Betreff
Zügigkeiten der Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
Vorlage
052/13
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat legt für das Schuljahr 2013/14 die Zügigkeiten folgender weiterführender Schule fest:

 

1. Elsa-Brändström-Realschule            3,5-Zügigkeit

 

2. Kopernikus-Gymnyasium                5- Zügigkeit

 

3. Gymnasium-Dionysianum               4-Zügigkeit

 

4. Emsland-Gymnasium                      4-Zügigkeit

 

 

Weiterhin legt der Rat fest:

 

  1. In der Don-Bosco-Hauptschule wird im Schuljahr 2013/14 unter der Voraussetzung, dass am Standort der Don-Bosco-Hauptschule eine Sekundarschule errichtet wird, keine Eingangsklasse gebildet.

 

  1. In der Overberg-Hauptschule werden im Schuljahr 2013/14 unter der Voraussetzung, dass am Standort der Fürstenberg-Realschule eine Sekundarschule errichtet wird, keine Eingangsklassen gebildet.

 

  1. In der Fürstenberg-Realschule werden im  Schuljahr 2013/14 unter der Voraussetzung, dass am Standort der Fürstenberg-Realschule eine Sekundarschule errichtet wird, keine Eingangsklassen gebildet.

 

  1. Sollte es nicht zur Errichtung einer Sekundarschule am Standort der Don-Bosco-Hauptschule kommen, wird für die Don-Bosco-Hauptschule eine 3-Zügigkeit festgelegt.

 

  1. Sollte es nicht zur Errichtung einer Sekundarschule am Standort der Fürstenberg-Realschule kommen, wird für die Overberg-Hauptschule eine 3-Zügigkeit festgelegt.

 

  1. Sollte es nicht zur Errichtung einer Sekundarschule am Standort der Fürstenberg-Realschule kommen, wird für die Fürstenberg-Realschule eine 3-Zügigkeit festgelegt.

 

 

 


Begründung:

 

Gesetzliche Vorgabe

 

Nach § 81 Abs. 1 SchulG sind Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest und stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums    (§ 93 Abs. 2 Nr. 3 SchulG) gebildet werden können.

 

Derzeitige Situation

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 11. Oktober 2011 die maximale Aufnahmekapazität für die Eingangsklassen unter Berücksichtigung der Klassenfrequenzhöchstwerte (Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien) für das Schuljahr 2012/13 begrenzt.

 

Gymnasien

 

Bei den Gymnasien kommt es im Schuljahr 2013/14 möglicherweise zu einem Anmeldeüberhang beim Kopernikus-Gymnasium, welches seit dem 01. August 2010 als Ganztagsschule geführt wird und seit Abschluss der Bau- und Einrichtungsmaßnahmen im September 2011 über besonders gute räumliche Voraussetzungen verfügt.

 

Im Schuljahr 2012/13 war das Kopernikus-Gymnasium mit 148 Schülern (5 Klassen) bereits an der Grenze der 5-Zügigkeit zur 6-Zügigkeit. Falls die Anmeldezahl am Kopernikus-Gymnasium im Schuljahr 2013/14 steigt, müssen dort Schüler aufgrund des für eine 5-Zügigkeit ausgelegten Raumprogramms abgewiesen werden. Eine 6. Eingangsklasse soll nicht eingerichtet werden.

 

Als Alternative stehen den Schülern in Rheine das Gymnasium Dionysianum und das Emsland-Gymnasium zur Verfügung, welche als Halbtagsschulen mit pädagogischer Übermittagsbetreuung geführt werden und auch eine Mittagsverpflegung anbieten.

 

Realschulen

 

Von den Realschulen ist die Elsa-Brändström-Realschule Halbtagsschule und die Fürstenberg-Realschule seit dem 01. August 2009 Ganztagsschule. Rund 74 % der Realschüler wurden zuletzt an der Halbtagsschule angemeldet.

