Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Rheine, den Kw-Vermerk für die Stelle 7124 „Anwendungsprogrammierung“ im Rahmen der
Beschlussfassung des Stellenplanes 2013 aufzuheben.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Ausnahme vom externen Einstellungsstopp zur Übernahme des Auszubildenden für den Beruf des Fachinformatikers im Sommer 2013 zu.
Begründung:
I. Allgemeine Ausgangssituation – Stellen-
und Personalkosten-konsolidierungskonzept
Die allgemeine Ausgangssituation im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes und Ausführungen zur Ausweisung von Kw-Vermerken im Rahmen des Stellenplanes 2010 entsprechen den Standardausführungen, die inzwischen anlässlich der Aufhebung verschiedener Kw-Vermerke wiederholt dargestellt worden sind. Daher sind diese Standardausführungen der Einfachheit halber als Anlage 1 beigefügt.
II. Aufhebung des Kw-Vermerkes
bei der Stelle 7124 „Anwendungsprogrammierung“ im Fachbereich „Interner
Service“ (Bes. Grp A 12) und Umwandlung der Stelle in eine Stelle der
Entgeltgruppe 8 (EG 8)
II. 1 Stellenpriorisierung
Die Stelle 7124 ist im aktuellen Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 12 (entspricht EG 12) mit einem Kw-Vermerk ausgewiesen.
Der Stelleninhaber wird voraussichtlich am 31. Mai 2014 altersteilzeitbedingt ausscheiden.
Im Rahmen des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes wurde diese Stelle der Prioritätenkategorie 1.6 und dem Maßnahmenkatalog V zugeordnet: „Die Stelle wird durch externe Institutionen/Personen refinanziert (nicht durch Bürger[innen]), „die nach Freiwerden der Stelle verbleibenden Tätigkeiten können erkennbar auf andere Stellen in diesem Bereich verteilt werden bzw. die Tätigkeiten können ersatzlos entfallen. Die Stelle muss nicht wiederbesetzt werden“.
Diese Kategorisierung erfolgte im Rahmen der Einführung dieses Systems Ende 2007. Inzwischen hat sich die Situation aufgrund des rasanten technischen Fortschrittes im IT-Bereich grundlegend geändert. Außerdem entfällt die Refinanzierung der Stelle ab 2014. Somit ist es dringend notwendig, die Kategorisierung den aktuellen Entwicklungen anzupassen und die Stelle nunmehr der Prioritätenkategorie 4 und dem Maßnahmenkatalog III zuzuordnen: „Freiwillige Aufgabe mit Bindung - die Nichtwiederbesetzung der Stelle würde Einschränkungen freiwilliger Leistungen bedeuten“, „vor Wiederbesetzung sind detaillierte organisatorische Überprüfungen erforderlich. Die Stelle kann bis zum Abschluss der Untersuchungen unbesetzt bleiben.“
II. 2 Organisatorische Überprüfungen im IT-Bereich
der Stadtverwaltung (EDV-Abteilung)
II.2.1 Allgemeines
Die angesichts des bevorstehenden Ausscheidens des derzeitigen Stelleninhabers durchzuführenden organisatorischen Überprüfungen im IT-Bereich der Stadtverwaltung korrespondieren zu folgender Anregung eines Bürgers zur städtischen Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Informationsveranstaltung am 19. Januar 2012:
„Aufgabe der städtischen EDV/IT-Abteilung und Outsourcing an die citeq, Münster".
Zu diesem sehr weit gehenden Vorschlag enthält die Vorlage Nr. 004/13 „Haushaltskonsolidierung im Sonderbereich 0 und im Fachbereich 7“ für die heutige HFA- Sitzung unter Ziffer 3.1 eine umfassende Sachdarstellung sowie die Beschlussempfehlung, der Bürgeranregung nicht zu folgen und den IT-Bereich der Stadtverwaltung auch zukünftig in städtischer Regie zu betreiben.
Insofern wird bezüglich der grundsätzlichen Ausführungen auf die Vorlage 004/13 verwiesen.
Die weiteren Darstellungen in dieser Vorlage konzentrieren sich daher auf die relevanten Faktoren zur Begründung der Notwendigkeit, die Stelle 7124 nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers mit verändertem Aufgabeninhalt wieder zu besetzen und von Besoldungsgruppe A 12 in die Entgeltgruppe 8 (EG 8) umzuwandeln.
II.2.2 Dynamische Aufgabenentwicklung im IT-Bereich (EDV-Abteilung) der
Stadtverwaltung
Die vom derzeitigen Inhaber der Stelle 7124 in den vergangenen Jahren erstellten und gepflegten Programme wurden in einer Programmiersprache erstellt, die auf Dauer nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entspricht. Daher wurden diese Programme inzwischen auf der Grundlage moderner Programmiersprachen und Entwicklungstools zukunftsfähig gemacht. Diese Softwaremigration wird im Jahre 2014 abgeschlossen sein, sodass der wesentliche Teil des derzeitigen Tätigkeitsfeldes des Stelleninhabers nicht mehr vorhanden sein wird. Hierauf war die Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung insofern ausgerichtet, als der Stelleninhaber zum 31. Mai 2014 aus dem aktiven Dienst bei der Stadt Rheine ausscheiden wird und die Stelle ab 2014 mit dem derzeitigen Stelleninhalt nicht mehr wiederbesetzt und somit eingespart werden sollte. Diese Planung lässt sich jedoch nicht mehr aufrechterhalten.
