Betreff
Ausbau Harkortstraße (53014- 9016) I. Festlegung der Herstellungsmerkmale II. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
050/13
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Zu I:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt für die erstmalige Herstellung nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Harkortstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: „Industriegebiet Baarentelgen Nord“:

 

 

 „Harkortstraße“

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

a)       Fahrbahn:

 

- Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von

  6,50 m bis 9,00 m (im Bereich der Zufahrten), Bauklasse II nach RStO 01

 

- Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von

  24,00 m, Bauklasse II nach RStO 01 im Bereich des Wendehammers

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,50 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 10 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,50 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Gliederung der Parkstreifen, mit Hochbordsteinen eingefasst

 

d)    kombinierter Geh-/Radweg:

 

Anlegung eines 2,50m breiten Geh-/Radweges aus rotem Betonsteinpflaster  d=10cm mit Unterbau, durch Hochbordsteine abgesetzt

 

e)    Gehweg:

 

Anlegung eines einseitigen Gehweges in 1,50 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau, durch Hochbordsteine abgesetzt, in Zufahrten auf 2cm abgesenkt

 

f)     Zufahrten:

 

Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten Grund­stücken in grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

g)    Entwässerung:

 

Herstellung einer 30cm breiten Entwässerungsrinne beiderseits der Fahrbahn,

mit Straßenabläufen und Anschluss an die vorhandene Kanalisation

           

h)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu II:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Ent- wurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Harkortstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: „Industriegebiet Baarentelgen Nord“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der „Harkortstraße“

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Harkortstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: „Industriegebiet Baarentelgen Nord“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 „Harkortstraße“

 

Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt  

 

2.     Parkstreifen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenen Betonsteinpflaster; einseitig

               

3.     kombinierter Geh-/Radweg mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster; einseitig

 

4.     Grünbeete mit Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

5.     Gehweg mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten; einseitig

 

6.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

7.    betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Begründung:

 

Zu I:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

„Harkortstraße“

 

Die Harkortstraße befindet sich im Industriegebiet Baarentelgen Nord (B-Plan Nr. 129) und verläuft nördlich des Offenbergweges. In den letzten Jahren haben sich dort verschiedenen Betriebe angesiedelt.

Die Ausbauplanung ist den ansässigen Firmen vorgestellt worden und der vorliegende Plan ist einvernehmlich abgestimmt worden.

 

Die Harkortstraße ist im Bebauungsplan Nr. 129 in einer Breite von 13,00 m ausgewiesen. Sie verläuft von der Egon-Senger-Straße in nordöstliche Richtung. Am Ende der Straße befindet sich ein Wendehammer, von dem ein bereits fertig gestellter Radweg zum D-E-K führt.

 

Die Fahrbahn der Harkortstraße wird in Asphalt erstellt und verfügt über eine Breite von 6,50 m. Im Bereich von Zufahrten weitet sich die Fahrbahn auf eine Breite von 9,00 m auf. Im Wendehammer beträgt die Breite 24,00 m.

Auf nördlicher Seite der Fahrbahn befindet sich ein Gehweg, auf südlicher Seite sind ein Parkstreifen in 2,50 m Breite und ein dahinterliegender kombinierter Geh-/Radweg in 2,50 m Breite eingeplant.

 

Der Gehweg wird in 1,50 m Breite aus Gehwegplatten gebaut und durch ein Hochbord höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt.

Die Parkstände, auf südöstlicher Seite der Fahrbahn, werden in anthrazitfarbenem Verbundpflaster erstellt. Zur Gliederung der Parkstreifen und Zufahrten werden Grünbeete angelegt, die durch eine Hochbordanlage eingefasst werden.

Der kombinierte Geh-/Radweg wird aus rotem Verbundpflaster errichtet und ebenfalls durch ein Hochbord von der Fahrbahn bzw. vom Parkstreifen abgesetzt.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m. Die Entwässerung findet über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal statt.

 

Die vorgeschlagenen Herstellungsmerkmale entsprechen den straßenbaulichen Empfehlungen und sind geeignet, den zu erwartenden Erschließungsverkehr für die angrenzenden Firmen aufzunehmen.

 

Der Ausbau der Harkortstraße war in der aktuellen Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen bisher nicht vorgesehen. Da die ansässigen Firmen die Maßnahme in 2013 vorfinanzieren werden, soll der Ausbau nun in 2013 erfolgen.

Die Rückzahlung der Baukosten ist im Haushalt der Stadt Rheine für 2015/2016 abgebildet worden.

 

 

Zu II:      Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der „Harkortstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 

 


Anlagen:

 

1. Lageplan, Maßstab 1: -

 

2. Übersichtsplan