Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Zu I: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt für die erstmalige Herstellung nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Egon-Senger-Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: „Industriegebiet Baarentelgen Nord“:
A: „Egon-Senger-Straße“ (Bahnlinie bis
Harkortstraße)
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn:
- Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in
einer Breite von
6,50 m bis 9,00 m
(im Bereich der Zufahrten), Bauklasse II nach RStO 01
- Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in
einer Breite von
24,00 m, Bauklasse II nach RStO 01 im Bereich
des Wendehammers
b) Parken:
Pflasterung von 2,50 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 10 cm mit Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung von 2,50 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Gliederung der Parkstreifen, mit Hochbordsteinen eingefasst
d) kombinierter Geh-/Radweg:
Anlegung eines 2,50m breiten Geh-/Radweges aus rotem Betonsteinpflaster d=10cm mit Unterbau, durch Horchbordsteine abgesetzt
e) Gehweg:
Anlegung eines einseitigen Gehweges in 1,50 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau, durch Hochbordsteine abgesetzt und in Zufahrten auf 2cm abgesenkt
f) Zufahrten:
Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten
Grundstücken in grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau
g) Entwässerung:
Herstellung einer 30cm breiten Entwässerungsrinne beiderseits der Fahrbahn,
mit Straßenabläufen und Anschluss an die vorhandene Kanalisation
h)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
B: „Egon-Senger-Straße“ (Harkortstraße
bis Offenbergweg)
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.
a)
Fahrbahn:
Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in
einer Breite von 6,50 m bis 8,25 m (im Bereich der Zufahrten), Bauklasse II
nach RStO 01
b) Parken:
Pflasterung von 2,50 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster
anthrazit, d= 10 cm mit Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung von 2,50 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Gliederung der Parkstreifen, mit Hochbordsteinen eingefasst
d) Gehwege:
Anlegung eines einseitigen Gehweges in 1,50 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau, durch Hochbordsteine abgesetzt und in Zufahrten auf 2cm abgesenkt
e) Zufahrten:
Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten
Grundstücken in grauem Betonsteinpflaster d=10 cm mit Unterbau
f) Entwässerung:
Herstellung einer 30cm breiten Entwässerungsrinne beiderseits der Fahrbahn,
mit Straßenabläufen und Anschluss an die vorhandene Kanalisation
g)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Beschluss des Rates:
Zu II: Satzung über die
Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Egon-Senger-Straße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: „Industriegebiet Baarentelgen Nord“.
S a t z u n g
über die
Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Egon-Senger-Straße“
der Stadt
Rheine
vom
_______________
Gem. § § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), hat der
Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Egon-Senger-Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129,
Kennwort: „Industriegebiet Baarentelgen Nord“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
A+B: „Egon-Senger-Straße“
Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt
2. Parkstreifen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenen Betonsteinpflaster, einseitig
3. kombinierter Geh-/Radweg mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster
- Einseitig von Bahnlinie bis Harkortstraße
4. Grünbeete mit Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet
5. Gehweg mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten
- Einseitig von Bahnlinie bis Harkortstraße
- Beidseitig von Harkortstraße bis Offenbergweg
6. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
7. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
A+B: „Egon-Senger-Straße“
Die Egon-Senger-Straße befindet sich im Bebauungsplangebiet Nr. 129 „Industriegebiet Baarentelgen Nord“ und liegt nördlich des Offenbergweges. In dem Industriegebiet haben sich inzwischen verschiedene Betriebe niedergelassen.
Die Ausbauplanung ist den ansässigen Firmen vorgestellt worden und der vorliegende Plan ist einvernehmlich abgestimmt worden.
Die Egon-Senger-Straße besteht aus zwei unterschiedlich angelegten Fahrbahnabschnitten. Im Bereich zwischen der Bahnlinie und der Harkortstraße befindet sich seitlich der Fahrbahn ein Gehweg (südwestlich) und ein Parkstreifen mit dahinterliegendem kombinierten Geh-/Radweg (nordöstlich). Die Parzellenbreite der Straße beträgt hier 13,00 m.
Im Bereich von der Harkortstraße bis zum Offenbergweg ist die Parzellenbreite der Fahrbahn nur in 12,00 m ausgewiesen. Hier grenzen an der Fahrbahn auf südwestlicher Seite ein Gehweg und an nordöstlicher Seite ein Parkstreifen und ein dahinter liegender Gehweg an.
Die Fahrbahn wird in Asphalt erstellt. Die Parkstände, auf nordöstlicher Seite der Fahrbahn, werden in anthrazitfarbenem Verbundpflaster erstellt. Zur Gliederung der Parkstreifen und Zufahrten werden Grünbeete angelegt, die durch eine Hochbordanlage eingefasst werden.
Die Gehwege werden in 1,50 m Breite aus Gehwegplatten gebaut und durch ein Hochbord höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt.
Der kombinierte Geh-/Radweg wird aus rotem Verbundpflaster errichtet und ebenfalls durch ein Hochbord von der Fahrbahn bzw. vom Parkstreifen abgesetzt.
Im Wendehammer schließt sich ein Radweg in Richtung des Dortmund-Ems-Kanales an, der zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut wird.
Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m.
Die Entwässerung findet über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal statt.
Die vorgeschlagenen Herstellungsmerkmale entsprechen den straßenbaulichen Empfehlungen und sind geeignet, den zu erwartenden Erschließungsverkehr für die angrenzenden Firmen aufzunehmen.
Der Ausbau der Egon-Senger-Straße war in der aktuellen Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen bisher nicht vorgesehen. Da die ansässigen Firmen die Maßnahme in 2013 vorfinanzieren werden, soll der Ausbau nun in 2013 erfolgen.
Die Rückzahlung der Baukosten ist im Haushalt der Stadt Rheine für 2015/2016 abgebildet worden.
Zu II: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale der „Egon-Senger-Straße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Anlagen:
1. Lageplan Teil 1, Maßstab 1: -
2. Lageplan Teil 2, Maßstab 1: -
3. Übersichtsplan