Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2013
Vorlage
153/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die in dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NW die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2013 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2013 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NW).

Begründung:

 

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2013 wurde am 6. Dezember 2012 aufgestellt und von der Bürgermeisterin festgestellt und in der Ratssitzung am 11. Dezember 2012 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW öffentlich bekannt gemacht worden.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

 

1. Einwendungen zum Haushalt

 

Den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurden mit der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 14. Januar 2013 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement – einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 21. Januar 2013 bis 8. Februar 2013 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich 4 zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

Es sind insgesamt 16 Einwendungen eingegangen. Die Einwendungen wurden in der Anlage 1 zusammengefasst. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2013 die Einwendungen vorberaten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat nach der Beratung beschlossen, dass er nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist und dem Rat der Stadt Rheine empfohlen, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

 

2. Haushaltssatzung für das Jahr 2013

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 22. Januar 2013 bis 9. Februar 2013 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 26. Februar 2013 (vgl. Vorlage Nr. 101/13) vorgelegt worden. Die Veränderungen, denen der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt hat, sind in die beigefügten Anlagen eingearbeitet worden.

 

Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung zwei Beschlüsse gefasst, die zu weiteren Budgetveränderungen geführt haben und in den vorliegenden Haushaltsplan eingearbeitet wurden.

 

Wie in der Vorlage 101/13 angekündigt, ist auf der Grundlage der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 26. Februar 2013 eine Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite erfolgt.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2013 enthält alle diese Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan ergibt sich aus der Anlage 3. Zur weiteren Information sind als Anlage 4 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 5 die vollständige Auflistung aller im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

 

3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Ratsinformationssystem Session und unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis Steinfurt als Aufsichtsbehörde angezeigt. Die hierin enthaltene vorgesehene Reduzierung der allgemeinen Rücklage bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Erteilung der Genehmigung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2013

Anlage 2 – Haushaltssatzung 2013

Anlage 3 – Gesamtpläne

Anlage 4 – Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5 – Übersicht Verpflichtungsermächtigungen