Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den 4. Umsetzungsbericht zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 bis 2015 zur Kenntnis.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt folgendem Vorschlag der Verwaltung zur Einstellung von Auszubildenden/Anwärter(inne)n im Jahre 2014 zu:
2 Anwärter(innen) Bachelor of Laws (Inspektoranwärter/innen)
2 Verwaltungsfachangestellte
1 Veranstaltungskaufmann-/kauffrau
1 Bauzeichner/in
1 Vermessungstechniker/in
Begründung:
1 4.
Umsetzungsbericht für das Jahr 2012
Die grundsätzlichen Ausführungen zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 bis 2015 sind in den Vorlagen Nr. 100/08 und 100/08/1 enthalten. Auf dieser Grundlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss nunmehr der 4. Umsetzungsbericht für das Jahr 2012 vorgelegt (1. Umsetzungsbericht Vorlage 098/10, 2. Umsetzungsbericht Vorlage 067/2011, 3. Umsetzungsbericht Vorlage 027/2012).
Angesichts der Tatsache, dass die zu Beginn des Planungszeitraumes eingestellten Auszubildenden inzwischen mit Ablauf des Jahres 2011 in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen worden bzw. ausgeschieden sind, ist eine Berichterstattung, wie sie bisher zusammengefasst in der Gesamtübersicht erfolgt ist, nicht mehr zielführend. Daher wurde dieser 4. Umsetzungsbericht der aktuellen Entwicklung angepasst, indem nachfolgend zu den 4 noch relevanten Kategorien im Einzelnen berichtet wird.
1.1 Anzahl
der im Planungszeitraum 2008 bis 2015 voraussichtlich ausscheidenden
Mitarbeiter(innen)
Die Anzahl
der im Planungszeitraum 2008 bis 2015 voraussichtlich ausscheidenden
Mitarbeiter(innen) hat sich gegenüber dem 3. Umsetzungsbericht 2012 nicht verändert
und beträgt nach wie vor 80.
1.2 Anzahl geplanter Stelleneinsparungen
Das Ziel, im
Planungszeitraum 2008 bis 2015 insgesamt 18 Stellen einzusparen, gilt
unverändert. Insofern haben sich gegenüber dem 3. Umsetzungsbericht 2011 keine
Veränderungen ergeben.
Aus der als Anlage
beigefügten Übersicht ist erkennbar, dass bis zum Ende des Jahres 2012 12,6
Planstellen tatsächlich eingespart worden sind. Nach der derzeitigen Planung
für das Jahr 2013 werden Ende des Jahres 2013 mindestens 14,73 Stelleneinsparungen
realisiert worden sein. Zur Erreichung des Planzieles von 18 Stellen müssen
daher in den Jahren 2014 und 2015 noch je 1,6 Stellen eingespart werden.
Diese auf den
ersten Blick relativ geringe Anzahl einzusparender Stellen pro Jahr wird vor
dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Stellenreduzierungen
nur mit erheblichen Anstrengungen und Einschränkungen des
Dienstleistungsangebotes realisiert werden können. Gleichwohl bleibt die Verwaltung
unverändert bei der Zusage, dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes
2015 zu erreichen.
1.3 Einstellung neuer Auszubildender
In den
bisherigen Umsetzungsberichten wurden die Auszubildenden in 2 Kategorien
dargestellt. Zum einen die Übernahme vorhandener Auszubildender und zum anderen
die Einstellung neuer Auszubildender. Diese Differenzierung ist nach Ablauf des
Jahres 2011 nicht mehr sinnvoll, da alle Auszubildenden, die zu Beginn des Planungszeitraumes
beschäftigt waren, inzwischen ausgeschieden bzw. in Dauerbeschäftigungsverhältnisse
übernommen worden sind. Zukünftig soll daher in der Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung nur noch der jeweils für das nächste Einstellungsjahr
erkennbare Bedarf neu einzustellender Auszubildender dargestellt werden.
Dazu muss der
Betrachtungszeitraum für die zu erwartende personelle Fluktuation jeweils um
ein Jahr erweitert werden. Daher dient im Rahmen dieses Berichtes das Jahr 2017
als Planungsgrundlage.
Wie in den
bisherigen Umsetzungsberichten, soll auch zukünftig bei den Auszubildenden
grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ausbildungsberufen, in denen nur
innerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, und
den Ausbildungsberufen, in denen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigungsmöglichkeiten
gegeben sind.
1.3.1 Einstellung
von Auszubildenden für Berufe, in denen nur innerhalb des öffentlichen Dienstes
Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen
Unter
Berücksichtigung der Ausführungen unter Ziffer 2 dieser Vorlage wird vorgeschlagen,
im Jahre 2014 folgende Auszubildende einzustellen:
- Bachelor of
Laws: 2 Auszubildende
(Inspektoranwärter)
- Verwaltungsfachangestellte: 2
Auszubildende
1.3.2 Einstellung
von Auszubildenden für Berufe, in denen auch außerhalb des öffentlichen
Dienstes Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen
Für die unter
diese Kategorie fallenden Berufe werden traditionell auch Auszubildende
eingestellt, wenn nach Beendigung der Ausbildung kein konkreter Personalbedarf
besteht. Vielmehr orientiert sich die Zahl der einzustellenden Auszubildenden
auch an der Arbeitsmarktsituation und an den in den jeweiligen Fachbereichen
der Verwaltung vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Unter dieser Prämisse wird
vorgeschlagen, im Jahre 2014 folgende Auszubildende einzustellen:
- Veranstaltungskaufmann-/kauffrau: 1 Auszubildende/r
- Bauzeichner/in: 1
Auszubildende/r
· Vermessungstechniker/in: 1 Auszubildende/r
1.4 Externe
Stellenwiederbesetzungen
Insgesamt bewegen sich die externen Wiederbesetzungen bisher im
Plansoll. Dabei waren Verschiebungen zwischen den einzelnen Jahren nicht immer
zu vermeiden. Die in der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung bisher
vorgesehenen externen Stellenwiederbesetzungen wurden auch im Jahre 2012
planmäßig realisiert. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des
Verfahrens zur Ausnahme vom externen Einstellungsstopp im Jahre 2012 mit
Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden vorgenommenen Einstellungen nicht
Gegenstand der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung waren, sondern im
Wesentlichen auf unvorhergesehene, nicht geplante Fluktuation zurückzuführen sind.