Die Innovationszyklen im IT-Bereich werden immer kürzer und dynamischer. Teilweise völlig neue Technologien stellen ständig neue Anforderungen. Die in der IT- Abteilung der Stadtverwaltung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten aufgrund ihres außerordentlichen Engagements und der Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsmaßnahmen zu aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen sicherstellen, dass die komplexen IT-Anforderungen unserer Stadtverwaltung mit einem Netzwerk von ca. 500 IT-Arbeitsplätzen und einer sehr großen Hard- und Softwarevielfalt erfüllt werden konnten.
Es stellt sich insofern natürlich die Frage, ob die Aufgabenerledigung nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers der Stelle Nr. 7124 und dem gleichzeitigen Wegfall des wesentlichen Teils der bisher wahrgenommenen Tätigkeiten nicht ohne Weiteres weiterhin gewährleistet werden könnte. Diese Frage ist eindeutig zu verneinen.
Die Notwendigkeit, diese Stelle mit verändertem Stelleninhalt wieder zu besetzen, ist auf
Zusätzliche, neue Tätigkeitsfelder im
IT-Bereich
Zurückzuführen:
·
Stetig
wachsende Herausforderungen im Bereich der Informationssicherheit
(IT-Security):
Informationssicherheit dient dem Schutz
vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung von Schäden und der Minimierung
von Risiken der IT-Systeme (Wikipedia).
Die hierfür notwendigen Maßnahmen werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
nicht outgesourct, sondern von eigenen Mitarbeitern vor Ort sichergestellt. Die
besondere Wirtschaftlichkeit sowie der besonders hohe Erfüllungsgrad im Bereich
des IT-Grundschutzes - im Sinne des BSI-Gesetztes -wurden durch den GPA-Bericht
2010 nachgewiesen.
·
Notwendigkeit,
mobile Endgeräte (Smartphones, Tablet-PCs, Blackberrys) sicher und dennoch
benutzerfreundlich in die bestehende IT-Infastruktur einzubinden.
·
Zunehmende
Anzahl von herstellerspezifischen Softwareverfahren bei der Stadt Rheine, die
in Datenbanken integriert werden. Die umfangreichen Datenbankadministrationen
nehmen stetig ansteigende Arbeitsinhalte ein.
·
Zusammenwachsen
von Diensten der herkömmlichen Telefonie mit IT-Diensten, auch im Zusammenhang
mit dem Einsatz mobiler Endgeräte.
·
Die
sichere Bereitstellung und Nutzung von unterschiedlichsten Diensten sozialer
Netzwerke und Web-Portalen (Facebook, Twitter usw.)
·
Die
Installation und der abgesicherte Betrieb von WLAN-Netzen
·
von
Kollegen in den FB gewünschte intensivere Benutzerbetreuung (Word, Excel,
Powerpoint)
·
"Generationenproblem":
jüngere Mitarbeiter bevorzugen eher die Unterstützung durch jüngere
EDV-Mitarbeiter
Diese zusätzlichen, neuen Aufgaben bzw. Anforderungen können allein aufgrund der Arbeitsmenge durch die vorhandenen Mitarbeiter(innen) nicht aufgefangen werden. Diese Mitarbeiter sind bereits heute bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit belastet. Zusätzliche Aufgaben können und dürfen den Kolleginnen und Kollegen nicht mehr übertragen werden.
Belegt werden kann diese Feststellung sehr nachdrücklich durch die seitens der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) im Jahre 2010 getroffene Feststellung:
„Die Stadt Rheine erreicht in der Betrachtung der IT-Aufwendungen aufgrund der – im interkommunalen Vergleich – unterdurchschnittlichen Aufwendungen im Bereich der Personal- und Sachaufwendungen im IT-Bereich den ersten Rang".
Diese zusammenfassende Würdigung beruht im Wesentlichen auf folgendem Kennzahlenvergleich:
|
|
|
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Lfd.
