Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Richtlinie Verfügungsfonds Soziale Stadt Dorenkamp mit den Anlagen (Antragsformular und Kriterienkatalog) und nimmt die Merkblätter („Beantragung von Mitteln“ und „Durchführung eines Projektes“) zur Kenntnis.
Begründung:
Die Stadt Rheine hat in ihrem Förderantrag
STEP 2011 „Soziale Stadt Dorenkamp“
u. a. Mittel für die Einrichtung eines Verfügungsfonds beantragt. Dieser
Verfügungsfonds in Höhe von 150.000 Euro dient der Initiierung von
Bürgerengagement im Dorenkamp.
Mit Bescheid vom 22.12.2011 bewilligte die
Bezirksregierung Münster Zuwendungen in Höhe von 105.000 Euro für die Maßnahme
„Einrichtung eines Verfügungsfonds“.
Neben den Allgemeinen Nebenbestimmungen für
Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) ist folgende besondere
Nebenbestimmung des Bewilligungsbescheides zu beachten:
„Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks darf die
Zuwendung für die Teilmaßnahme Nr. 4 (Verfügungsfonds) nach Maßgabe der Nr. 17
FRL an Dritte, die auf der Grundlage Ihrer gemeindlichen Richtlinie (Nr. 17
Abs. 3 FRL) ermittelt werden, weitergeleitet werden.“
Die Stadt Rheine ist aufgrund des
Förderbescheides somit verpflichtet, eine gemeindliche Richtlinie für die
Maßnahme „Verfügungsfonds“ zu beschließen.
Die beigefügte Richtlinie Verfügungsfonds
Soziale Stadt Dorenkamp mit den Anlagen und Merkblättern (siehe Anlagen) wurde in der Arbeitsgruppe SSD
erarbeitet und mit dem Politischen Arbeitsgremium am 06.03.2013 abgestimmt.
Nach Beschlussfassung durch den HFA ist die
Richtlinie der Bezirksregierung zuzuleiten.
Anlagen:
Richtlinie Verfügungsfonds Soziale Stadt Dorenkamp mit den Anlagen (Antragsformular und Kriterienkatalog)
Merkblatt „Beantragung von Mitteln“
Merkblatt „Durchführung eines Projektes“