Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2013 - 2016, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales
Vorlage
031/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2012 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2013 - 2016 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2013 – 2016.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2013 weist einen Fehlbetrag von 5,668 Mio. Euro aus.

 

Auch in den Folgejahren 2014 – 2016 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. Allerdings werden sich die Fehlbeträge durch die weiterhin eingeplanten einmaligen Ausschüttungen der Stadtsparkasse Rheine und der Stadtwerke Rheine GmbH sowie durch die ab 2013 geltende Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und Grundsteuer A voraussichtlich deutlich reduzieren.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2013 führt aber zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 257,543 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 90,836 Mio. Euro; das sind 26,1 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2016 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 29,2 % auf 246,778 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Finanzplanung für 2013 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens auf.

 

Eingearbeitet wurden die folgenden notwendig gewordenen Anpassungen:

 

Leistungen zur Grundversorgung (220)

 

Im Produkt „Leistungen zur Grundversorgung“ (220) ergeben sich im Vergleich zum Jahr 2012 Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 107.000 €, die sich kumuliert aus Mehraufwendungen bzw. Minderausgaben in den Teilprodukten „Unterhaltsvorschuss“ (2203), „Hilfen für Asylbewerber“ (2205) sowie dem Teilprodukt „Andere Hilfen und Unterstützungsleistungen“ (2207) ergeben.

 

Im Teilprodukt „Unterhaltsvorschuss“ (2203) führen leicht gesunkene Fallzahlen dazu, dass voraussichtlich 10.000 € nicht verausgabt werden müssen.

 

Im Teilprodukt „Hilfen für Asylbewerber“ (2205) werden aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 höhere Ausgaben zu erwarten sein.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 18.07.2012 die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig erklärt. Anders als bei den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) hält das BVerfG die Beträge nach § 3 AsylbLG auch für evident unzureichend, da sie seit 1993 nicht verändert wurden. Aus diesem Grunde hat das BVerfG bis zum Inkrafttreten einer verfassungskonformen gesetzlichen Neuregelung eine Übergangsregelung angeordnet. Danach sind die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG annähernd in Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB II bzw. SGB XII zu erbringen.

 

Aufgrund des Urteils des BVerfG entstehen für die Stadt Rheine monatliche Mehrausgaben in Höhe von 10.000 Euro, so dass der Haushaltsansatz um 120.000 Euro erhöht werden musste.

 

Im Teilprodukt „Andere Hilfen und Unterstützungsleistungen“ (2207) sind voraussichtlich 3.000 € weniger Personalkosten an den Kreis Steinfurt zu erstatten. Durch die Reduzierung und letztlich die Abschaffung der Wehrpflicht sind die Ausgaben für die Kostenerstattung an den Kreis Steinfurt von 0,15 Stellenanteile in 2008 in Höhe von 8.613,00 Euro auf 0,06 Stellenanteile in 2012 in Höhe von 3.438,60 Euro gesunken. Die verbleibenden Ausgaben verteilen sich auf freiwillig Wehrdienstleistende und Wehrübende sowie Menschen im Bundesfreiwilligendienst. Es ist davon auszugehen, dass sich die Ausgaben auf diesem Niveau stabilisieren.

 

 

Betreuung von Migranten (2204)

 

Die Landeserstattung nach dem FlüAG wurde angehoben: die Betreuungspauschale erhöht sich um 2.000 € sowie die Integrationspauschale um 1.000 €. Der Einnahmeansatz erhöht sich somit um insgesamt 3.000 €.

 

Sonstige soziale Betreuung (2211)

 

Die bereits in 2011 vorgenommene Kürzung der Transferleistungen um einen Betrag i. H. v. 4.000 € wird auch in den Folgejahren weiterhin fortgeschrieben.

 

 

Noch möglicher Änderungsbedarf zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

Leistungen zur Grundversorgung (220)

 

Im Rahmen der „Hilfen nach dem SGB II“ (2201) zeichnet sich ein Änderungsbedarf ab. Bis einschließlich 2011 musste sich die Stadt Rheine mit 50 % direkt an den Kosten der kommunalen SGB II-Aufwendungen beteiligen. Gegenüber einer kompletten Finanzierung der kommunalen SGB II-Aufwendungen über die Kreisumlage führt dies zu erheblichen Mehrbelastungen für die Stadt Rheine (für 2011 i. H. v. 1.036.000 Euro).

