Betreff
Antrag auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung für die Entfernung eines Silber-Ahorn auf dem Grundstück Emsstraße 53
Vorlage
049/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung der Stadt Rheine vom 18.12.2012 für die Entfernung eines Silber-Ahorn auf dem Grundstück Emsstraße 53 statt zu geben.

Als Ersatz ist am gleichen Standort ein großkronig wachsender Laubaum einer Pflanzgröße mit einem Mindeststammumfang von 30 cm und einer Mindesthöhe von 5 m unmittelbar nach Entfernung des Silber-Ahorn anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.

 


Begründung:

 

Die Eigentümerin des Grundstückes Emsstraße 53 hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2012 einen Antrag auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung für die beabsichtigte Entfernung eines Ahornbaumes gestellt.

Der mehrstämmig gewachsene Silberahorn steht vor dem Geschäftsgebäude (Hörakustikgeschäft) an der Emsstraße vor dem östlichen Brückenkopf der Nepomukbrücke und unmittelbar an einer rechtwinklig an den Brückenkopf anbindenden, den Höhenunterschied zur etwa 2,5 m tiefer liegenden Straße Timmermannufer abfangenden Stahlbeton-Stützmauer.

Die Antragstellerin begründet Ihren Antrag mit schwer wiegenden und fortschreitenden Beschädigungen der vorhandenen Betonmauer durch das weitere Dickenwachstum des direkt an der Mauerkrone stehenden, stark wachsenden Ahorns. An der in Nähe des Baumstandortes befindlichen Dehnungsfuge der jeweils etwa 6 m langen Mauerelemente, ist an der Maueroberkante ein Versatz von etwa 4 cm festzustellen, der mutmaßlich durch den vom Dickenwachstum der Wurzelanläufe und Stammbasis ausgeübten Druck auf das betreffende Mauersegment verursacht wurde.

Die Antragstellerin möchte mit der Entfernung des Baumes weitergehenden Schäden an der im Grenzverlauf zur Straße Timmermannufer stehenden Mauer und etwaigen, daraus resultierenden Haftungsansprüchen gegen Sie begegnen.

Aus Sicht der Verwaltung stellt der vierstämmig gewachsene Silberahorn aufgrund seiner breit ausgelegten und etwa 20 m hohen Krone eine prägnante, für die Emsstraße besonders raumwirksame Großbaumgestalt dar. Allerdings sind aufgrund der starken Seitenauslage der Stämmlinge, der erheblichen Höhe des Baumes und der generell relativ hohen Bruchanfälligkeit des Astholzes von Silber-Ahornbäumen auch  relevante Einschränkungen der Verkehrssicherheit zu sehen, die sich aufgrund des sehr schnellen Wachstums dieser Baumart künftig noch verschärfen werden. Um eine ausreichende Verkehrssicherheit an diesem stark frequentierten Innenstadt-Standort zu gewährleisten, wäre es erforderlich, spezielle baumpflegerische Kronensicherungsmaßnahmen (Ringverseilung der Stämmlinge) und eine Kroneneinkürzung um etwa 20 % vorzunehmen. Aufgrund des starken Wachstums müsste eine derartige Kroneneinkürzung dann in etwa fünfjährigem Turnus wiederholt werden.

Dass tatsächlich weiter gehende, bzw. für den sicheren Zustand relevante Schäden an der Stahlbeton-Stützmauer durch das weitere Dickenwachstum des Baumes entstehen können, ist nach fachlicher Beurteilung zumindest nicht auszuschließen.

Aufgrund der dargestellten Gefährdungen und der erheblichen Haftungsrisiken für die Baumeigentümerin, sowie in Anbetracht der Tatsache, dass eine langfristige Erhaltung dieses Silber-Ahorn nur mit relativ hohen, wiederkehrenden Pflegeaufwendungen zu realisieren sein würde, soll dem Antrag statt gegeben werden.

Die Antragstellerin hat bereits eine adäquate, wirkungsvolle Ersatzanpflanzung in Aussicht gestellt. Um den Verlust dieses Großbaumes in absehbarer Zeit zu kompensieren, soll an dem gleichen Standort, jedoch weiter von der Mauer abgerückt, die Anpflanzung eines großkronig wachsenden Laubbaumes in einer Anfangshöhe von mindestens 5,0 m und einem Mindeststammumfang von 30 cm zur Auflage gemacht werden. Es soll eine Auswahl von 3-5 für den Standort geeigneten, robusten und relativ schnell wachsenden Laubbaumarten mit dem Bescheid der Fällgenehmigung konkret vorgegeben werden. Die Ersatzanpflanzung ist unmittelbar nach Entfernung des Silber-Ahorn herzustellen. 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antragsschreiben vom 18.12.2012

 

Anlage 2: Lageplan

 

Anlage 3: zwei Seiten mit insg. vier Fotos des Baumes am Standort