Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplans 2013 - 2016 Fachbereich 1 - Bildung, Kultur + Sport Produktgruppen 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und 12/Leistungen für Schüler/innen
Vorlage
039/13/1
Aktenzeichen
II-1-ang
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 1, Produktgruppen 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und 12/Zentrale Leistungen für Schüler/innen, unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2012 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2013 - 2016 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2013 – 2016.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 1, Produktgruppen 11 und 12. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2013 weist einen Fehlbetrag von 5,668 Mio. Euro aus.

 

Auch in den Folgejahren 2014 – 2016 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. Allerdings werden sich die Fehlbeträge durch die weiterhin eingeplanten einmaligen Ausschüttungen der Stadtsparkasse Rheine und der Stadtwerke Rheine GmbH sowie durch die ab 2013 geltende Erhöhung der Hebesätze  für die Grundsteuer B und Grundsteuer A voraussichtlich deutlich reduzieren.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2013 führt aber zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 257,543 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 90,836 Mio. Euro; das sind 26,1 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2016 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 29,2 % auf 246,778 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 1, Produktgruppen 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und 12/Zentrale Leistungen für Schüler/innen, vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

Notwendige Anpassungen/Änderungen im Ergebnisplan der Produktgruppe 11

 

Medienentwicklungsplan

Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes an den allgemeinbildenden Schulen wurde 2011 ein weiterer Systemadministrator eingestellt. Das Arbeitsverhältnis wurde innerhalb der Probezeit beendet und eine erneute Ausschreibung der Stelle erforderlich. Der hiermit einhergehende Zeitverlust war schon immens und im Medienentwicklungsplan nicht vorgesehen. Unabhängig hiervon wurde die Hard- und Software für die Gymnasien und die Gesamtschule ausgeschrieben und angeschafft.

Zum 01.11.2011 konnte die Stelle nachbesetzt werden. Im Ergebnis musste ein weiteres Mal festgestellt werden, dass die Probezeit nicht bestanden wurde. Das Arbeitsverhältnis endete am 30.04.2012. Ab diesem Zeitpunkt war die Stelle des Systemadministrators für allgemeinbildende Schule erneut unbesetzt. Die beschaffte Hard- und Software für Gymnasien und die Gesamtschule stand an den Schulen, ohne in Betrieb genommen werden zu können.

 

Um den Medienentwicklungsplan weiter umsetzen und begleiten zu können, entschloss sich die Verwaltung, einen Dienstleistungsvertrag mit einem Systemhaus einzugehen. Diese Maßnahme erfolgte zunächst befristet, um in Abgängigkeit vom Erfolg dieses Modells ggf. reagieren zu können. Die Einstellung eines Systemadministrators in späteren Jahren (dann unter Zugrundelegung eines anderen Aufgabenkataloges, da sich das Aufgabengebiet zu gewissen Teilen schon von konzeptioneller Arbeit zu „Wartung und Support“ verlagert haben dürfte) muss und soll möglich bleiben, die Stelle nicht wegfallen. Im Haushaltsjahr 2012 wurden die für einen Systemadministrator nicht mehr benötigen Personalaufwendungen nach Genehmigung durch den Kämmerer zur Deckung der Sachkosten für den Dienstleistervertrag im Rahmen einer außerplanmäßigen Aufwendung verwandt. Der Dienstleistervertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.01.2014. Aufgrund der rechtlichen Verpflichtungen aus dem Dienstleistervertrag werden 2013 insgesamt Aufwendungen in Höhe von 48.523,44 € entstehen.

 

Da die Personalaufwendungen im städtischen Haushalt personenscharf bereitgestellt werden und die Stelle des Systemadministrators zum 31.12.2012 unbesetzt war, sind 2013 keine Personalaufwendungen für den Systemadministrator für die allgemeinbildenden Schulen in den Haushalt eingestellt, die zur Deckung von Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen herangezogen werden könnten. Insofern ist in der Produktgruppe 11, Aufwandsart 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - die zusätzliche Bereitstellung von 48.523 € erforderlich.

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit der Gemeinde Neuenkirchen und der Stadt Ibbenbüren:

 

Die Schulverwaltung ermittelt seit Jahren die Höhe des Schulkostenbeitrages, den die Gemeinde Neuenkirchen auf Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an die Stadt Rheine zu zahlen hat. Hierbei handelt es sich um die Kreisumlage, die die Stadt Rheine von den Schlüsselzuweisungen an den Kreis abzuführen hat.

Des Weiteren hat die Stadt Rheine an die Stadt Ibbenbüren erstmalig ab 2012 aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung betreffend die Dependance der Schule für Kranke die Schlüsselzuweisung unter Abzug der gezahlten Kreisumlage weiterzuleiten.

 

Die Beträge werden auf Basis der jeweiligen Bescheide (nebst Anlage) der Bezirksregierung Münster über den Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden/Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindverbände ermittelt.

Die Anlage zum Bescheid 2012 (Berechnungsgrundlage), welche erst im Dezember 2012 bei der Stadt Rheine eingegangen ist,  unterscheidet sich wesentlich zur bisherigen Anlage, welche seit Jahren im Aufbau gleich war. Bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wurden bis einschließlich 2011 u. a. die Schülerzahlen der Schulformen „gewichtet“, so zum Beispiel insbesondere die Schüler/innen der Förderschulen mit ca. 346 %. Ab 2012 wird nicht mehr nach Schulformen, sondern nach Halbtags- und Ganztagsschulen gewichtet. Die Anzahl der Schüler in Halbtagsschulen werden mit dem Faktor 0,7, die Anzahl der Schüler in Ganztagsschulen werden mit dem Faktor 3,33 gewichtet.

 

Die Änderung des Bescheides hat zur Folge, dass die Stadt Rheine von der Gemeinde Neuenkirchen anstelle von ca. 15.400 Euro nur Erträge in Höhe von ca. 8.400 Euro zu erwarten hat. An die Stadt Ibbenbüren hingegen sind nicht 21.000 € (ab 2014: 23.000 €) zu zahlen, sondern lediglich 4.691 €.

 

Insgesamt führt die Berechnung für die Jahre 2013 ff. auf Basis des Bescheides für das Jahr 2012 zur einer Ergebnisverbesserung von 9.371 Euro in 2013 und 11.371 € in den Jahren 2014 ff., wie in der folgenden Aufstellung dargestellt. Der Haushaltsplan ist entsprechende anzupassen.

 

 

Neuenkirchen

2013

2014

2015

2016

geplant alt

       15.339 €

       15.339 €

       15.339 €

       15.339 €

geplant neu

         8.401 €

         8.401 €

         8.401 €

         8.401 €

 

 

 

 

 

Mindererträge

        6.938 €

        6.938 €

        6.938 €

        6.938 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ibbenbüren

2013

2014

2015

2016

geplant alt

       21.000 €

       23.000 €

       23.000 €

       23.000 €

geplant neu

         4.691 €

         4.691 €

         4.691 €

         4.691 €

 

 

 

 

 

Minderaufwendungen

       16.309 €

       18.309 €

       18.309 €

       18.309 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbesserung gesamt

       9.371 €

      11.371 €

      11.371 €

      11.371 €

 

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.