Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Ausnahme von der
Baumschutzsatzung der Stadt Rheine vom 18.12.2012 für die Entfernung eines
Silber-Ahorn auf dem Grundstück Emsstraße 53 statt zu geben.
Als Ersatz ist am gleichen Standort ein großkronig wachsender Laubaum
einer Pflanzgröße mit einem Mindeststammumfang von 30 cm und einer Mindesthöhe
von 5 m unmittelbar nach Entfernung des Silber-Ahorn anzupflanzen und dauerhaft
zu erhalten.
Begründung:
Die Eigentümerin des
Grundstückes Emsstraße 53 hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2012 einen Antrag
auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung für die beabsichtigte Entfernung eines
Ahornbaumes gestellt.
Der mehrstämmig
gewachsene Silberahorn steht vor dem Geschäftsgebäude (Hörakustikgeschäft) an
der Emsstraße vor dem östlichen Brückenkopf der Nepomukbrücke und unmittelbar
an einer rechtwinklig an den Brückenkopf anbindenden, den Höhenunterschied zur
etwa 2,5 m tiefer liegenden Straße Timmermannufer abfangenden Stahlbeton-Stützmauer.
Die Antragstellerin
begründet Ihren Antrag mit schwer wiegenden und fortschreitenden Beschädigungen
der vorhandenen Betonmauer durch das weitere Dickenwachstum des direkt an der
Mauerkrone stehenden, stark wachsenden Ahorns. An der in Nähe des
Baumstandortes befindlichen Dehnungsfuge der jeweils etwa 6 m langen
Mauerelemente, ist an der Maueroberkante ein Versatz von etwa 4 cm festzustellen,
der mutmaßlich durch den vom Dickenwachstum der Wurzelanläufe und Stammbasis
ausgeübten Druck auf das betreffende Mauersegment verursacht wurde.
Die Antragstellerin
möchte mit der Entfernung des Baumes weitergehenden Schäden an der im
Grenzverlauf zur Straße Timmermannufer stehenden Mauer und etwaigen, daraus
resultierenden Haftungsansprüchen gegen Sie begegnen.
Aus Sicht der
Verwaltung stellt der vierstämmig gewachsene Silberahorn aufgrund seiner breit
ausgelegten und etwa 20 m hohen Krone eine prägnante, für die Emsstraße
besonders raumwirksame Großbaumgestalt dar. Allerdings sind aufgrund der
starken Seitenauslage der Stämmlinge, der erheblichen Höhe des Baumes und der generell
relativ hohen Bruchanfälligkeit des Astholzes von Silber-Ahornbäumen auch relevante Einschränkungen der
Verkehrssicherheit zu sehen, die sich aufgrund des sehr schnellen Wachstums
dieser Baumart künftig noch verschärfen werden. Um eine ausreichende
Verkehrssicherheit an diesem stark frequentierten Innenstadt-Standort zu
gewährleisten, wäre es erforderlich, spezielle baumpflegerische Kronensicherungsmaßnahmen
(Ringverseilung der Stämmlinge) und eine Kroneneinkürzung um etwa 20 %
vorzunehmen. Aufgrund des starken Wachstums müsste eine derartige
Kroneneinkürzung dann in etwa fünfjährigem Turnus wiederholt werden.
Dass tatsächlich
weiter gehende, bzw. für den sicheren Zustand relevante Schäden an der
Stahlbeton-Stützmauer durch das weitere Dickenwachstum des Baumes entstehen können,
ist nach fachlicher Beurteilung zumindest nicht auszuschließen.
Aufgrund der
dargestellten Gefährdungen und der erheblichen Haftungsrisiken für die
Baumeigentümerin, sowie in Anbetracht der Tatsache, dass eine langfristige Erhaltung
dieses Silber-Ahorn nur mit relativ hohen, wiederkehrenden Pflegeaufwendungen
zu realisieren sein würde, soll dem Antrag statt gegeben werden.
Die Antragstellerin
hat bereits eine adäquate, wirkungsvolle Ersatzanpflanzung in Aussicht gestellt.
Um den Verlust dieses Großbaumes in absehbarer Zeit zu kompensieren, soll an
dem gleichen Standort, jedoch weiter von der Mauer abgerückt, die Anpflanzung
eines großkronig wachsenden Laubbaumes in einer Anfangshöhe von mindestens 5,0
m und einem Mindeststammumfang von 30 cm zur Auflage gemacht werden. Es soll
eine Auswahl von 3-5 für den Standort geeigneten, robusten und relativ schnell
wachsenden Laubbaumarten mit dem Bescheid der Fällgenehmigung konkret
vorgegeben werden. Die Ersatzanpflanzung ist unmittelbar nach Entfernung des
Silber-Ahorn herzustellen.
Anlagen:
Anlage 1: Antragsschreiben vom 18.12.2012
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: zwei Seiten mit insg. vier Fotos des Baumes am Standort