Aufgrund eines Urteils des OVG Münster vom 11.01.2012 hat die Verwaltung Verhandlungen mit dem Kreis Steinfurt über eine Härteausgleichsregelung ab dem Jahr 2012 geführt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.12.2012 entschieden, dass ein Härtefall vorliegt, wenn eine Kommune um 15 % höhere

Aufwendungen hat, als wenn der Aufwand vollständig über die Kreisumlage

finanziert wäre. Dies führt für die Stadt Rheine auf Basis der Abrechnung für

2011 zu einem Mehrertrag für 2012 und 2013 von jährlich 200.000 € (wobei die Mehrbelastungen – wie oben ausgeführt – jährlich tatsächlich jedoch 1.036.000 € betragen). Gemeinsam mit der Stadt Steinfurt wird jetzt gutachterlich geprüft, inwieweit eine Klage gegen diese Regelung Aussicht auf Erfolg hat.

 

Produkte 2204; 2208; 2209; 2210; 2211

 

Bekanntlich hat die Verwaltung mit dem Caritasverband Gespräche bezüglich der zukünftigen Aufgabenerledigung aufgenommen.

Dabei sind alle Leistungen des Caritasverbandes in qualitativer als auch in

finanzieller Hinsicht erörtert und neu beschrieben worden.

Es ist geplant, in der Sitzung des Sozialausschusses im April diesen Jahres, die modifizierten Verträge mit den dazugehörenden Leistungsbeschreibungen zur

Beschlussfassung vorzulegen.

Absehbar kostenrelevant wird in folgenden Produkten eine Veränderung eintreten:

 

 

Produkt 2204

Aufgrund der Konzentrierung der offenen Jugendarbeit im Jahre 2012 auf weniger Angebotsorte ist das Projekt Raduga, in dessen Rahmen ein zusätzlicher Öffnungstag im Bereich des Schotthocks realisiert werden konnte, nicht mehr notwendig.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, das Projekt auslaufen zu lassen.

Einsparpotential für das Jahr 2013                11.700 €

 

 

Produkt 2208

Schon im letzten Jahr ist über die Förderung der Seniorenberatungsstelle berichtet worden.

Auch wenn festgestellt werden muss, dass durch eine Reduzierung der Beratungsangebote Standards der Seniorenberatung im Hinblick auf „Niedrigschwelligkeit“ und „Ganzheitlichkeit“ der Beratungsstruktur in Kauf genommen wird, schlägt die Verwaltung vor, nur noch eine Stelle im Bereich der Seniorenberatung zu fördern.

Darüber hinaus soll, wie auch im letzten Jahr beschlossen, die Wohnraumberatung weiter in der Förderung verbleiben.

Als zusätzliches Angebot soll durch den Caritasverband eine Umsetzung im Bereich „Sozialplan Alter, Stärkung der dezentralen Angebotsstrukturen“ entwickelt und konzeptioniert werden. Dafür soll eine 0,5 Stelle mit 50% gefördert werden. Dabei strebt der Caritasverband jedoch eine höhere Förderquote an.

 

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Investitionsplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Investitionsplanung für 2012 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf. Änderungen wurden nicht vorgenommen.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

 

 

Noch möglicher Änderungsbedarf zum vorliegenden Entwurf des Finanzplanes:

 

Die Stadt Rheine gewährte dem Caritasverband Rheine im Jahr 1996 für den Erwerb des Grundstückes für die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ein Darlehn in Höhe von 800.000 DM (409.033,50 €). Dieses Darlehn wird seit dem 01.01.2005 jährlich mit einer Rate in Höhe von 40.903,35 € getilgt. Die letzte Rate wird fällig zum 01.01.2014. Im Jahr 2015 ist somit keine Rate mehr fällig und ist somit bei den Planungen ab 2015 zu streichen.