Nr. |
Bezeichnung |
GPA
- Bericht 2010
|
|||
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|
Werte
Vergleichsstädte |
Wert
Rheine |
||
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|
Minimal-wert |
Mittelwert |
Maximal-wert |
|
1 |
Betreute
Bildschirmarbeitsplätze je Stelle (Anzahl) |
41 |
84 |
127 |
127 |
2 |
IT-
Aufwendungen je Einwohner/in (€) |
13,64 |
24,74 |
37,97 |
13,64 |
3 |
IT
- Personalaufwendungen je Einwohner/in (€) |
3,32 |
5,99 |
10,58 |
3,32 |
4 |
Stellen
je 100.000 Einwohner (Anzahl) |
5,22 |
10,35 |
17,66 |
5,22 |
5 |
IT
- Sachaufwendungen je Einwohner/in (€) |
6,11 |
15,53 |
23,60 |
6,11 |
6 |
IT
- Aufwendungen je Arbeitsplatz mit IT - Ausstattung (€) |
2.079 |
3.494 |
6.130,00 |
2.079 |
Da sich diese wesentlichen Kenndaten auch im Jahre 2012 gegenüber den Feststellungen der GPA aus dem Jahre 2010 nicht nennenswert verändert habe, wurde im Hinblick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zurzeit auf die Aktualisierung der einzelnen Werte verzichtet.
Die als Anlage 2 beigefügte Produktübersicht vermittelt darüber hinaus einen Gesamtüberblick über die konkreten Aufgabenfelder und Tätigkeiten der IT-Mitarbeiter(innen).
In den Anlagen 3 und 4 ist die Netzwerkinfrastruktur der städtischen IT - schematisch dargestellt.
II. 3 Vorschlag
zur Übernahme des Auszubildenden für den Beruf des Fachinformatikers in ein
unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im Sommer 2013
Der Auszubildende hat sich während seiner bisherigen, fast 3-jährigen Ausbildungszeit als engagierter, dienstleistungsorientierter und überdurchschnittlich qualifizierter Mitarbeiter bewährt und nunmehr den verständlichen Wunsch geäußert, unmittelbar im Anschluss an seine erfolgreiche Beendigung der Ausbildungszeit im Sommer 2013 in ein unbefristetes Vollzeitbeschäftigungsverhältnis bei der Stadt Rheine übernommen zu werden. Diesem Wunsch sollte die Stadt Rheine angesichts des allseits beklagten Fachkräftemangels, insbesondere in IT – Berufen, unbedingt entsprechen.
Die Entscheidung für die Übernahme des Auszubildenden ist zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, da der Mitarbeiter hierum mit dem Hinweis darauf gebeten hat, dass er sich ansonsten (verständlicherweise) um unbefristete Beschäftigungsmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern bemühen wird. Es sollte unbedingt verhindert werden, dass dieser sehr engagierte und qualifizierte Mitarbeiter die Stadt Rheine verlässt. Das gilt insbesondere auch im Hinblick auf die absehbare Personalentwicklung im IT –Bereich aufgrund der Altersstruktur der Mitarbeiter/innen.
II. 4 Kostensituation
der Stelle 7124 – Ausweisung im Stellenplan
Der derzeitige Stelleninhaber ist seit ca. 20 Jahren in der Anwendungsprogrammierung für den Bereich Statistik, Wahlen und Einwohnermeldeamt tätig. Die vom Stelleninhaber erstellten und gepflegten Programme werden in allen 43 Mitgliedsgemeinden der Kommunalenanwendergemeinschaft für Informationstechnologie (KAI) eingesetzt. Als Ausgleich hierfür erstattet die KAI von den insgesamt 76.000 €/Jahr Personalaufwendungen für den Stelleninhaber 52.000 €/Jahr an die Stadt Rheine. Der Restbetrag von 24.000 € wird aus dem Personalkostenbudget des Fachbereiches 7 finanziert.
Da der Stellennachfolger aufgrund seiner Ausbildung zum Fachinformatiker dem mittleren Dienst zuzuordnen ist, soll die bisherige A 12-Stelle (entspricht EG 12) zukünftig mit der Entgeltgruppe 8 (entspricht der Besoldungsgruppe A 8) im Stellenplan ausgewiesen werden.
Die hierdurch entstehenden Personalaufwendungen werden ca. 40.000 € betragen. Unter „Verrechnung“ des derzeitigen Kostenanteils der Stadt Rheine nach Abzug der Kostenerstattung durch die KAI würde der Nettomehrbetrag für diese wichtige Stelle 16.000 €/Jahr betragen.
Aus rechtlichen Gründen ist es erforderlich, vor der Zusage an den Stelleinhaber zur unbefristeten Übernahme die stellenplanmäßigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu ist es erforderlich, den kw – Vermerk im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenpanes 2013 aufzuheben. Die Umwandlung dieser A 12/EG 12 – Stelle in eine EG 8 – Stelle könnte dann nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers im Rahmen des Stellenplanes 2014 erfolgen. Bis zum Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers könnte der Mitarbeiter nach Abschluss seiner Ausbildung genau so behandelt werden, wie dies bei allen Auszubildenden nach Abschluss ihrer Ausbildung bei der Übernahme in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis der Fall ist. Stellenplanrechtliche Probleme wären hiermit nicht verbunden.
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungen „Allgemeine Ausgangssituation“
Anlage 2: Produktübersicht IT – Bereich
Anlage 3: Schema „Webkommunikation der Stadt Rheine“
Anlage 4: Netzplan der Stadt Rheine