 

Die Elsa-Brändström-Realschule ist räumlich auf eine Vierzügigkeit ausgelegt, wird aber derzeit in den Klassen 7 bis 10 fünfzügig und nur in den Klasse 5 und 6 vierzügig geführt. Insoweit ist die Schule an ihre Raumkapazitätsgrenze gelangt. Um diese räumlich bereits angespannte Situation nicht über zu strapazieren, soll die Zügigkeit auf 3,5 Züge festgelegt werden. Dieses jedoch mit der Vorgabe, dass im Schuljahr 2013/2014 lediglich 3 Züge an der Realschule aufgenommen werden können.

 

 

In der Fürstenberg-Realschule werden im Schuljahr 2013/14 keine Eingangsklassen unter der Voraussetzung gebildet, dass zum 01. August 2013 eine Sekundarschule am Standort der Fürstenbergschule errichtet wird.

 

Sollte es jedoch nicht zur Errichtung einer Sekundarschule an diesem Standort kommen, sind in der Fürstenberg-Realschule Eingangsklassen zu bilden. Nach dem Raumprogramm ist diese Schule dreizügig, hat aber freie Raumkapazitäten. In den Schuljahren 2011/12  und 2012/13 konnten auf Grund von nur 47 bzw. 39 Anmeldungen nur zwei Eingangsklassen gebildet werden. Im Schuljahr 2012/13 war dieses nur mit Genehmigung der Bezirksregierung Münster möglich. Beim nächsten Anmeldeverfahren im Frühjahr 2013 zum Schuljahr 2013/14 müssen bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 28 Schüler pro Klasse (Bandbreite 26 bis 30 Schüler in der Klasse 5) mindestens 52 Schüler an der Fürstenberg-Realschule angemeldet werden, damit die Bezirksregierung Münster sicher der Einrichtung von zwei Klassen zustimmt. Die Fürstenberg-Realschule könnte dann die Elsa-Brändström-Realschule entlasten, falls es dort zu einem Anmeldeüberhang kommen sollte.

 

Hauptschulen

 

In der Don-Bosco-Hauptschule und in der Overberg-Hauptschule werden im Schuljahr 2013/14 unter der Voraussetzung, dass an den Standorten Fürstenberg-Realschule und Don-Bosco-Hauptschule Sekundarschulen errichtet werden, keine Eingangsklassen gebildet.

 

Sollte es jedoch nicht zur Errichtung einer Sekundarschule am Standort der Fürstenberg-Realschule kommen, sind in der Overberg-Hauptschule Eingangsklassen zu bilden. Die Zügigkeit für die Overberg-Hauptschule soll im Schuljahr 2013/14 auf drei Züge festgelegt werden, weil das Raumprogramm auf eine Dreizügigkeit ausgelegt ist. Die Overberg-Hauptschule ist im Schuljahr 2012/13  in den Klassen 5 und 6 zweizügig, in der Klasse 7 vierzügig, in der Klasse 8 fünfzügig, in der Klasse 9 dreizügig und in der Klasse 10 zweizügig. Für das Schuljahr 2013/14 soll vorsorglich die Zügigkeit auf drei Züge begrenzt werden.

 

Sollte es jedoch nicht zu einer Errichtung einer Sekundarschule am Standort der Don-Bosco-Schule kommen, sind in der Don-Bosco-Hauptschule Eingangsklassen zu bilden. Die Zügigkeit für die Don-Bosco-Hauptschule soll im Schuljahr 2013/14 auf drei Züge festgelegt werden, weil das Raumprogramm auf eine Dreizügigkeit ausgelegt ist. Die Don-Bosco-Hauptschule ist im Schuljahr 2012/13 in den Klassen 5 bis 8 zweizügig, in der Klasse 9 vierzügig und in der Klasse 10 dreizügig. Für das Schuljahr 2013/14 soll vorsorglich die Zügigkeit auf drei Züge begrenzt werden.

 

In der Elisabeth-Hauptschule werden keine Eingangsklassen gebildet. Diese Schule wird zum 31. Juli 2014 aufgelöst. Der verbleibende Jahrgang 10 wird weiterhin im Gebäude der Elisabeth-Hauptschule unterrichtet.