Betreff
Auslaufende Auflösung des Nebenstandortes Antoniusschule
Vorlage
090/13
Aktenzeichen
1.10-brü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den Nebenstandort Antoniusschule zum Schuljahr 2013/14 auslaufend aufzulösen.


Begründung:

 

Gem. § 79 SchulG sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

Die Ludgerusschule Schotthock hat derzeit 166 Schüler/innen, die in allen Jahrgangsstufen in zwei Zügen beschult werden. Auf die u.a. Übersicht wird verwiesen.

 

Grundschule

Schüler

Klassen

    Klasse 1

   Klasse 2

    Klasse 3

    Klasse 4

gesamt

gesamt

Bez.

Schüler

Bez.

Schüler

Bez.

Schüler

Bez.

Schüler

Ludgerusschule Schotthock

166

8

1a

22

2a

18

3a

15

4a

19

 

 

 

1b

27

2b

21

3b

22

4b

22

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gesamt

166

8

2

49

2

39

2

37

2

41

 

Bei der Ludgerusschule Schotthock handelt es sich zwar um keinen Grundschulverband im Sinne des Schulgesetzes, jedoch findet der Unterricht für die o.a. Schüler/innen derzeit an zwei Standorten, sprich dem Gebäude der Ludgerusschule Schotthock und dem der Antoniusschule, mit je einem Zug pro Jahrgang statt.

 

Die Verpflegung als auch Betreuung im Rahmen des Offenen Ganztags findet ausschließlich im Gebäude der Ludgerusschule Schotthock statt. Insoweit wird derzeit eine entsprechende Schülerbeförderung durch den Schulträger gewährleistet.

 

Das Gebäude der Ludgerusschule Schotthock ist nach dem Erweiterungsausbau im Jahre 2006 mit seiner Raumkapazität mindestens für eine Zweizügigkeit ausgelegt. Insoweit wäre die Beschulung aller Schüler/innen der Ludgerusschule Schotthock alleine auch am Standort der Ludgerusschule Schotthock möglich und ohne zusätzlichen schulorganisatorischen und räumlichen Aufwand umsetzbar.

Die Nutzung des Gebäudes der Antoniusschule ist zwar für den laufenden Schulbetrieb als komfortabel, jedoch nicht als zwingend erforderlich zu bezeichnen. Auch aus schulpädagogischer und –organisatorischer Sicht gibt es im Hinblick auf ein noch besser funktionierendes Schulleben Argumente für die Beschulung an einem Standort.

 

Neben diesen Ausführungen greifen selbstverständlich noch die rein gebäudewirtschaftlichen und fiskalischen Aspekte, die mit der Aufgabe der Nutzung eines solchen Gebäudes einhergeht.

 

Da die Rückführung bzw. Verlagerung in Abstimmung mit der Schulleitung aus organisatorischen Gründen als auch aus Erwägungen des bisherigen Schulwahlverhaltens sukzessive erfolgen soll, wird eine ab dem Schuljahr 2013/14 auslaufende Auflösung des Nebenstandortes Antoniusschule für sinnvoll gehalten.