüler/innen

(lfd. Nr. 2.4 der Liste 2, „Handlungsansätze“)

  1. Einstellung aller freiwilligen Leistungen und konsequente Abstellung auf gesetzliche Erfordernisse im Bereich der Schülerfahrkosten

(lfd. Nr. 2.7 der Liste 2, „Handlungsansätze“)

  1. Neubewertung außerschulischer Angebote im Lichte der Ganztagsbetreuung - Vermeidung von Doppelangeboten

(lfd. Nr. 2.8 der Liste 2, „Handlungsansätze“)

  1. Anpassung der Schulbetriebsaufwendungen entsprechend der Entwicklung der Schülerzahlen

(lfd. Nr. 2.3 der Liste 2, „Handlungsansätze“)


Begründung:

 

Auf Empfehlung der Strategie- und Finanzkommission (SFK) und des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der Stadt Rheine am 05.10.2010 Grundsätze zur Haushaltskonsolidierung beschlossen. Auf Basis dieser Grundsätze haben im Projekt Haushaltskonsolidierung sowohl in der SFK als auch in den Fachausschüssen und im Haupt- und Finanzausschuss intensive Diskussionen und Entscheidungen über Konsolidierungsvorschläge, Handlungsansätze und Bürgeranregungen stattgefunden. Das Verfahren im Projekt Haushaltskonsolidierung beinhaltet, dass die Sachverhalte von den Fach- und Sonderbereichen inhaltlich aufbereitet und nach der Diskussion in den Fachausschüssen dem HFA zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Nach Auflösung der Strategie- und Finanzkommission (Bericht im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Juni 2012) sind die Fach- und Sonderbereiche gebeten worden, den aktuellen Sachstand der Haushaltskonsolidierung darzustellen.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 05.11.2012 diesen 3. Bericht zur Umsetzung der Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis genommen und die Fach- und Sonderbereiche beauftragt, spätestens in den Fachausschussberatungen zum Haushaltsplan 2013 die noch ausstehenden Beschlüsse der Fachausschüsse und in der weiteren Beratungsfolge spätestens am 26.02.2013 die anstehenden Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vorzubereiten.

 

Für den Fachbereich 1 Bildung, Kultur und Sport – Schulverwaltung -  sind dies die o. g. Themen.


 

Begründung zu den einzelnen Themen:

 

Zu 1.

Die Erhebung von Schulkostenbeiträgen in Form von Schulgeld (für auswärtige Schüler/innen) ist gem. § 92 Abs. 4 SchulG nicht zulässig und widerspricht sicher auch der Darstellung der Stadt Rheine als regionalem Bildungsstandort. Die Erhebung eines Schulkostenbeitrages ist jedoch möglich auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden als Schulträger. Ein solcher besteht z.B. aktuell zwischen der Gemeinde Neuenkirchen und der Stadt Rheine und dient der beschulenden Gemeinde als Ausgleich für die förderbedürftigen Schüler/innen, die vor Ort mangels adäquater Schulform nicht beschult werden können.

Damit ist das Thema für das Projekt Haushaltskonsolidierung abgeschlossen.

 

Zu 2.

Schülerfahrkosten werden bereits stringent entsprechend der geltenden Rechtslage bewilligt. Damit ist das Thema für das Projekt Haushaltskonsolidierung abgeschlossen.

 

Zu 3.

Auf Grundlage der zum Schuljahr 2012/13 erhöhten
Anzahl der Schüler/innen im offenen Ganztag wurde unter Berücksichtigung gemeinsam erarbeiteter Berechnungsparameter sowohl die Stunden für Hausaufgabenbetreuung und Projektstunden an den Offenen Ganztagsschulen für/ab dem Schuljahr 2012/13 neu verteilt und festgeschrieben. Insoweit sind auch weiterhin haushaltsbelastende Doppelangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung an den Schulen nicht möglich. Damit ist das Thema für das Projekt Haushaltskonsolidierung abgeschlossen.

 

Zu 4.

Bei den Schulbetriebsaufwendungen fallen zum einen die
Kosten an, die in Abhängigkeit der Schülerzahl entstehen (wie z.B. Post-, Telefongebühren, Papier, Reparatur und Ersatz von Einrichtung etc.). Diese Kosten werden den Schulen im Rahmen der budgetierten Mittel je Schuljahr zur Verfügung gestellt und von dort selber in Eigenregie verwaltet/verfügt. Zum anderen umfassen die Schulbetriebsaufwendungen die Kosten, die in Abhängigkeit von dem Gebäude, sprich der Gebäudefläche und damit unabhängig von der Schülerzahl anfallen (wie z.B. Gas, Wasser, Strom etc.). Trotz prognostiziert sinkender Schülerzahlen wird jedoch die Gebäudeflächennutzung z.B. durch den Ganztags- und Mensabetrieb etc. stetig ausgeweitet. Eine konkrete Bezifferung potentieller Anpassungen ist aufgrund der geschilderten Unwägbarkeiten und der lediglich zu schätzenden Werte nicht möglich. Damit ist das Thema für das Projekt Haushaltskonsolidierung abgeschlossen.