2 Personalbedarf im Jahre 2017
Die Ausführungen zum voraussichtlichen fluktuationsbedingten
Personalbedarf im Jahre 2017 werden in 3 Kategorien dargestellt:
Ø Allgemeine
Verwaltung (ohne SGB-II-Leistungsgewährung)
Ø SGB-II–Leistungsgewährung
Ø Feuer-
und Rettungswache
2.1 Allgemeine Verwaltung
(ohne SGB-II-Leistungsgewährung)
Im Jahre 2017 werden voraussichtlich ausscheiden:
Ø 1
Person mittlerer Dienst
Ø 3
Personen gehobener Dienst
Unter Berücksichtigung jeweils einer zusätzlichen unvorhergesehenen
Fluktuation ist von einem voraussichtlichen Bedarf von 2 Personen des mittleren
Dienstes und 4 Personen des gehobenen Dienstes auszugehen.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass seit der Einführung des
Bachelor of Law-Studiums die Anforderungen an die Ausbildungsabschnitte
erheblich gestiegen sind, und zwar insbesondere aufgrund der zwingend
vorgeschrieben Abschlussprüfungen in den einzelnen Ausbildungsabschnitten.
Aufgrund der Einstellung von insgesamt 6 Bacheloranwärterinnen- bzw. anwärtern
in den Jahren 2012 und 2013 würden bei der Einstellung von 4 weiteren
Anwärterinnen bzw. Anwärtern im Jahre 2014 insgesamt 10 Anwärter/innen für den
gehobenen Dienst bei der Stadt Rheine beschäftigt sein. Diese Zahl übersteigt
die Ausbildungskapazitäten in den obligatorischen Ausbildungsabschnitten der
Stadtverwaltung, so dass vorgeschlagen wird, im Jahre 2014 2
Bacheloranwärter/innen einzustellen. Der darüber hinaus entstehende Personalbedarf
muss dann ggf. durch externe Einstellungen entsprechend ausgebildeter Personen
gedeckt werden.
2.2 SGB-II-Leistungsgewährung
Wie bereits im 3. Umsetzungsbericht (Vorlage 027/12) dargestellt wurde,
ist im Bereich der SGB-II-Leistungsgewährung mit den dort beschäftigten ca. 30
Mitarbeiter(inne)n des gehobenen Dienstes in Relation zur übrigen Verwaltung
eine hohe spontane Fluktuation festzustellen. Diese Situation hat sich auch im
Jahre 2012 nicht verändert. Vor diesem Hintergrund stimmten die
Fraktionsvorsitzenden dem Vorschlag der Verwaltung zu, bei personeller
Fluktuation im Bereich der SGB-II-Leistungsgewährung grundsätzlich eine
Ausnahme vom externen Einstellungsstopp zu erteilen. Dies war insbesondere auch
vor dem Hintergrund wichtig, dass bekanntlich die Personalaufwendungen für die
dort tätigen Personen durch den Kreis Steinfurt erstattet werden.
Es ist festzustellen, dass die in der bisherigen Planung angenommene
Fluktuation und die hieraus resultierende Erhöhung der Zahlen einzustellender
Auszubildender für den gehobenen Dienst sich nicht umsetzen ließ. Die
tatsächliche Fluktuation war in diesem Bereich mit insgesamt 9 Personen sehr
viel höher als erwartet; und zwar aufgrund der Elternzeit, des Wechsels auf
andere Stellen innerhalb der Stadtverwaltung und des Wechsels zu anderen
Dienstherren.
Durch entsprechende externe Einstellungsmaßnahmen konnte bisher der
Dienstbetrieb in dem Bereich aufrechterhalten werden. Für das Jahr 2013 sind
auch bereits wieder 4 bis 5 Stellenvakanzen zu erwarten, die jedoch zeitnah mit
bereits ausgewählten externen Personen besetzt werden können.
Aus diesem Grunde ist eine verlässliche Fluktuationsprognose für den
SGB-II-Bereich und die Einstellung entsprechender Auszubildender zur
Kompensation dieser Fluktuation nicht möglich.
Daher wird auch zukünftig der fluktuationsbedingte Personalbedarf im SGB-II-Bereich
primär durch externe Einstellungen zu decken sein.
2.3 Feuer- und Rettungswache
Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse besteht kein Bedarf, im
Jahre 2014 Auszubildende für den Bereich der Feuer- und Rettungswache einzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten eines Auszubildenden betragen durchschnittlich ca. 13.000
€/Jahr und sollen im Rahmen des Gesamtpersonalbudgets bereitgestellt werden.