Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2013 - 2016 Fachbereich 5 - Planen und Bauen Produktgruppen 52 - 58
Vorlage
016/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 5, Produktgruppen 52 - 58 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2012 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2013 - 2016 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2013 – 2016.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5, Produktgruppen 52 - 58. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2013 weist einen Fehlbetrag von 5,668 Mio. Euro aus.

 

Auch in den Folgejahren 2014 – 2016 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. Allerdings werden sich die Fehlbeträge durch die weiterhin eingeplanten einmaligen Ausschüttungen der Stadtsparkasse Rheine und der Stadtwerke Rheine GmbH sowie durch die ab 2013 geltende Erhöhung der Hebesätze  für die Grundsteuer B und Grundsteuer A voraussichtlich deutlich reduzieren.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2013 führt aber zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 257,543 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 90,836 Mio. Euro; das sind 26,1 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2016 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 29,2 % auf 246,778 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 5, Produktgruppen 52 – 58 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

Ergänzende Stellungnahme des Fachbereiches 5:

 

Aus Sicht des Fachbereiches 5 sind die in der beigefügten Aufstellung aufgeführten Änderungen (Anlage 1) unbedingt erforderlich. Zu den einzelnen Positionen folgende Erläuterungen:

 

Ergebnisplan

 

Zu lfd. Nr. 1 „Bauunterhaltung: Erhöhung um Zuwendungsbetrag für die Sanierung Gradierwerk“

Die notwendige Sanierung der Bedornung des Gradierwerks, Saline Gottesgabe wird aus dem Denkmalförderprogramm des Landes bezuschusst. Die Erträge von voraussichtlich 155.000 € wurden im Haushaltsplanentwurf bereits berücksichtigt. Die Aufwendungen in der Bauunterhaltung sind versehentlich um diesen Betrag nicht erhöht worden. Um die Ausgabeermächtigung in Höhe der Zuwendungen sicherzustellen, ist daher der Aufwand der Bauunterhaltung um den Zuwendungsbetrag (insgesamt 155.000 €) zu erhöhen (siehe Anlage 1). Der Eigenanteil von ca. 165.000 € wird aus den bisher veranschlagten Mitteln der Bauunterhaltung gezahlt.

 

Zu lfd. Nr. 2 „Strompreiserhöhung“

 

In der Planung des Haushaltsansatzes für die Stromlieferung wurde bisher eine Erhöhung der EEG-Umlage in Höhe von ca. 1,3 ct/kWh (brutto) für das Jahr 2013ff berücksichtigt. Aufgrund der Mitteilungen der Stadtwerke Rheine zum Ende des vergangenen Jahres treten die nachstehenden tatsächlichen Erhöhungen (brutto) zum Jahr 2013 ein:

 

EEG Umlage                                       + 2,005 ct/kWh

KWK-G-Umlage                         + 0,148 ct/kWh

Netzentgelt                               + 0,119 ct/kWh

Offshore-Umlage                       + 0,298 ct/kWh (neue Umlage)

 

Gesamterhöhung          + 2,570 ct/kWh

 

Unter Berücksichtigung der bisherigen Erhöhung von 1,3 ct/kWh ergibt sich ein Planungsdefizit von 1,27 ct/kWh für das Haushaltsjahr 2013ff.  Bei einem kalkulierten Jahresstromverbrauch von ca. 4,6 Mio. kWh führt diese bisher nicht eingeplante Strompreiserhöhung zu Mehraufwendungen in Höhe von 58.420 Euro für die Haushaltsjahre 2013 ff. Diese Mittel sind im Haushaltsplan 2013 zusätzlich zu berücksichtigen.

 

 


Anlagen:

 

Änderungen HHPlE/HHPl 2013

VE FB 5