Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Rheine den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches Jugend,
Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales, in den endgültigen Gesamtstellenplan
der Stadt Rheine zu übernehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Gesamtstellenplan 2013 der Stadt Rheine
wurde am 11.12.2012 im Rat der Stadt Rheine auf Grundlage der Vorlage 465/12 als
eigenständiger Tagesordnungspunkt beraten. Dieser Entwurf des Stellenplanes
dient gemäß Beschluss des Rates als Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen.
Die Daten für den Fachbereich Jugend, Familie
und Soziales sind in dem als Anlage 1 beigefügten Teilstellenplan
enthalten. Als Anlage 2 sind nur die Daten für die hier zu beratende
Produktgruppe Soziales ausgewiesen. Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen
werden dem HFA in der Sitzung am 26.02.2013 als Gesamtstellenplan vorgelegt, am
12.03.2013 erfolgt dann die Verabschiedung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Ratsvorlage 465/12
vom 11.12.2012
Der Stellenplanentwurf des
Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales enthält alle
Stellenplanänderungen des Jahres 2012 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren
notwendigen Änderungen im Jahr 2013.
Verschiebungen zu anderen
Organisationseinheiten werden nachrichtlich genannt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Sachbearbeitung
SGB XII |
0,5 |
A 10 |
Begründungen
zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Für die Sachbearbeitung im SGB XII wurde im
Rahmen einer durchgeführten Organisationsuntersuchung eine Fallzahl von 170
Fällen pro Stelle als angemessen festgelegt. Die Ausweitung des Stellenanteils
um 0,5 spiegelt die Anpassung an die stetige steigende Fallzahlentwicklung im
SGB XII wider. Die entsprechende Vorlage 419/12 wurde am 13.11.2012 im
Sozialausschuss zur Kenntnis genommen. |
Stellenkürzungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Sachbearbeitung SGB II |
0,13 |
A 10 |
Begründungen
zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Die Stellenreduzierung um
einen Stellenanteil von 0,13 stellt die Anpassung an die derzeit geltende
Obergrenze dar, die vom Kreis Steinfurt als Träger der Kosten festgesetzt
wurde. |
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Wert 2012 |
Wert 2013 |
1 |
Unterhaltsheranziehung (früher inkl. Koordination), 0,5 Stellenanteil |
A 11 |
A 10 |
2 |
Sachbearbeitung SGB II, 1,0 Stellenanteil |
EG 9 |
A 10 |
Begründungen
zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Im Rahmen einer
Stellenneubesetzung wurde die ½ Stelle umstrukturiert, sodass sich eine
Wertigkeit nach A 10 ergibt. |
zu 2: |
Der vorherige
Stelleninhaber war Angestellter, die jetzige Stelleninhaberin ist Beamtin. |